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   LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00   

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LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 (https://dejure.org/2001,4989)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 (https://dejure.org/2001,4989)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2001 - 12 Sa 1761/00 (https://dejure.org/2001,4989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vordem Arbeitnehmer war

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 35, § 38 GmbHG
    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vordem Arbeitnehmer war.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers; Aufgabenstellung eines Mitgeschäftsführers; Gelegentliche Erteilung arbeitsbegleitender und verfahrensorientierter Weisungen durch einen anderen Geschäftsführer; Aufhebung eines bestehenden Arbeitsvertrages durch Abschluss eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vor dem Arbeitnehmer war.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    b) Demgegenüber hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26.05.1999, 5 AZR 664/98, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG) die Auffassung vertreten, dass zumindest bei einer Mehrpersonen-Geschäftsführung das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis sein könne, weil dort die unternehmerische Willensbildung und die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen auch dann noch möglich seien, wenn einzelne Mitglieder der Geschäftsführung als Arbeitnehmer anzusehen seien.

    In diesem Sinne wird auch die jüngste BAG-Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 26.05.1999, a.a.O., vgl. Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98, n.v., zu 3 a der Gründe, Nägele, BB 01, 305) verstanden.

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    Das Arbeitsgericht hat unter Auswertung der BAG-Judikatur, insbesondere auch der Entscheidung des 2. Senats vom 08.06.2000 (2 AZR 207/99, z.V.v., EzA SD 2000, Nr. 18, 8), angenommen, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum 31.03.1997 aufgehoben worden sei, sondern während der Geschäftsführertätigkeit des Klägers lediglich geruht habe.

    Ihm braucht angesichts seines bewussten Verhaltens nicht unter Rückgriff auf bessere Vernunftsgründe der arbeitsrechtliche Bestandsschutz durch die gekünstelte Annahme eines für die Zeit der Geschäftsführertätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses erhalten zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, a.a.O., zu II 3 d).

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    Vielmehr wollen sie regelmäßig den früheren Vertrag durch den späteren Vertrag ablösen (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1990, 7 AZR 259/89, AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 1, Urteil vom 20.01.1999, 7 AZR 640/97, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    3 b( § 5 Abs. 1 S. 3) ArbGG oder nach § 2 Abs. 3 ArbGG zuständig ist oder nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 06.05.1999, 5 AZB 22/98, AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    a) Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.02.1978, AP Nr. 1 zu § 38 GmbH-Gesetz, BGH, Urteil vom 10.01.2000, NZA 00, 376) ist das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH notwendig ein freies Dienstverhältnis.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    Die Beklagte rügt weder die Rechtswegzuständigkeit noch beanstandet sie in diesem Punkt das erstinstanzliche Urteil (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97, AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu A).
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    Vielmehr wollen sie regelmäßig den früheren Vertrag durch den späteren Vertrag ablösen (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1990, 7 AZR 259/89, AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 1, Urteil vom 20.01.1999, 7 AZR 640/97, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I).
  • LAG Düsseldorf, 15.07.1998 - 12 Sa 700/98

    Arbeitnehmer-Status einer stellvertretenden Geschäftsführerin? -Geltung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    In der Vorläufer-Entscheidung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.1998, 12 Sa 700/98, LAGE Nr. 24 zu § 9 MuSchG, zu II 1 b der Gründe) ist die Kammer der BGH- Rechtsprechung gefolgt.
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
    In diesem Sinne wird auch die jüngste BAG-Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 26.05.1999, a.a.O., vgl. Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98, n.v., zu 3 a der Gründe, Nägele, BB 01, 305) verstanden.
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Des Weiteren hat das Arbeitsgericht richtig gesehen, dass im Prozess der Kläger darzulegen und zu beweisen hat, dass ein von den Parteien eingegangenes Arbeitsverhältnis nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer fortbestanden hat (dazu auch Kammer 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 - Juris Rn. 30).

    Vielmehr wollen die Parteien regelmäßig den früheren Vertrag durch den späteren Vertrag ablösen (BAG 25.04.2002 - 2 AZR 352/01 - Juris Rn. 16, Kammer 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 - Juris Rn. 36).

    Das gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Parteien mit Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrages ausdrücklich oder konkludent den bisherigen Arbeitsvertrag ablösen (BAG 08.06.2000 - 2 AZR 207/09 - Juris Rn. 24, 28), sondern auch dann, wenn sie bei der Vereinbarung der Geschäftsführer-Anstellung den Arbeitsvertrag schlicht "vergessen" haben; denn in diesem Fall ist von ihnen die Ersetzung des Arbeitsverhältnisses durch das freie Dienstverhältnis des Geschäftsführers und damit die Aufhebung des Arbeitsvertrages regelmäßig gewollt (Kammer 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 - Juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grenzt sich in diesem Punkt von der des Bundesgerichtshofs ab, wie die erkennende Kammer bemerken musste (LAG Düsseldorf 15.07.1998 - 12 Sa 700/98 - Juris Rn. 28 ff., 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 - Juris Rn. 27, 29 f.; vgl. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff [Mutterschutz einer Geschäftsführerin] EuGH 11.11.2010 - C-232/09 Danosa - Rn. 40; ferner Staudinger/Richardi, BGB [2005], § 611 Rn. 236, MüKo/Henssler, BGB, 5. Aufl., § 623 Rn. 25).

    In dieser Konstellation haben die Parteien den Arbeitsvertrag nicht "vor Glück vergessen" (Kammer 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00 - Juris, Ls. 1), sondern bewusst an ihm festhalten wollen.

  • ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis, sondern notwendig ein freies Dienstverhältnis, was sich bereits aus der im Kern weisungsfreien Repräsentantenstellung ergebe (vgl. BGH, 10.01.2000, NZA 2000, 376; Preis in Erf. Kom., 6. Auflage 2006, BGB § 611, Rdnr. 162; LAG Düsseldorf, 18.04.2001, 12 Sa 1761/00, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 43).
  • ArbG Karlsruhe, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06

    Vorliegen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Bestellung zum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis, sondern notwendig ein freies Dienstverhältnis, was sich bereits aus der im Kern weisungsfreien Repräsentantenstellung ergebe (vgl. BGH, 10.01.2000, NZA 2000, 376 [BGH 10.01.2000 - II ZR 251/98] ; Preis in Erf. Kom., 6. Auflage 2006, BGB § 611, Rdnr. 162; LAG Düsseldorf, 18.04.2001, 12 Sa 1761/00 , LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 43).
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