Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit eines Telefondienstvertrag; Inanspruchnahme von Service Nummern; 0190-Telefonnummer; Benutzung einer Telefonanlage durch unbefugte Dritte
- Judicialis
BGB § 286 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 286; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286 Abs. 1; ZPO § 286
Verpflichtung zur Zahlung von Serviceleistungen aus einem Telefondienstvertrag - Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Abrechnungen einer Telefongesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.12.2000 - 16 O 737/96
- OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)
Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02
Der Bundesgerichtshof hat dies im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2002 (NJW 2002, 361,) dargelegt und umfassend begründet; der Senat schließt sich dem nunmehr an. - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02
Der Anscheinsbeweis setzt einen unstreitigen oder bewiesenen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Verlauf schließen läst, wobei eine bloße Wahrscheinlichkeit nicht genügt, der Vorgang muss vielmehr zu jenen gehören, die schon auf den ersten Blick nach einem Regelmäßigkeit, Üblichkeit und Häufigkeit geprägten Muster ablaufen (Greger in Zöller, ZPO, 23. Aufl. Rdnr. 29 vor § 284, BGH NJW 1991, 230, 231). - OLG Stuttgart, 21.04.1999 - 9 U 252/98
Sittenwirdrigkeit eines Telefonsexvertrags, 0190-Nummer
Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02
Dies gilt nach weitgehend einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1430) im Grundsatz für die Gebührenerfassung durch die Klägerin, die Monat für Monat millionenfach offensichtlich funktioniert und nur in vergleichsweise wenigen Fällen zu Beanstandungen führt.