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   OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01   

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OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01 (https://dejure.org/2003,3126)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.02.2003 - 15 U 1627/01 (https://dejure.org/2003,3126)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 15 U 1627/01 (https://dejure.org/2003,3126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; Öffentliche Ausschreibung für die Vergabe von Rohbauarbeiten; Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung; Fehlerhafte Wertung eines Nebenangebots; Culpa in contrahendo (c.i.c.); Auslegung einer Nachunternehmererklärung ; ...

  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als kalkulationserhebliche Erklärung; inhaltliche Anforderungen an eine Nachunternehmererklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Nur formal perfekte Angebote haben eine Zuschlagschance! (IBR 2003, 319)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Insoweit kommt es nicht auf die Streitfrage an, ob ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S.3 VOB/A stets zum Angebotsausschluss führen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergR 2002, 252) oder ob ein solcher nicht geboten ist, wenn - ausnahmswweise - feststellbar ist, dass trotz der Unvollständigkeit des Angebots eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist (so die Senatsbeschlüsse vom 18.10.2001, WVerg 8/01 und vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit grundsätzlich seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 15 f).

    Die Annahme, der Bieter dürfe das bloße Fehlen eines auftraggeberseitig beigefügten Listenvordrucks zum Anlass nehmen, eine geforderte Erklärung nicht oder mit einem völlig konturenlosen Inhalt abzugeben, liegt jedenfalls dann fern, wenn, wie hier, die Vergabeunterlagen in ihrem Gesamtzusammenhang ohne weiteres ein Verständnis nahe legen, wonach das dem Angebot ggf. beizufügende Verzeichnis, wie das Angebot im Übrigen auch, vom Bieter selbst zu erstellen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 14; im Ergebnis ebenso BayObLG aaO.).

  • BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02

    Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Bei Angaben des Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002, VergR 2003, 76 m.w.N.).

    Dem ist das Angebot der Klägerin nicht gerecht geworden (siehe auch BayObLG, VergR 2003, 76, zu einem vergleichbaren Sachverhalt).

    In dem dort genannten Beschluss des BayObLG vom 28.08.2002 (IBR 2002, 682 - VergR 2003, 76) ist ein dem vorliegenden, soweit ersichtlich, vergleichbarer Fall im Sinne dieses Urteils entschieden worden.

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Das trifft die hier zu beurteilende Konstellation nicht; das Kammergericht selbst hat demgemäß auch eine Parallele zu der (dem hier ausgeurteilten Fall eher nahe stehenden) Entscheidung des Thüringer OLG vom 05.12.2001 (VergR 2002, 256) ausdrücklich verneint.
  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Insoweit kommt es nicht auf die Streitfrage an, ob ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S.3 VOB/A stets zum Angebotsausschluss führen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergR 2002, 252) oder ob ein solcher nicht geboten ist, wenn - ausnahmswweise - feststellbar ist, dass trotz der Unvollständigkeit des Angebots eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist (so die Senatsbeschlüsse vom 18.10.2001, WVerg 8/01 und vom 12.06.2002, WVerg 6/02).
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Insoweit kommt es nicht auf die Streitfrage an, ob ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S.3 VOB/A stets zum Angebotsausschluss führen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergR 2002, 252) oder ob ein solcher nicht geboten ist, wenn - ausnahmswweise - feststellbar ist, dass trotz der Unvollständigkeit des Angebots eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist (so die Senatsbeschlüsse vom 18.10.2001, WVerg 8/01 und vom 12.06.2002, WVerg 6/02).
  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01
    Demgegenüber hatte das Kammergericht mit seinem Beschluss vom 15.04.2002 (VergR 2002, 398) über einen anders gelagerten Sachverhalt zu befinden; denn die dortigen Verdingungsunterlagen erlaubten in der Auslegung des Gerichts den Schluss, dass der Bieter letztlich überhaupt keine wirksame Nachunternehmererklärung abgegeben hatte, sondern - und gerade deshalb - an seine (in widersprüchlichem Kontext stehende) Erklärung zur Selbstausführung der gesamten Leistung gebunden war.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Enthalten Angebotsunterlagen nicht die geforderten ,,Nachunternehmererklärungen" sind sie zwingend gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 b VOB/A, § 21 Nr. 1, Abs. 1, Satz 3 VOB/A auszuschließen (BGH Beschluss v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04 und v. 17.06.2002, Az.: Verg 14/02; OLG Frankfurt v. 27.06.2003, Az.: 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04 und v. 30.07.2003, Az.: Verg 32/03; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 und v. 11.03.2004, Az.: VK 1-155/03; VK-SH v. 05.03.2004, Az.: VK-SH 04/04; VK- HH v. 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK-Nordbayern v. 12.02.2004, Az.: 320.VK- 3194-01/04; VK-Südbayern v. 12.03.2003, Az.: 04-02/03; Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 15. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 16, § 21 VOB/A Rn. 9; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 10; a.A. OLG Bremen v. 20.07.2000, Az.: Verg 1/2000; OLG Düsseldorf v. 23.07.2003, Az.: Verg 24/03 und v. 20.03.2003, Az.: Verg 8/03 und v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; OLG Celle v. 8.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01; wohl auch VK-Lüneburg v. 18.12.2002, Az.: 203-VgK-34/2002, VK-Arnsberg v. 06.02.2003, Az.: VK 1-01/2003 s. dazu unten).

    Nach Auffassung der Kammer enthält die Benennung der Nachunternehmer allerdings grundsätzlich ,,kalkulationserhebliche Gesichtspunkte" und ist damit grundsätzlich wettbewerbsrelevant ist (VK-SH, a.a.O., BayObLG v. 25.09.2003, Az.: Verg 14/03, das in Bezug auf Nachunternehmererklärungen ausführt, dass ,,deren Erheblichkeit für den Wettbewerb nicht in Zweifel gezogen werden kann"; OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01).

    Er könnte die Nachunternehmer selbst sowie den Umfang im Nachhinein ändern und hätte damit einen Wettbewerbsvorteil (OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01, führt aus, er würde ,,in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt ...").

    Auch lassen sich die vorgefundenen Ausführungen nicht dadurch widerlegen, wenn vorgetragen wird, es bestehe seitens der Antragsgegnerin gar kein Interesse und nicht der Wille, entsprechende Nachunternehmererklärungen im Angebot zu erhalten, es sei ihr in Wirklichkeit nicht darauf angekommen (OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01, Ziff. 4).

    Aus den gleichen Gründen ist es auch entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen unerheblich, ob den Verdingungsunterlagen ein Formular zur Benennung der Nachunternehmer beigefügt war (so auch OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01).

    Sie kann sich nicht nach Angebotsabgabe und Submission auf eine Auslegung der Verdingungsunterlagen zurückziehen, die es ihr erlaubt, auf geforderte Erklärungen zu verzichten (OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01).

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Ein derartiges Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04,NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06

    Anwendbarkeit von § 115 Abs. 1 GWB und § 13 VgV auf ein Vergabeverfahren

    Fehlt es an einer entsprechenden Nachunternehmererklärung, so fehlt es an einer geforderten wettbewerbserheblichen Angabe des Bieters i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats notwendig zum Wertungsausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A führen wird (vgl. etwa Senatsurteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01).
  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 6 Verg 12/05

    Fehlende Angabe von Ordnungsziffern bei Nachunternehmerleistungen

    Ein Ausschluss des Angebots der Beteiligten zu 1) erscheint gem. § 21 Nr. 1 Abs. 1 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A im Hinblick auf die von ihr abgegebene Nachunterunternehmererklärung als begründet (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.12.2004, OLGR Schleswig 2005, 81; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, juris; OLG Naumburg ZfBR 2005, 725 Ls.).

    Ist ­ somit - auf der Grundlage der mit dem Angebot abgegebenen Nachunternehmererklärung der tatsächliche Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht eindeutig festzustellen, verfehlt das Angebot der Beteiligten zu 1) die Anforderung in Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen, ,,Art und Umfang" der Nachunternehmerleistungen anzugeben, und damit zugleich die Vorgabe aus § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (Beschl. des Senats vom 14.12.2004, a.a.O., OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, juris).

  • OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06

    Wertungsausschluss von einem Vergabeverfahren bei fehlender Zuordenbarkeit des

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer konkret erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Urteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01; die gegen die letztgenannte Entscheidung zum Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg).
  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

    aa) Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04

    Baumaßnahmen beim Herrichten des Schlosses...

    Denn sie ermöglicht es der ASt, ihr in Bezug auf die geforderte (wettbewerbserhebliche) Nachunternehmererklärung bis dahin unvollständiges Angebot zu ergänzen oder zu ändern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03 mwN, zur Wettbewerbserheblichkeit von Nachunternehmererklärungen s.a. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2003, 15 U 1627/01 und Bay ObLG v. 25.9.2001 und v. 11.2.2004 aaO).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 6 Verg 4/04

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

    Der Beschluss Vergabekammer befindet sich im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung zur Frage der Relevanz einer fehlenden - geforderten - Nachunternehmererklärung im Vergaberecht (vgl. - jüngst - BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03, n. v.; OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319 [Ls.]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris [zu Tz. 48, 49]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571 [Ls. 3]; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

    Könnte die Antragstellerin "nachbessern", indem sie ihre widersprüchliche Erklärung in der einen oder in der anderen Form "klarstellt" und damit entweder annahmefähig macht oder ihren Ausschluss provoziert, hätte sie gegenüber anderen Bietern einen Wettbewerbsvorsprung (siehe auch OLG Thüringen VergabeR 2002, 488; OLG Dresden IBR 2003, 319; Hermann aaO).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Er könnte die Nachunternehmer selbst sowie den Umfang im Nachhinein ändern und hätte damit einen Wettbewerbsvorteil (OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01, führt aus, er würde ,,in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt ...").
  • VK Sachsen, 02.10.2012 - 1/SVK/022-12

    Wann ist ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften "erkennbar"?

  • VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

    Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.02.2004 - VK 29/03

    fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen

  • VK Sachsen, 13.04.2006 - 1/SVK/028-06

    Alle Angebote sind auszuschließen: Antragsbefugnis?

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.01.2004 - VK 29/03

    Bei fehlendem Schaden keine Antragsbefugnis

  • VK Südbayern, 02.12.2005 - Z3-3-3194-1-48-10/05

    Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

  • VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05

    Ausschluss bei fehlender Nachunternehmererklärung!

  • VK Berlin, 30.12.2004 - VK-B2-67/04

    Keine Vorgabe zum NU-Einsatz: Auftraggeber muss bei Zweifeln nachfragen!

  • VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/098-05

    Nachunternehmer: Unklare Formulierung führt zum Ausschluss!

  • VK Sachsen, 14.05.2003 - 1/SVK/039-03

    Rechtsverletzung bei berechtigtermaßen ausgeschlossenem Unternehmen?

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