Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13300
OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05 (https://dejure.org/2006,13300)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.01.2006 - 13 W 1185/05 (https://dejure.org/2006,13300)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 13 W 1185/05 (https://dejure.org/2006,13300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bestimmung des Gegenstandswerts einer Klage auf Feststellung einer von einem Insolvenzverwalter bzw. einem Insolvenzgläubiger bestrittenen Forderung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Streitwertfestsetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung ...

  • Judicialis

    GKG § 63 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 5; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 4; ; GKG § 72 Nr. 1 Halbsatz 2; ; ZPO § 240; ; InsO § 180 Abs. 2; ; InsO § 182

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 15 § 46; ZPO § 240; InsO § 180 Abs. 2 § 182
    Streitwertberechnung bei Fortführung eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits gegen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 05.11.2001 - 3 U 168/99

    Haftung der Insolvenzmasse für vor der Insolvenzeröffnung entstandene

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05
    Davon zu trennen ist die dem Beklagten möglicherweise vorschwebende Frage, ob die dem Insolvenzverwalter als unterlegene Partei auferlegten Kosten insgesamt als Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu OLG Rostock, ZIP 2001, 2145), worüber jedoch nicht im Rahmen der Streitwertfestsetzung zu entscheiden ist.
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05
    Mit Rücksicht auf den Grundsatz, dass für die Wertberechnung der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung maßgeblich ist (vgl. § 15 GKG in der bis zum 30.06.2004 geltenden Fassung, der gem. § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG auf das erstinstanzliche Verfahren des hiesigen, vor dem 01.07.2004 anhängig gewordenen Rechtsstreits anstelle des freilich zum gleichen Ergebnis führenden § 46 GKG anzuwenden ist), gilt dies aber nicht rückwirkend, sondern - wie vom Landgericht zutreffend erkannt - ausschließlich für die Zeit ab der (klageändernden) Aufnahme des Rechtsstreits (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, JurBüro 2004, 542; MüKo-Schumacher, InsO, § 182 Rn. 6; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Insolvenz" Rn. 9; Meyer, GKG, 7. Aufl., § 182 InsO Rn. 102; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 2717 ff.; ferner BGH, ZIP 1994, 1193 zu § 148 KO m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2004 - 1 L 9/01

    Streitwert; Insolvenzverfahren; Aufnahmeerklärung; Zeitpunkt;

    Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05
    Mit Rücksicht auf den Grundsatz, dass für die Wertberechnung der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung maßgeblich ist (vgl. § 15 GKG in der bis zum 30.06.2004 geltenden Fassung, der gem. § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG auf das erstinstanzliche Verfahren des hiesigen, vor dem 01.07.2004 anhängig gewordenen Rechtsstreits anstelle des freilich zum gleichen Ergebnis führenden § 46 GKG anzuwenden ist), gilt dies aber nicht rückwirkend, sondern - wie vom Landgericht zutreffend erkannt - ausschließlich für die Zeit ab der (klageändernden) Aufnahme des Rechtsstreits (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, JurBüro 2004, 542; MüKo-Schumacher, InsO, § 182 Rn. 6; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Insolvenz" Rn. 9; Meyer, GKG, 7. Aufl., § 182 InsO Rn. 102; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 2717 ff.; ferner BGH, ZIP 1994, 1193 zu § 148 KO m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12

    Streitwertfestsetzung - Klage auf Feststellung einer Forderung zur

    ccc) Mit der als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (BFH 26.09.2006 - X S 4/06 - ; OLG Koblenz 25.06.2009 - 5 W 414/09 - OLG Dresden 23.01.2006 - 13 W 1185/05 - jeweils in Juris; MüKo-InsO/Schumacher 2. Auflage § 182 InsO Rn. 6; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. Anhang II zu § 48 GKG (§ 182 InsO) Rn. 3; Schneider Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 2979) ist deshalb davon auszugehen, dass § 182 InsO eine gegenüber der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG speziellere Regelung darstellt.
  • LSG Sachsen, 29.06.2018 - L 1 KR 167/18
    Dies ändert indes nichts daran, dass im Falle der Aufnahme eines vor Insolvenzeröffnung eingeleiteten Klageverfahrens (§ 180 Abs. 2 InsO) eine Streitwertbemessung nach § 182 InsO für alle Gebühren ausscheidet, die bereits vor der Aufnahme entstanden sind, sodass ein Stufenstreitwert festzusetzen ist (z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. September 2006 - X S 4/06 - juris Rn. 6 ff.; Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 - juris Rn. 19 ff.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 4 Ta 167/12 - juris Rn. 17 ff.; Oberlandesgericht [OLG] A ..., Beschluss vom 23. Januar 2006 - 13 W 1185/05 - juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 W 414/09 - juris Rn. 6; Jungmann in Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 182 Rn. 6; Sinz in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 182 Rn. 17; Specovius in Braun, InsO, 6. Aufl., § 182 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 26 W 24/07

    Streitwert nach Klageerhöhung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn es um die Fortführung eines ursprünglich gegen den lnsolvenzschuldner auf und Zahlung gerichteten Rechtsstreits geht (vgl. Urteil des BGH vom 21.12.2006 - VII ZR 200/05 - Beschluss des OLG Dresden vom 23.10.2006 - 13 W 1185/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht