Rechtsprechung
   AG Magdeburg, 12.05.2010 - 140 C 2323/09 (140)   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a; 97 Abs. 2 S. 3 UrhG; § 3 ZPO; §§ 670; 683 S. 1 BGB
    Streitwert für das Filesharing von einem Kinofilm beträgt 30.000 EUR

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 683, 670 BGB; §§ 19a; 97 Abs. 2 S. 3 UrhG; § 3 ZPO
    Filesharer schuldet Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mehr als 4.000,00 EUR / Streitwert von 30.000 EUR für den Upload eines "Werks” findet "keine Beanstandung”

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Filesharing einer einzigen Software rechtfertigt 30.000 EUR Streitwert

mehr
  • dr-schenk.net (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Ein Film für 4.128,58 €

  • dr-schenk.net (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Was kostet das Einstellen von Musikalben in Tauschbörsen wirklich?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu Filesharing: 3275 Euro Schadensersatz bei einem Film

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    AG Magdeburg legt für das Verbreiten einer Brockhaus Enzyklopädie multimedial über eine Tauschbörse einen Streitwert von 30.000 zugrunde

  • lto.de (Kurzinformation)

    30.000 Euro Streitwert und Schadensersatz in Höhe des doppelten Verkaufspreises im Falle von Filesharing nicht zu beanstanden

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