Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Stillschweigender Haftungsausschluss für Probefahrt
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeuges; Beschädigung eines Fahrzeuges während einer Probefahrt; Stillschweigender Haftungsausschluss zu Gunsten des Kaufinteressenten; Haftungsfreistellung bei leichter Fahrlässigkeit; Schadensersatzanspruch wegen ...
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 276
Haftungsprivilegierung eines Kaufinteressenten bei Probefahrt mit einem dem Händler nicht gehörenden Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Probefahrten - Haftungserleichterung
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Haftung des Interessenten für Unfall bei Probefahrt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Haftung des Fahrers bei Probefahrt
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Versicherungsschutz für Probefahrt
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 12 (Kurzinformation)
Schaden bei Probefahrt mit einem dem Händler nicht gehörenden Fahrzeug
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei der Probefahrt Fahrzeug demoliert - Muss der Kaufinteressent dem Händler den Schaden ersetzen?
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Stillschweigende Haftungsfreistellung zugunsten des Fahrers bei Überlassen eines Kfz Probefahrt
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.07.2001 - 9 O 498/00
- LG Koblenz, 18.07.2001 - 9 O 498/98
- OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1185
- VersR 2004, 342
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71
Probefahrten - Haftungserleichterung
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Überlässt ein Kraftfahrzeughändler einem Kaufinteressenten ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zu einer Probefahrt und wird dieses infolge leichter Fahrlässigkeit des Fahrers beschädigt, dann gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu dessen Gunsten eine stillschweigende Haftungsfreistellung, wenn die Beschädigung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (BGH NJW 1972, 1363; BGH WM 1979, 367). - OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
Beschädigung eines PKW bei Probefahrt
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Wenn das OLG Köln (NJW 1996, 1288 f.) für einen solchen Fall die Haftungsfreistellung abgelehnt hat, dann beruht dies ersichtlich auf der zweimal herausgestellten Tatsache, dass dort die Probefahrt erst unternommen werden konnte, nachdem mit Wissen des Kaufinteressenten die individuell erforderliche Erlaubnis des Autoeigentümers hierzu zuvor eigens eingeholt werden musste. - BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70
Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Ist ein Händler nicht bereit, ein in seinem Betrieb zum Verkauf anstehendes Fahrzeug gegen das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung zu versichern, dann muss er einen möglichen Käufer vor Antritt einer Probefahrt darauf ausdrücklich hinweisen (BGH NJW 1972, 1364; BGH WM 1979, 367).
- BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Entscheidend ist vielmehr, dass ein Kaufinteressent, der ein bei einem gewerblichen Händler abgestelltes Fahrzeug, sei es ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug eines Dritten, Probe fahren will, grundsätzlich darauf vertrauen darf, für eine dabei durch einfache (leichte) Fahrlässigkeit verursachte Beschädigung des Fahrzeugs nicht zu haften (BGH WM 1979, 367; BGH NJW 1986, 1099). - OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91
Haftung für Schäden einer Probefahrt nur bei grobem Verschulden
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Dies gilt selbst bei einem "Verschalten" eines Probefahrers und auch noch bei einem anschließenden, vermutlich auf Schreck beruhenden weiteren Fehler (Unterlassen einer sofortigen Bremsung; vgl. z. B. OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln, VersR 1991, 1148). - OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
Haftung; Probefahrt; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltsmaßstab
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Dies gilt selbst bei einem "Verschalten" eines Probefahrers und auch noch bei einem anschließenden, vermutlich auf Schreck beruhenden weiteren Fehler (Unterlassen einer sofortigen Bremsung; vgl. z. B. OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln, VersR 1991, 1148).
- AG Essen-Steele, 24.07.2020 - 17 C 136/19
Vorvertragliches Schuldverhältnis, Pflichtverletzung
Diese Rechtsprechung basiert zwar auf Probefahrten im öffentlichen Straßenverkehr; die Erwägungen, mit denen dort der konkludente Haftungsausschluss begründet wird, sind jedoch auch auf Probefahrten auf dem Betriebsgelände übertragbar (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 13.01.2003 - 12 U 1360/01).