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   OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01   

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https://dejure.org/2001,11151
OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01 (https://dejure.org/2001,11151)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2001 - 14 WF 126/01 (https://dejure.org/2001,11151)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 14 WF 126/01 (https://dejure.org/2001,11151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Hauptsache; Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenentscheidung; Sofortige Beschwerde; Hauptsachestreitwert

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; GKG § 14; ; GKG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten bei Erledigung - sofortige Beschwerde - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.11.1986 - 2 WF 143/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01
    Die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO hängt nämlich nicht nur davon ab, dass der Kostenstreitwert einen Betrag von 200, 00 DM übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO), sondern außerdem auch davon, dass die Berufungsgrenze von 1.500,00 DM nach § 511 a ZPO überschritten ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, S. 387; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 838).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1988 - 1 WF 38/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01
    Die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO hängt nämlich nicht nur davon ab, dass der Kostenstreitwert einen Betrag von 200, 00 DM übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO), sondern außerdem auch davon, dass die Berufungsgrenze von 1.500,00 DM nach § 511 a ZPO überschritten ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, S. 387; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 838).
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