Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Ausscheidensvereinbarung; Anfechtbarkeit einer Ausscheidensvereinbarung mit der Nichtigkeitsfolge; Ankündigung bzw. das in Aussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung als Drohung; Drohung als Anfechtungsgrund; Rechtmäßigkeit einer Drohung mit ...
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; BeschSchG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; BeschSchG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 355
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Anfechtung einer Ausscheidensvereinbarung durch Arbeitnehmer nach Androhung außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 22.01.2004 - 25 Ca 5194/03
- LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den höchst richterlichen Grundsätzen ausgegangen, wonach die Ankündigung bzw. das in Aussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB beinhaltet, denn sie stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers vorliegend in der Gestalt des Personalleiters liegt (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77, BAGE 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00, BAGE 100, 52 = AP Nr. 33 zu § 286 ZPO; Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB; Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 135/02, EzA § 312 BGB 2002 Nr. 1).Es ist nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Rechtsstreit über die Kündigung als wirksam erwiesen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93, BAGE 74, 281 = AP Nr. 37 zu § 123 BGB; Urteil vom 05. Dezember 2002, a.a.O.;… Urteil vom 27. November 2003, a.a.O.).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zweckes anzusehen, ist die Drohung widerrechtlich (BAG, Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95, AP Nr. 42 zu § 123 BGB). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Es ist nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Rechtsstreit über die Kündigung als wirksam erwiesen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93, BAGE 74, 281 = AP Nr. 37 zu § 123 BGB;… Urteil vom 05. Dezember 2002, a.a.O.;… Urteil vom 27. November 2003, a.a.O.).
- LAG Hessen, 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03
Zustimmungsersetzung; Außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, sexuelle …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Wenn ein Arbeitnehmer als Führungskraft wiederholt sexuelle Belästigungen gegenüber einer weiblichen Mitarbeiterin an den Tag legt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 21. Januar 2003 - 12 Sa 1418/02, NZA-RR 2004, 19; LAG Hessen, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 13 TaBV 113/03, EzA Schnelldienst Nr. 12/2004 S. 11), zumal vorliegend dem Kläger gegenüber schon einmal eine personelle Maßnahme durchgeführt worden war. - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts nach § 312 Abs. 1, § 355 BGB i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 sind nicht erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 2004 - 2 AZR 281/03, EzA § 312 BGB 2002 Nr. 2). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den höchst richterlichen Grundsätzen ausgegangen, wonach die Ankündigung bzw. das in Aussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB beinhaltet, denn sie stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers vorliegend in der Gestalt des Personalleiters liegt (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77, BAGE 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00, BAGE 100, 52 = AP Nr. 33 zu § 286 ZPO; Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB; Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 135/02, EzA § 312 BGB 2002 Nr. 1). - BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Soweit der Kläger im ersten Rechtszug auf eine Entscheidung des BAG (Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91, EzA § 123 BGB Nr. 36) mit der Bemerkung hat hinweisen lassen, jener Entscheidung habe ein nahezu identischer Fall zugrundegelegen, verkennt er, dass seiner Aufforderung zu einer sexuellen Handlung und die sexuell bestimmte körperliche Berührung nicht den Leistungsbereich sondern den der betrieblichen Verbundenheit berührt haben. - BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77
Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den höchst richterlichen Grundsätzen ausgegangen, wonach die Ankündigung bzw. das in Aussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB beinhaltet, denn sie stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers vorliegend in der Gestalt des Personalleiters liegt (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77, BAGE 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00, BAGE 100, 52 = AP Nr. 33 zu § 286 ZPO; Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB; Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 135/02, EzA § 312 BGB 2002 Nr. 1). - LAG Niedersachsen, 21.01.2003 - 12 Sa 1418/02
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Wenn ein Arbeitnehmer als Führungskraft wiederholt sexuelle Belästigungen gegenüber einer weiblichen Mitarbeiterin an den Tag legt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 21. Januar 2003 - 12 Sa 1418/02, NZA-RR 2004, 19; LAG Hessen, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 13 TaBV 113/03, EzA Schnelldienst Nr. 12/2004 S. 11), zumal vorliegend dem Kläger gegenüber schon einmal eine personelle Maßnahme durchgeführt worden war.