Rechtsprechung
LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Veröffentlichung von rechtswidrig auf einem Betriebsgelände erstelltem Filmmaterial
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierversuche i.R.d. Medikamentenentwicklung; Durchführung von Versuchsreihen mit Affen i.R. von Aufträgen von Pharmaunternehmen; Genehmigung für die pharmakologische und toxikologische Prüfung an nicht Humanprimaten; Anspruch auf Unterlassung einer nochmaligen ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.01.2004 - 16 O 14/04
- LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Wird die Veröffentlichung einer durch Täuschung widerrechtlich beschafften und zu einem Angriff gegen den Getäuschten verwendeten Information als Mittel gewählt, um ein Ziel - hier den Tierschutz - zu verfolgen, indiziert ein solches Mittel in der Regel einen nicht unerheblichen Eingriff in den Bereich eines anderen, namentlich dann, wenn dieser wegen seiner Vertraulichkeit geschützt ist; dann hat eine Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben, es sei denn, die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung überwiege eindeutig die Nachteile, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich ziehen muss (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743).-wie hier - erfolgte, grundsätzlich zu unterbleiben, weil es mit der Rechtsordnung und der Unverbrüchlichkeit des Rechts nicht vereinbar ist, wenn Informationen durch Eingriffe in die geschützten Rechte der Betroffenen erlangt werden (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Eine Ausdehnung der Schutzwirkung dieses Rechts über natürliche Personen hinaus auf juristische Personen ist zwar nur insoweit gerechtfertigt, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen, was insbesondere der Fall ist, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsbereich als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (vgl. BGH NJW 1994, 1281, 1282).Wenn - wie hier - ein rechtswidriger Eingriff u.a. in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin erfolgt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, NJW 1994, 1281, 1283).
- KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99
Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch …
Auszug aus LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Im Rahmen des Unternehmens-Persönlichkeitsrechts juristischer Personen erstreckt sich die geschützte Individualsphäre auf den räumlich gegenständlichen Bereich ihres Geschäftsbetriebes und damit zumindest auf den ihrem Hausrecht unterliegenden Bereich; im Rahmen dieser Sphäre muss es grundsätzlich niemand hinnehmen, dass gegen seinen Willen Filmaufnahmen gefertigt werden (vgl. KG NJW 2000, 2210). - BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
Auszug aus LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Vielmehr bedarf es insoweit einer Abwägung der im Einzelfall widerstreitenden Rechtsgüter und Interessen (vgl. BGH NJW 1998, 2141, 2143 m.w.N.). - VG Münster, 16.01.2004 - 1 L 1944/03
Antrag der Firma Covance gegen Videoüberwachung in ihrem Betrieb erfolgreich
Auszug aus LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Durch Beschluss vom 16.01.2004 hat das Verwaltungsgericht Münster (1 L 1944/03) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Verfügungsklägerin gegen die Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Münster wieder hergestellt.
Rechtsprechung
LG Münster, 09.01.2004 - 16 O 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.01.2004 - 16 O 14/04
- LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus LG Münster, 09.01.2004 - 16 O 14/04
Ein solches Mittel indiziert in der Regel einen nicht unerheblichen Eingriff in den Bereich eines anderen, insbesondere wenn dieser wegen seiner Vertraulichkeit geschützt ist; dann hat eine Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben, es sei denn die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit überwiege eindeutig die Nachteile (vgl. BVerfG; NJW 1984, 1741, 1743). - BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
Auszug aus LG Münster, 09.01.2004 - 16 O 14/04
Vielmehr bedarf es insoweit einer Abwägung der im Einzelfall widerstreitenden Rechtsgüter und Interessen (vgl. BGH, NJW 1998, 2141, 2143 m.w.N.).