Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23535
OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15 (https://dejure.org/2016,23535)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.04.2016 - 15 UF 84/15 (https://dejure.org/2016,23535)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. April 2016 - 15 UF 84/15 (https://dejure.org/2016,23535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 749 Abs. 1, § 753 Abs. 1; ZVG § 182
    Anspruch gegenüber Miteigentümer auf Geltendmachung seines Rechts auf Teillöschung einer Grundschuld gegenüber Sicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miteigentümer hat an Teillöschung einer Grundschuld mitzuwirken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 20.12.2011 - 3 U 31/11

    Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Auch wenn in der angefochtenen Entscheidung keine Bezugnahme auf irgendeine Ent-scheidung vorgenommen werde, stelle die wortgetreue Übernahme von Passagen aus den im ersten Rechtszug erwähnten Entscheidungen (Beschluss des 5. [richtig 6.] Familiensenats des OLG Schleswig vom 20.12.2011 - 14 UF 131/11 - und Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.10.2006 - 27 O 356/06) lediglich ein Stückwerk dar.

    In Betracht kommt insbesondere ein Anspruch des versteigerungswilligen Ehegatten gemäß § 749 Abs. 1 BGB auf Einwilligung in die (Teil-) Löschung der Grundschuld (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2011 - 14 UF 131/11 - FamRZ 2012, 1567; LG Stuttgart, FamRZ 2007, 1034; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Auflage 2014, Rn. 206 mwN; vgl. Weinreich, FuR 2006, 403).

  • LG Stuttgart, 27.10.2006 - 27 O 356/06

    Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft ; Löschung einer Eigentümergrundschuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Auch wenn in der angefochtenen Entscheidung keine Bezugnahme auf irgendeine Ent-scheidung vorgenommen werde, stelle die wortgetreue Übernahme von Passagen aus den im ersten Rechtszug erwähnten Entscheidungen (Beschluss des 5. [richtig 6.] Familiensenats des OLG Schleswig vom 20.12.2011 - 14 UF 131/11 - und Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.10.2006 - 27 O 356/06) lediglich ein Stückwerk dar.

    In Betracht kommt insbesondere ein Anspruch des versteigerungswilligen Ehegatten gemäß § 749 Abs. 1 BGB auf Einwilligung in die (Teil-) Löschung der Grundschuld (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2011 - 14 UF 131/11 - FamRZ 2012, 1567; LG Stuttgart, FamRZ 2007, 1034; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Auflage 2014, Rn. 206 mwN; vgl. Weinreich, FuR 2006, 403).

  • KG, 07.12.2012 - 21 U 20/11

    Rückgewähr der Grundschuld nach Tilgung einer durch diese Grundschuld gesicherte

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Auch aus den weiter vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen, insbesondere derjenigen des Senats vom 21. September 2009 im Verfahren 15 UF 1/09 und derjenigen des Kammergerichts Berlin vom 7. Dezember 2012 im Verfahren 21 U 20/11 (MDR -, 273) ergibt sich nicht, dass § 749 BGB nicht als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.
  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt bei Grundstücken - wenn die Miteigentümer sich nicht einigen können - gemäß § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (vgl. BGH NJW 1984, 2526), nicht durch eine Teilung in Natur gemäß § 752 BGB.
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88

    Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Die Beteiligten müssen im Bewusstsein gehandelt haben, dass ihre Zusammenarbeit einen nicht zu den wirtschaftlichen Aspekten der ehelichen Lebensgemeinschaft gehörenden Bereich erfassen und hier eine Risiko-gemeinschaft begründen sollte (vgl. H. P. Westermann in: Erman, BGB, Kommentar, 14. Auflage 2014, Vorbemerkung zu § 705 Rn. 50 mwN, sowie zur Verneinung der Anwendbarkeit von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften BGH, Urteil vom 11.04.1990 - XII ZR 69/88).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    Der BGH (FamRZ 1988, 607) hat - in einem Streit über die Mitwirkungspflicht eines Elternteils bei der Aufteilung kindbezogener Steuerfreibeträge - entschieden, es stehe hinter der unterhaltsrechtlichen Nebenpflicht zugleich die umfassende familienrechtliche Verpflichtung, die aus dem Wesen der Ehe folge und beiden Ehegatten aufgebe, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich sei.
  • OLG Frankfurt, 26.11.1997 - 17 U 215/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15
    d) Darüber hinaus kann das Verlangen nach Aufhebung der Gemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie für einen der Miteigentümer schlechterdings unzumutbar ist (Wever, aaO Rn. 226; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 641).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 10 UF 84/21

    Antrag auf einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung im Verfahren auf

    b) Auch das aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB hergeleitete Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. zum Charakter als Recht iSv § 771 ZPO: BGH, Urteil vom 22. März 1972 - IV ZR 25/71 -, Rn. 8, juris) kann wegen der Rechtskraft der Scheidung die Teilungsversteigerung nicht verhindern, wenn die Ehe - so wie vorliegend - nicht mehr besteht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2016 - 15 UF 84/15 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht