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   LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07   

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LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 (https://dejure.org/2007,5971)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 (https://dejure.org/2007,5971)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 (https://dejure.org/2007,5971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit als - unzulässiger - Einwand im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zwangsgeld und hilfsweise von Zwangshaft für die Erzwingung eines Weiterbeschäftigungstitels; Hinreichende Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Folgen der Unmöglichkeit der Vornahme einer geschuldeten Handlung für die ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 569; ; ZPO § 767; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3; ZPO § 767 § 888 Abs. 1
    Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Arbeiter - unzulässiger Einwand fehlender Beschäftigungsmöglichkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 26.10.1998 - 10 Ta 153/98

    Zwangsvollstreckung aus Beschäftigungstitel des Arbeitnehmers; "Unmöglichkeit"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Sie stehen der (vorläufigen) Vollstreckbarkeit des Urteils vom 12.07.2006 nicht entgegen (LAG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, 10 Ta 153/98, Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts, MDR 1999, 303).

    Dass die Beklagte zur Verwirklichung ihrer Organisationsentscheidung statt des Klägers gegebenenfalls eine andere Person kündigen muss, begründet keine Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung im Sinne des § 888 ZPO, sondern ist Konsequenz aus dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer unwirksamen Kündigung, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 27.02.1985 (GS 1/84, BAGE 48, 122, NZA 1985, 702) begründet ist (im Ergebnis ebenso LAG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, 10 Ta 153/98, a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Dass die Beklagte zur Verwirklichung ihrer Organisationsentscheidung statt des Klägers gegebenenfalls eine andere Person kündigen muss, begründet keine Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung im Sinne des § 888 ZPO, sondern ist Konsequenz aus dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer unwirksamen Kündigung, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 27.02.1985 (GS 1/84, BAGE 48, 122, NZA 1985, 702) begründet ist (im Ergebnis ebenso LAG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, 10 Ta 153/98, a.a.O.).
  • LAG Berlin, 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03

    Freistellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte Unmöglichkeit auch dann annehmen, wenn der Arbeitgeber sich bereits im Erkenntnisverfahren auf eine Organisationsmaßnahme berufen hat, die zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führt (LAG München, Beschluss vom 14.02.2006, 10 Ta 493/05, AuA 2006, 228, JURIS; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003, 6 Ta 1968/03, Bibliothek Bundesarbeitsgericht, LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05

    Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte Unmöglichkeit auch dann annehmen, wenn der Arbeitgeber sich bereits im Erkenntnisverfahren auf eine Organisationsmaßnahme berufen hat, die zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führt (LAG München, Beschluss vom 14.02.2006, 10 Ta 493/05, AuA 2006, 228, JURIS; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003, 6 Ta 1968/03, Bibliothek Bundesarbeitsgericht, LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG München, 01.08.2005 - 4 Ta 250/05

    Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel aufgrund Auslegung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Der Schuldner kann durch staatliche Zwangsmittel nicht zu etwas gezwungen werden, was nicht in seiner Macht steht (LAG München, Beschluss vom 01.08.2005, 4 Ta 250/05, n.v., JURIS, m.w.N.; Stein/Friedrich-Brehm, ZPO 2004, § 888 Rnr. 30).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 5 Sa 14/00

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07
    Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2002 (5 Sa 14/00, NZA RR 2000, 663) nicht entgegen.
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Soweit nicht die Ausübung dieses Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens ist, gibt es deshalb keine rechtliche Handhabe, um den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsausspruch zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 b der Gründe).

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstigen Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 b der Gründe).

    Welche Verpflichtungen bestehen, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Sachvortrags im Erkenntnisverfahren festzustellen, im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (wie hier: Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 c (1) der Gründe; aA LAG Hamm 21. Februar 2007 - 7 Ta 90/07 - zu II der Gründe; Sächsisches LAG 20. November 2006 - 4 Ta 240/06 (8) - zu II 2 c der Gründe, LAGE ZPO 2002 § 888 Nr. 6).

  • LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16

    Schriftform; Nichtigkeit; Treu und Glauben

    Auf der anderen Seite ist ein Beschäftigungstitel vor dem Hintergrund der Bestimmung in § 106 GewO zu sehen, nach der dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, sodass ein Beschäftigungs- oder Weiterbeschäftigungstitel aus materiell-rechtlichen Gründen nicht so genau sein kann, dass er auf eine ganz bestimmte und im Einzelnen beschriebene Tätigkeit oder Stelle zugeschnitten ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es ist deshalb ausreichend, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist, weshalb es nicht erforderlich ist, dass Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen aus dem Titel erkennbar sind (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Vor diesem Hintergrund erweist es sich als hinreichend bestimmt, wenn das Arbeitsgericht die Beklagte Ziff. 2 dazu verurteilt hat, den Kläger "als gewerblichen Arbeitnehmer" weiter zu beschäftigen (vgl. dazu, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Arbeiter" als hinreichend bestimmt ansehend, LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - juris; sowie noch weitergehend, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Mitarbeiterin zu den bisherigen Bedingungen" als hinreichend bestimmt ansehend, BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - ZIP 2015, 1653).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag -

    Vor diesem Hintergrund erweist es sich als hinreichend bestimmt, wenn das Arbeitsgericht die Beklagte Ziff. 2 dazu verurteilt hat, den Kläger "als Maschinen- und Anlagenführer" weiter zu beschäftigen, zumal das Beschwerdegericht in parallel gelagerten Fällen, in denen die Beklagte Ziff. 2 verurteilt wurde, die dortigen Kläger "als Arbeiter" oder "als gewerblichen Arbeitnehmer" weiter zu beschäftigen, von einer hinreichenden Bestimmtheit der Titel ausgeht (vgl. auch, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Arbeiter" als hinreichend bestimmt ansehend, LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - juris; sowie noch weitergehend, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Mitarbeiterin zu den bisherigen Bedingungen" als hinreichend bestimmt ansehend, BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - ZIP 2015, 1653).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    Vor diesem Hintergrund erweist es sich als hinreichend bestimmt, wenn das Arbeitsgericht die Beklagte Ziff. 2 dazu verurteilt hat, den Kläger "als Arbeiter" weiter zu beschäftigen (vgl. dazu, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Arbeiter" ebenfalls als hinreichend bestimmt ansehend, LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - juris; sowie noch weitergehend, die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Mitarbeiterin zu den bisherigen Bedingungen" als hinreichend bestimmt ansehend, BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - ZIP 2015, 1653).

    Wenn eine Weiterbeschäftigung tituliert wurde, folgt daraus, dass die insoweit im Erkenntnisverfahren angeführten Gründe dem Weiterbeschäftigungsantrag für den Erlass des kraft gesetzlicher Wertung vorläufig vollstreckbaren Urteils aus der Sicht des entscheidenden Gerichts nicht entgegenstanden (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - juris; Hessisches LAG 28. Mai 2014 - 12 Ta 104/14 - juris; 22. Januar 2014 - 12 Ta 366/13 - juris).

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

    Da aus dem Weiterbeschäftigungstitel nur der Beschäftigungsanspruch, nicht aber die damit zusammenhängenden Ansprüche auf Entgelt, Zuwendungen etc. vollstreckt werden, erfüllt die Schuldnerin ihre Verpflichtung aus dem Titel bereits dadurch, dass sie den Gläubiger in Ausübung ihres Direktionsrechts, wie ausgeurteilt, als Industriemechaniker weiterbeschäftigt (LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (Hess. LAG Beschluss v. 22.8.2003 Az. 16 Ta 407/03; Hess LAG 13.12.2005 - 12 Ta 381/05 u. 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; Thüringer Landesarbeitsgericht 5.01.2005 - 1 Ta 148/04 - juris ; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris; a.A., aber abzulehnen nur LAG München v. 14.2.2006 - 10 Ta 493/05 - juris).

  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 12 Ta 235/09

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Weiterbeschäftigungstitels - Einwand der

    Da aus dem Weiterbeschäftigungstitel nur der Beschäftigungsanspruch, nicht aber die damit zusammenhängenden Ansprüche auf Entgelt, Zuwendungen etc. vollstreckt werden, erfüllt die Schuldnerin ihre Verpflichtung aus dem Titel bereits dadurch, dass sie die Gläubigerin in Ausübung ihres Direktionsrechts, wie ausgeurteilt, mit Tätigkeiten, die nach der Vertragsänderung mit Schreiben vom 27.02.2006 zum Tätigkeitsfeld des Direktor Data Services und der dazu existierenden Stellenbeschreibung gehören, weiter beschäftigt (LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient nicht der Korrektur des Erkenntnisverfahrens (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2007, 17 Ta 1/07, juris, Rdnr. 13; BAG, Beschluss vom 15.04.2009, 3 AZB 93/08, NZA 2009, 917, Rdnr. 24).
  • LAG Hessen, 04.05.2012 - 12 Ta 293/11

    Sofortige Beschwerde - Vollstreckung eines Beschäftigungstitels im bestehenden

    Da aus dem Weiterbeschäftigungstitel nur der Beschäftigungsanspruch, nicht aber die damit zusammenhängenden Ansprüche auf Entgelt, Zuwendungen etc. vollstreckt werden, erfüllt die Schuldnerin ihre Verpflichtung aus dem Titel bereits dann, wenn sie den Gläubiger in Ausübung ihres Direktionsrechts, wie ausgeurteilt, mit Tätigkeiten, die zum Tätigkeitsfeld eines Senior Portfolio-Managers gehören, weiter beschäftigt (LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07; LAG Hessen 1.04.2009 - 12 Ta 1/09).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstiger Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten ( BAG 15.04.2009 - 3 AZB/08 - EzA § 253 ZPO 2002 Nr. 2; Hess. LAG 16.07.2010 - 12 Ta 68/10 - Juris ; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - Juris) .
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2012 - 13 Sa 1017/12

    Vorrang der Änderungskündigung

  • ArbG Stuttgart, 23.05.2019 - 21 Ca 3921/18

    Erforderlichkeit einer Abmahnung für eine Arbeitsvertragskündigung

  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 12 Ta 418/12

    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund eines Titels -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Ta 201/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Ta 366/13

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin

  • LAG Hessen, 16.07.2010 - 12 Ta 68/10

    Bestimmtheit, Erfüllung, Unmöglichkeit, Vollstreckung eines

  • LAG Nürnberg, 15.10.2008 - 7 Ta 181/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit des Titels -

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 12 Ta 104/14

    Unmöglichkeit der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13

    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung; Unmöglichkeit - Einzelfall einer

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 12 Ta 300/13

    Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Zwangsgeld

  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 12 Ta 114/15

    Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Unmöglichkeit der Vollstreckung wegen des

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6436/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen,

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6437/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen,

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

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