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   OLG Hamm, 21.01.2015 - 11 W 83/11   

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OLG Hamm, 21.01.2015 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2015,83363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2015 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2015,83363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2015,83363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 34 ; BGB § 839 Abs. 3
    Entschädigungsanspruch wegen behaupteter menschenunwürdiger Haftunterbringung; Substantiierte Darlegung zur Ergreifung zumutbarer Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2015 - 11 W 83/11
    Auf die mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 24.05.2011 erfolgte Mahnung des Landes unter Fristsetzung auf den 07.06.2011 kann sich der Antragsteller dagegen nach Treu und Glauben nicht mit Erfolg zur Begründung eines Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen gemäß berufen, da die hierin geltend gemachte Forderung von 39.100,00 EUR weit übersetzt war ( BGH NJW 1991, 1286 ff, 1288; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl. § 286 Rn. 20 ).
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   OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11   

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https://dejure.org/2011,86093
OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2011,86093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2011 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2011,86093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 11 W 83/11 (https://dejure.org/2011,86093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.03.2009 (Aktenzeichen 11 U 88/08 unter Ziff. 2.4), veröffentlicht u.a. in: VersR 2009, 1666 ff. = StV 2009, 262 f. m.w.N.) im Einzelnen dargelegt hat, tritt nach § 839 Abs. 3 BGB die Ersatzpflicht nicht ein, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

    Selbst wenn dem Gefangenen das Rechtsmittelsystem unbekannt gewesen sein sollte, ist ihm gleichwohl Fahrlässigkeit anzulasten, da ihn insoweit eine Erkundigungspflicht durch Nachfrage bei fachkundigen Mitarbeitern in der Anstalt (Sozialarbeiter, Betreuungspersonal) oder bei Mitgefangenen trifft, zur Not auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen ist, was dem Antragsteller auch nicht unzumutbar war (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 18.03.2009, a.a.O. unter Ziff. 2.4.2.2.), wie vorliegend der mit anwaltlicher Hilfe gefertigte Klageentwurf zeigt.

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Die Bestimmung geht davon aus, dass nur demjenigen Schadensersatz zuerkannt werden kann, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden bemüht hat (vgl. BGH, NJW 1971, 1694, 1695).

    Es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn schließlich gewissermaßen als Lohn für eigene Untätigkeit, dem Beamten oder dem Staat in Rechnung zu stellen (BGH, NJW 1971, 1694, 1695).

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, nur dann, wenn eine Verwaltungsbehörde zur Überprüfung ihres eigenen Handelns veranlasst werden soll (BGH, NJW 1986, 1924) oder wenn es um die (hypothetische) Entscheidung eines Gerichts geht und ersichtlich eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, nicht ohne Weiteres möglich ist (BGH, NJW 2003, 1308, 1313; BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - = VersR 2010, 811 f. = MDR 2010, 743 f.).
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, nur dann, wenn eine Verwaltungsbehörde zur Überprüfung ihres eigenen Handelns veranlasst werden soll (BGH, NJW 1986, 1924) oder wenn es um die (hypothetische) Entscheidung eines Gerichts geht und ersichtlich eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, nicht ohne Weiteres möglich ist (BGH, NJW 2003, 1308, 1313; BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - = VersR 2010, 811 f. = MDR 2010, 743 f.).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Rechtsmittel i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB sind dabei alle Rechtsbehelfe im weitesten Sinne, die sich unmittelbar gegen ein bereits erfolgtes, sich als Amtspflichtverletzung darstellendes Verhalten richten und darauf abzielen und geeignet sind, einen Schaden dadurch abzuwenden oder zu mindern, dass dieses schädigende Verhalten beseitigt oder berichtigt wird (BGH, NJW 2003, 1208, 1212 und NJW-RR 2004, 706; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 839 Rn. 69).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, nur dann, wenn eine Verwaltungsbehörde zur Überprüfung ihres eigenen Handelns veranlasst werden soll (BGH, NJW 1986, 1924) oder wenn es um die (hypothetische) Entscheidung eines Gerichts geht und ersichtlich eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, nicht ohne Weiteres möglich ist (BGH, NJW 2003, 1308, 1313; BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - = VersR 2010, 811 f. = MDR 2010, 743 f.).
  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 165/90

    Zivilgerichtliche Versagung einer Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Der Betroffene hat kein freies Wahlrecht zwischen dem primären Rechtsschutz und der sekundären Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen (BVerfG, NJW 2000, 1402).
  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 182/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08).
  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 71/72

    Amtspflichtverletzung eines Notars - Pflicht zur Einreichung einer Urkunde beim

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03

    Untersuchungshaftvollzug: Rechtsmittel gegen gemeinsame Unterbringung mit anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft).
  • OLG Jena, 10.02.2003 - 1 VAs 1/03
  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2011 - I-11 W 83/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
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