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   OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00   

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https://dejure.org/2000,5694
OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtspfleger; Klauselumschreibung; Umschreibung; Titel; Abhilfeentscheidung; Insolvenz; Rechtsnachfolger; Insolvenzverwalter; Gesellschafter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zwangsvollstreckung aus vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangten Titeln gegen persönlich haftende Gesellschafter/AG Köln, Beschluß vom 5.1.2001 74 IK 70/99, Bestimmung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 11; ; ZPO § 567; ; ZPO § 727; ; ZPO § 575; ; ZPO § 93; ; InsO § 93; ; AnfG § 16; ; AnfG § 13; ; HGB § 171 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; InsO § 93
    Titelumschreibung in der Insolvenz einer Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 4 O 1184/98
  • OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2005 - 25 W 17/05

    Insolvenz; Unterbrechung; Verfahren

    Das hat zur Folge, dass die Einziehung der Ansprüche gegen persönlich haftende Gesellschafter für die Dauer des Verfahrens allein dem Insolvenzverwalter zugewiesen ist (sog. Ermächtigungswirkung) und gleichzeitig die einzelnen Gläubiger an der Geltendmachung ihrer Ansprüche gehindert sind (sog. Sperrwirkung; vgl. BGH NJW 2002, 2718f, zu II.1. der Gründe; BGH, Beschluss vom 14. November 2002, aaO, zu II.1. der Gründe; Lüke in Kübler/Prütting, InsO, § 93 Rn. 13; zu den Rechtsfolgewirkungen des § 93 InsO siehe ferner: OLG Dresden ZInsO 2000, 607f; Thür. OLG NJW-RR 2002, 626f = ZInsO 2002, 134; OLG Stuttgart NZI 2002, 495ff).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02

    Gläubigeranfechtung: Zwangsvollstreckung in das Vermögen des persönlich haftenden

    Er kann dazu den Titel analog § 727 ZPO umschreiben lassen (OLG Dresden ZInsO 2000, 607).
  • KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer

    Jedoch kann dieser Titel entsprechend § 727 ZPO auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden (OLG Stuttgart, BB 2002, 2086, 2088; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2000 - 13 W 1206/00 -, juris; Kayser, in: Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2014, § 93, Rdn. 51).
  • LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05

    Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05

    Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 16.08.2006 - 3 T 280/06

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten einer

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 05.04.2006 - 3 T 178/06

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 28.02.2006 - 3 T 935/05

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen, der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 11.07.2006 - 3 T 225/06

    Verwertung von gepfändeten Geschäftsanteilen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

    So kann der Insolvenzverwalter kraft Ermächtigungswirkung des § 93 InsO einen vom Gesellschaftsgläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR gegen den Gesellschafter erwirkten Titel analog § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen und dann gegen den Gesellschafter vollstrecken (OLG Dresden in ZinsO 2000, 607, 608; Pohlmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 93 Rz. 91).
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