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   OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02   

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https://dejure.org/2002,5346
OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02 (https://dejure.org/2002,5346)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2002 - 16 Wx 95/02 (https://dejure.org/2002,5346)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 16 Wx 95/02 (https://dejure.org/2002,5346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl des Abrechnungszeitraums

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § ... 1833; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1901 Abs. 2; ; BGB § 1836 d Nr. 1; ; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 4; ; FGG § 69 e; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 1; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 2; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 3; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 4; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1836a 1836c 1836d
    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Anlass zur Eile bei drohender Mittellosigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Vielmehr hat er - wie ausgeführt - die Betreuung am Wohl des Betroffenen zu orientieren (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1166).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Eine zeitnahe Abrechnung ist dadurch gewahrt, dass die Höchstfrist von 15 Monaten entgegen einer teilweise vertretenen Meinung (Staudinger/Engler, § 1836 BGB Rdn. 69) bereits dann beginnt, wenn - wie die vorliegend das Amtsgericht richtig und insoweit nicht angefochten entschieden hat - der Betreuer seine Tätigkeit entfaltet (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 193 u. MDR 2002, 156; Senatsbeschluss vom 26.02.2002 - 16 Wx 26/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Ein Betreuer hat nach § 1901 Abs. 2 BGB seine Tätigkeit am Wohl des Betroffenen auszurichten und braucht die Zeiträume, in denen er abrechnet, nicht so zu treffen, dass die Staatskasse geschont wird (vgl. SchlHOLG OLGR 2000, 254 = NJWE-FER 2000, 233; LG Kiel FamRZ 2001, 190; BayObLG FamRZ 1998, 507 = NJW-RR 1998, 435 jeweils noch zum früheren Recht).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Dies ändert jedoch nichts an der einheitlichen Beurteilung der Mittellosigkeit für den gesamten zur Abrechnung gestellten Zeitraum (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 = FamRZ 2001, 1098 = OLGR 2001, 223).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Eine zeitnahe Abrechnung ist dadurch gewahrt, dass die Höchstfrist von 15 Monaten entgegen einer teilweise vertretenen Meinung (Staudinger/Engler, § 1836 BGB Rdn. 69) bereits dann beginnt, wenn - wie die vorliegend das Amtsgericht richtig und insoweit nicht angefochten entschieden hat - der Betreuer seine Tätigkeit entfaltet (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 193 u. MDR 2002, 156; Senatsbeschluss vom 26.02.2002 - 16 Wx 26/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02

    Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Eine zeitnahe Abrechnung ist dadurch gewahrt, dass die Höchstfrist von 15 Monaten entgegen einer teilweise vertretenen Meinung (Staudinger/Engler, § 1836 BGB Rdn. 69) bereits dann beginnt, wenn - wie die vorliegend das Amtsgericht richtig und insoweit nicht angefochten entschieden hat - der Betreuer seine Tätigkeit entfaltet (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 193 u. MDR 2002, 156; Senatsbeschluss vom 26.02.2002 - 16 Wx 26/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • LG Kiel, 09.02.2000 - 3 T 49/00

    Ausschlussfrist für Betreuervergütung nach altem Recht

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
    Ein Betreuer hat nach § 1901 Abs. 2 BGB seine Tätigkeit am Wohl des Betroffenen auszurichten und braucht die Zeiträume, in denen er abrechnet, nicht so zu treffen, dass die Staatskasse geschont wird (vgl. SchlHOLG OLGR 2000, 254 = NJWE-FER 2000, 233; LG Kiel FamRZ 2001, 190; BayObLG FamRZ 1998, 507 = NJW-RR 1998, 435 jeweils noch zum früheren Recht).
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