Weitere Entscheidungen unten: RG, 06.10.1883 | Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 09.10.1984 - 188/83   

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https://dejure.org/1984,444
EuGH, 09.10.1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,444)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,444)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Witte / Parlament

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - KUMULATIVE VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Witte / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Auslandszulage; Ausgleich besonderer Belastungen und Nachteile durch Gewährung einer Auslandszulage; Wohnsitzwechsel wegen des Dienstantritts bei den Europäischen Gemeinschaften; Anspruch auf Gewährung einer Auslandszulage bei ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - KUMULATIVE VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.02.1976 - 42/75

    Delvaux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.10.1984 - 188/83
    Die Verwaltungspraxis in diesem Bereich habe sich in der Tat geändert, und zwar namentlich im Anschluß an das Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 42/75 (Delvaux, Slg. 1976, 167).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    14 und 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 211), jedoch muss der Grundsatz der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, wonach sich niemand zu seinem Vorteil auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14, und vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 25.10.2005 - T-298/02

    Herrero Romeu / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4

    Außerdem hängt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, der sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der früheren Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergeben kann (Urteil De Angelis/Kommission, Randnr. 13; Urteil des Gerichts vom 8. April 1992 in der Rechtssache T-18/91, Costacurta Gelabert/Kommission, Slg. 1992, II-1655, Randnr. 42; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8).

    75 Jedenfalls könne sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen (Urteil Witte/Parlament, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-22/99, Rose/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-27 und II-115, Randnr. 39).

    77 Wie die Kommission richtig feststellt, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur unter Wahrung der Rechtmäßigkeit geltend gemacht werden (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in den Rechtssachen 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Besnard u. a./Kommission, Slg. 1972, 543, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts Magdalena Fernández/Kommission, Randnr. 38), und es kann sich niemand zu seinem Vorteil auf eine Rechtswidrigkeit zugunsten anderer berufen (Urteile Witte/Parlament, Randnr. 15, und Rose/Kommission, Randnr. 39).

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Rechtsprechung
   RG, 06.10.1883 - Rep. V. 188/83   

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https://dejure.org/1883,115
RG, 06.10.1883 - Rep. V. 188/83 (https://dejure.org/1883,115)
RG, Entscheidung vom 06.10.1883 - Rep. V. 188/83 (https://dejure.org/1883,115)
RG, Entscheidung vom 06. Oktober 1883 - Rep. V. 188/83 (https://dejure.org/1883,115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Bergwerkseigentümer, welcher auf Grund oberbergamtlicher Anordnung befugt ist, ein in seinem Felde auftretendes, einem Anderen verliehenes Mineral mitzugewinnen, verpflichtet, über diese Gewinnung Rechnung zu legen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Bergwerkseigentümers zur Rechnungslegung über Gewinne; Offenbarung der Mitgewinnung anderer Mineralien durch einen Bergwerkseigentümer

  • opinioiuris.de

    Bergwerkseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 10, 210
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54

    Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral

    Dem Grundeigentümer steht nur ein obligatorischer Anspruch auf Herausgabe und Übereignung gegen ihn zu, soweit nicht der Ausnahmetatbestand dieser Vorschrift zugunsten des Bergwerkseigentümers Platz greift (vgl. Isay, 2. Aufl., § 57 Anm. 3; Klostermann-Thielmann, a.a.O. § 56 Anm. 5, § 57 Anm. 6 unter Berufung auf RGZ 10, 210 [212/213] = ZeitschrfBergR 26, 103 für den Fall des § 56; Wolff, Sachenrecht, 9. Bearb § 97 I, 1 S. 338; Fritsch, Zum Haldenkohlendiebstahl in ZeitschrfBergR 44, 348 ff [350 Mitte]; wegen § 56 vgl. auch Brassert, 2. Aufl., § 56 Anm. 7).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83   

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https://dejure.org/1984,9654
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,9654)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,9654)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 188/83 (https://dejure.org/1984,9654)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hermann Witte gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Gewährung der Auslandszulage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83
    1 Z 41/74">37/74, Van den Broeck/ Kommission, Slg. 1975, 221 und 235, vom 16.10.1980 in der Rechtssache 147/79, Hochstrass/Gerichtshof, Slg. 1980, 3005, sowie vom 15.1.1981 in der Rechtssache 1322/79, Vutera/Kommission, Slg. 1971, 127).
  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83
    Die Zulage soll nämlich diejenigen Lasten ausgleichen, die der Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften für diejenigen Beamten mit sich bringt, die er zu einem Wohnsitzwechsel nötigt (vgl. die Urteile vom 7.6. 1972 in der Rechtssache 20/71, Sabbatini-Bertoni/Parlament, und in der Rechtssache 32/71, Bauduin-Chollet/ Kommission, Slg. 1972, 345 und 363, vom 20.2.1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, und in der Rechtssache …
  • EuGH, 16.10.1980 - 147/79

    Hochstrass / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83
    1 Z 41/74">37/74, Van den Broeck/ Kommission, Slg. 1975, 221 und 235, vom 16.10.1980 in der Rechtssache 147/79, Hochstrass/Gerichtshof, Slg. 1980, 3005, sowie vom 15.1.1981 in der Rechtssache 1322/79, Vutera/Kommission, Slg. 1971, 127).
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