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   OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01   

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https://dejure.org/2002,11900
OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisaufnahme im Kostenfestsetzungsverfahren; Tragweite und Umfang einer in einem Prozessvergleich enthaltenen Kostenregelung; Rechtskräftig entschiedene Kosten

  • Judicialis

    GKG § 1; ; GKG § ... 11; ; EGZPO § 26 Nr. 10; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 98; ; ZPO § 516 a.F.; ; ZPO § 517 n.F.; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 329 Abs. 2; ; ZPO § 98 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98
    Umfang der Kostenregelung in einem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 8 W 383/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Koblenz, 09.09.1986 - 14 W 688/86

    Revisionsentscheidung; Kostenquotelung; Vergleich; Kostenpunkt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
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