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   OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00   

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https://dejure.org/2001,5061
OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 a
    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrags muss zeitnah zum beanstandeten Vorfall erklärt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a
    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97

    Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00
    Der Ausspruch der Kündigung am 23.10.1998, mithin mehr als zwei Monate nach dem Schadensereignis, war unter diesen Umständen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 1481) zu spät.
  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur

    Eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (insbesondere der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln VersR 2001, 1234 ff.) liegt nicht vor.
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10

    Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund

    Für den Beginn der für die Rechtzeitigkeit der Kündigung maßgeblichen Zeitspanne von weniger als zwei Monaten kommt es nicht auf die sichere Kenntnis von dem Vertragsverstoß an, sondern auf einen hinreichend konkret begründeten Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens (BGH NJW 1994, 722 ff.; BGH BB 1999, 1516 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2009, 5 U 52/09 zitiert nach juris; KG Berlin NJW-RR 2000, 1566; Urteil des Senat vom 02.03.2001, 19 U 170/00; van der Moolen in: Martinek/Semler/Habermeier/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 3. Aufl., § 23 Rn. 56; Spenner in: Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau, Der Vertragshändlervertrag, 4. Aufl., Rn. 656; Jaletzke in: Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Aufl. Rn. 659; Hopt in: Baumbach/Hopt, 'Handelsgesetzbuch, 31. Aufl., § 89 a Rn. 30).
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