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   OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01   

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https://dejure.org/2002,4513
OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01 (https://dejure.org/2002,4513)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2002 - 16 Wx 175/01 (https://dejure.org/2002,4513)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 16 Wx 175/01 (https://dejure.org/2002,4513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; FGG § 28 Abs. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; KostO § 131; ; KostO § 14 Abs. 3 S. 2; ; KostO § 31 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 43 45
    Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Erstbeschwerde trotz verunglimpfendem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Die für die Einladungen zu einer Eigentümerversammlung geltenden Formalien gehören hierzu nicht (BGH NZM 1999, 1101 = ZMR 1999, 834 = MDR 2000, 21).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels sind, weil damit zugleich die aus dem Rechtstaatsprinzip (Art. 20 GG) folgende Justizgewährleistungspflicht tangiert wird, eng auszulegen (vgl. z. B. BVerfG, MDR 1998, 1364).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde in der Hauptsache ist unabhängig davon, dass - wie nachstehend noch auszuführen sein wird - der Beschwerdewert des § 45 Abs. 1 ZPO nicht erreicht ist, statthaft, weil das Landgericht die Erstbeschwerde des Antragstellers als unzulässig verworfen hat (vgl. BGH NJW 1992, 3305 = BGHZ 119, 216).
  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01

    Ablehnende Mitteilung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433).
  • OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00

    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Eine nicht hinreichende Bezeichnung des Beschlussgegenstandes führt nur dann zu einer Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn der Mangel auch für die Entschließung kausal war, wenn also unter Anlegung eines strengen Maßstabes bei tatrichterlicher Würdigung festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel zustande gekommen wäre (vgl. z. B. Senat NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = NJW-RR 2001, 88 = OLGR Köln 2001, 1 = MDR 2001, 326 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Der neue Sachvortrag des Antragstellers, der in einem Fax vom 20.01.2001 enthalten ist, das sich auf das Verfahren 16 Wx 176/01 bezieht, ist als neuer Tatsachenvortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren unbeachtlich (§ 27 Abs. 1 FGG i. V. m. §§ 550, 561 ZPO a. F.).
  • OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 37/00

    Beschwerdewert in WEG -Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Der Geschäftswert bemisst sich dagegen nach den Auswirkungen der vom Beschwerdeführer gewollten Änderungen für alle anderen Miteigentümer (vgl. Senat ZWE 2000, 379; BayObLG ZMR 2000.859 = NZM 2001, 715 = ZWE 2001, 162; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 27 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ss 222/73
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Damit befindet sich das Landgericht zwar im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe NJW 1973, 1658 = MDR 1973, 876 u. NJW 1974, 915) und auch der Senat hat in einer ähnlich gelagerten Sache den Standpunkt des Landgerichts gebilligt ( Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 83/01 - ).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 33/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Der Geschäftswert bemisst sich dagegen nach den Auswirkungen der vom Beschwerdeführer gewollten Änderungen für alle anderen Miteigentümer (vgl. Senat ZWE 2000, 379; BayObLG ZMR 2000.859 = NZM 2001, 715 = ZWE 2001, 162; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 27 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
    Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1973 - 1 Ws 143/73
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 8746/95

    Anfechtbarkeit einer Geschäftswertbestimmung durch die zweite Instanz als

  • OLG Düsseldorf, 27.12.1991 - 1 Ws 1186/91
  • OLG Koblenz, 13.10.1986 - 1 Ws 678/86

    Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Missbrauch der Rechtsmittelschrift zur

  • KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98
  • BayObLG, 14.12.1995 - 3Z BR 276/95
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Die Zurückweisung der Erstbeschwerde durch das Landgericht ist unabhängig von den grundsätzlichen Bedenken, die aus den Gründen der Beschlüsse des Senats von heute in der Sache 16 Wx 175/01 gegen die Auffassung des Landgerichts zum Missbrauch eines Beschwerderechts in Fällen von Rechtsmittelschriften mit beleidigendem Inhalt sprechen, schon deswegen nicht gerechtfertigt, weil die Beschwerdeschrift einen derartigen Inhalt nicht hatte.

    Wenn er gemeint hat, diese nicht abfordern zu müssen (die Sendung ist inzwischen in 16 Wx 175/01) wieder zurückgelangt, ist dies seine Sache.

  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01

    Wohnungsrecht: Bedingte Antragsrücknahme unzulässig

    Im übrigen nimmt der Senat Bezug auf den heutigen Beschluss in der Sache 16 Wx 175/01, in dem näher ausgeführt ist, dass beleidigende oder verunglimpfende Äußerungen in einer Beschwerdeschrift normalerweise nicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge haben.

    Wenn er gemeint hat, diese nicht abfordern zu müssen (die Sendung ist inzwischen in 16 Wx 175/01) wieder zurückgelangt, ist dies seine Sache.

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 16 Wx 178/01

    Voraussetzungen des Rechts eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Im übrigen nimmt der Senat Bezug auf den heutigen Beschluss in der Sache 16 Wx 175/01, in dem unter Bezugnahme u. a. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts näher ausgeführt ist, dass beleidigende oder verunglimpfende Äußerungen in einer Beschwerdeschrift normalerweise nicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge haben.

    Wenn er gemeint hat, diese nicht abfordern zu müssen (die Sendung ist inzwischen in 16 Wx 175/01) wieder zurückgelangt) ist dies seine Sache.

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