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   VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731   

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https://dejure.org/2009,18532
VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731 (https://dejure.org/2009,18532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2009 - 12 CE 08.2731 (https://dejure.org/2009,18532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 12 CE 08.2731 (https://dejure.org/2009,18532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Notwendigkeit der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII als Voraussetzung für die EingliederungshilfeHilfe für junge VolljährigeHilfe zur Verselbständigung; Teilhabebeeinträchtigung; unzulässige Selbstbeschaffung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines jungen Volljährigen auf Übernahme der Kosten für eine stationäre Unterbringung mit Betreuung; Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung i.S.d. § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als Voraussetzung für eine Eingliederungshilfe

  • Judicialis

    SGB VIII § 34 Satz 2 Nr. 3; ; SGB VIII § 35a Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1a; ; SGB VIII § 36; ; SGB VIII § 36a Abs. 1; ; SGB VIII § 36a Abs. 3; ; SGB VIII § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht einschließlich Erstattungsstreitigkeiten nach Art. 7 und 8 des Aufnahmegesetzes: Hilfe für junge Volljährige; Hilfe zur Verselbständigung; Teilhabebeeinträchtigung; Unzulässige Selbstbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731
    Schließt man dem entgegen - wie das Verwaltungsgericht - von einer seelischen Behinderung gleichsam selbstredend auf eine Teilhabebeeinträchtigung, ohne diese näher zu dokumentieren, fehlen substanzielle Anhaltspunkte, um eine Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Maßnahme zu treffen (ebenso schon BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731
    Der Stellungnahme des Leiters der Verwaltung der Jugendhilfe beim Antragsgegner vom 27. Oktober 2008 ist zu entnehmen, dass die vom Antragsgegner ausgewählte Hilfe nach § 41 i. V. mit § 34 SGB VIII zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation geeignet und angemessen ist (vgl. dazu BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155/167).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahme ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamts kein Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - BayVBl 2010, 412 f., B.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846; Wiesner, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 25a; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2012, § 35a Rn. 13 f.).
  • VG Bayreuth, 22.09.2014 - B 3 K 13.106

    Fehlende Kongruenz von Hilfeleistungen nach § 27, § 33 SGB VIII und § 27 BVG

    Vom Vorliegen einer seelischen Behinderung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII kann nicht gleichsam selbstredend auf eine Teilhabebeeinträchtigung geschlossen werden (vgl. BayVGH vom 21.1.2009 Az. 12 CE 08.2731).
  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 3 K 15.690

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; seelische Behinderung;

    Insoweit kommt dem Jugendamt allerdings kein Beurteilungsspielraum zu; vielmehr unterliegt der unbestimmte Rechtsbegriff der Teilhabebeeinträchtigung der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 12 ZB 13.1283 - juris m.w.N.; B.v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - BayVBl 2010, 412; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 25a; Fischer in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 35a Rn. 13 f.).
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