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   OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98   

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https://dejure.org/2000,2244
OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 463, 765, 812; ZPO § 538
    Rückerstattungsanspruch des den Bürgen befriedigenden Schuldners gegenüber dem Gläubiger nach unrechtmäßiger Verwertung der Bürgschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1264
  • ZIP 2000, 1486
  • NZBau 2000, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Entgegen der vom BGH (NJW 1994, 3295, 3296) vertretenen Ansicht hält der Senat es in einem Fall wie hier aus Gründen der Prozessökonomie und auch im Interesse der Parteien an der Erhaltung zweier Tatsacheninstanzen für zulässig und sachgerecht, den Rechtsstreit insgesamt an das Landgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Hat die Beklagte die ihr als Sicherheit geleistete Bürgschaft zu Unrecht verwertet, so hat sie der Klägerin, die ihrerseits die Bürgin befriedigt hat, die erhaltene Zahlung zu erstatten (BGH, NJW 1999, 55 = DB 1998, 2413 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    In einem Rückforderungsprozess könnte sich die Bürgin gegenüber dem Gläubiger zur Begründung ihres Anspruchs aus § 812 BGB (BGH NJW 1988, 2610; Palandt/Sprau, BGB 57. Aufl., Einf. v. § 765 Rn. 14) darauf berufen, dass die Hauptforderung durch Aufrechnung erloschen sei.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Die vom BGH (NJW 1988, 1984, 1985) genannte Möglichkeit, einen der Prozesse zeitweilig nicht zu betreiben, um eine Zersplitterung der Prozessführung zu vermeiden, dient den wohlverstandenen Interessen der Parteien nicht.
  • OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 WF 79/95

    Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch; Ermittlung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Er schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des OLG Hamm im Beschluss vom 28.06.1995 - 12 U 184/94 - (OLGR 1995, 249, 250 mit zahlr. Nachw. aus Rspr. u. Lit.) ) an.
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 12 U 184/94
    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Er schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des OLG Hamm im Beschluss vom 28.06.1995 - 12 U 184/94 - (OLGR 1995, 249, 250 mit zahlr. Nachw. aus Rspr. u. Lit.) ) an.
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Das Berufungsgericht hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs und über die Feststellungsklage an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Köln, NJW-RR 2000, 1264 mit Anm. Simon, EWiR 2000, 765).
  • OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach

    Insoweit ist anerkannt, dass Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten einen Sachmangel begründen, weil durch sie die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - hier Bebauung mit einem Einfamilienhaus - in nicht unerheblichem Umfang herabgesetzt wird (BGH NJW 2001, 64. OLG Köln NJW-RR 2000, 1264. OLG Karlsruhe NJW 1991, 1836. Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 44 Rdnr. 62).
  • OLG Nürnberg, 02.02.2005 - 6 U 3751/03

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Unterrichtung des Käufers über mögliche

    Bereits die Existenz solcher "baulichen" Altlasten ist ein Umstand, auf den ein Kauf Interessent hinzuweisen ist (vgl. BGH NJW-RR 89, 650 und OLG Köln ZIP 00, 1486).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 19 U 116/01

    Haftung des gekündigten Anwalts auf Schadensersatz

    Weder die Präzision des Vortrags zur Kenntnis des Zeugen L. erst im Schriftsatz vom 12.11.1999, also nach Durchführung der Beweisaufnahme vor dem Senat in der Sache 19 U 186/98, noch die in diesem Schriftsatz unterbliebene Benennung des Zeugen H. durch den Beklagten stellen eine Vertragsverletzung dar, die die oben angeführten Anforderungen an das Auflösungsverschulden im Sinne des § 628 Abs. 2 BGB erfüllt.
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OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2003,26795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 19 U 186/98
    Mit Urteil vom 20.07.2001 - V ZR 170/00 - hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Beklagten das Urteil des Senats im Hinblick auf die zu Recht erhobenen Verfahrensrügen aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.
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