Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10161
OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08 (https://dejure.org/2010,10161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.07.2010 - 11 Wx 115/08 (https://dejure.org/2010,10161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 11 Wx 115/08 (https://dejure.org/2010,10161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5, 45, 47, 62; FGG §§ 27, 29
    Nichtigkeit der Zuweisung von Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Regelung bzgl. der Verpflichtung von Wohnungseigentümern zur Instandhaltung und Instandsetzung von Außentüren und Fensterverglasungen; Kriterien zur Annahme von Sondereigentum i.S.d. § 5 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von Außentüren und Fensterverglasungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten der Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentümer muss marode Fenster austauschen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer zu Fensteraustausch verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Instandhaltungspflicht auf den Sondereigentümer übertragbar? (IMR 2011, 24)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 204
  • ZMR 2010, 873
  • BauR 2011, 570
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 2 Nr. 2.4 der Gemeinschaftsordnung erfolgte Zuweisung der Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum, die in § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung noch erweitert wird um Tür- und Fensterflächen einschließlich Tür- und Fensterrahmen, wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG nichtig ist (vgl. Bärmann, WEG 10. Aufl. § 5 Rn. 71; BayObLG ZfIR 2004, 23 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.; Senat NZM 2002, 220; Bielefeld, Grundeigentum 1999, 678).

    Grundsätzlich kann die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, auf diese Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden (vgl. Staudinger-Bub, BGB , 13. Bearbeitung 2005 § 21 WEG Rn. 20; BayObLG WuM 2004, 362 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 ).

    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99

    Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Erhebliche bauliche Mängel am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 2 Nr. 2.4 der Gemeinschaftsordnung erfolgte Zuweisung der Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum, die in § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung noch erweitert wird um Tür- und Fensterflächen einschließlich Tür- und Fensterrahmen, wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG nichtig ist (vgl. Bärmann, WEG 10. Aufl. § 5 Rn. 71; BayObLG ZfIR 2004, 23 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.; Senat NZM 2002, 220; Bielefeld, Grundeigentum 1999, 678).

    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).

  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03

    Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    Grundsätzlich kann die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, auf diese Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden (vgl. Staudinger-Bub, BGB , 13. Bearbeitung 2005 § 21 WEG Rn. 20; BayObLG WuM 2004, 362 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 ).
  • OLG Hamm, 22.08.1991 - 15 W 166/91

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Außenfenstern; Umdeutung einer unwirksamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 2 Nr. 2.4 der Gemeinschaftsordnung erfolgte Zuweisung der Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum, die in § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung noch erweitert wird um Tür- und Fensterflächen einschließlich Tür- und Fensterrahmen, wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG nichtig ist (vgl. Bärmann, WEG 10. Aufl. § 5 Rn. 71; BayObLG ZfIR 2004, 23 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.; Senat NZM 2002, 220; Bielefeld, Grundeigentum 1999, 678).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
    Auch unter Geltung des § 47 WEG a.F. war es in der Regel geboten, die Gerichtskosten in Übereinstimmung mit dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu verteilen (vgl. BGHZ 111, 148 ).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    a) Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (OLG Karlsruhe, NZM 2011, 204; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 71).
  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (OLG Karlsruhe, NZM 2011, 204; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl. § 5 Rn. 71).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.09.2020 - 980a C 7/20

    Umdeutung von unwirksamen Zuordnungen zum Sondereigentum in der Teilungserklärung

    Von der Rechtsprechung sind unwirksame Zuordnungen zum Sondereigentum in eine entsprechende Kostentragungsregelung umgedeutet worden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. Juli 2010 - 11 Wx 115/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2000 - 11 Wx 71/99).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22

    Die in einer notariell beurkundeten Teilungserklärung aufgenommene Bestimmung:

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Regelung ergeben sich auch deshalb nicht, da in der Rechtsprechung und in der überwiegenden Literatur anerkannt ist, dass die unwirksame Begründung von Sondereigentum in die Bestellung eines Sondernutzungsrechts umgedeutet werden kann, § 140 BGB (Senat, NJW-RR 1998, 515; OLG Karlsruhe ZMR 2010, 873 ff.; BeckOK WEG/Leidner, a.a.O., § 5 Rn. 63; BeckOKG/Monreal, Stand: 1. Dezember 2021, § 5 WEG Rn. 63).
  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

    Auf die häufig zitierte Entscheidung des OLG Hamm (ZMR 1997, 193), der andere Gericht folgten (OLG Karlsruhe ZMR 2010, 873) muss daher gar nicht näher eingegangen werden.

    Hier ist es einfacher: Unstreitig darf unabhängig von der Eigentumssituation dem jeweiligen "Nutzer" auch die Instandhaltungspflicht am Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden (siehe OLG Karlsruhe, NZM 2011, 204, BayObLG WuM 2004, 362, Staudinger, Kommentar zum WEG, § 21, 20).

  • AG Köln, 18.07.2022 - 215 C 60/21

    Nichtige Sondereigentumsbestimmung ist in Kostenregelung umzudeuten

    Hiervon wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn die TE bzw. Gemeinschaftsordnung eine weitere Bestimmung enthält, nach der die Sondereigentümer ihr jeweiliges Sondereigentum auf eigene Kosten zu erhalten haben (LG Dortmund, Urteil vom 1. April 2014 - 1 S 178/13 -, Rn. 14, juris; dieses Erfordernis nicht ausdrücklich postulierend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 11 Wx 115/08 -, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 1996 - 15 W 115/96 -, Rn. 37 ff., juris).
  • AG Berlin-Mitte, 09.06.2016 - 29 C 53/15

    Beschlussanfechtung wegen Ladungsmangel erfordert Kausalität!

    Zwar sind Fenster einschließlich ihrer Innenseiten gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum (BGH GE 2012, 699; OLG Karlsruhe NZM 2011, 204), weshalb gemäß §§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 22 WEG grundsätzlich die Gemeinschaft für ihre Reparatur bzw. Sanierung zuständig ist und die diesbezüglichen Kosten zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht