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   OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00   

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OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Bausparvertrag; Agenturvertrag; Ausgleichsanspruch; Widerklage

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; HGB § 89 b Abs. 3 S. 2; ; HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2; ; HGB § 89 a; ; ZPO § 519 b; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b Abs. 3 S. 2; HGB § 89 a
    Wirksame fristlose Kündigung eines Agenturvertrags ohne vorherige Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 S. 2, § 89a
    Fristlose Kündigung eines Agenturvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, ausgleichsausschließende Kündigung, unseriöse Werbeaktion, Werbung mit fiktivem Gewinn, Verletzung der Interessenwahrnehmungspflicht durch HV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 820
  • VersR 2001, 1023
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 118/78

    Grobe Pflichtverletzung eines Handelsvertreters durch Unterschieben nicht

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob man der Ansicht folgt, dass im Bereich der Störung des Vertrauensverhältnisses (im Gegensatz zu Störungen im Bereich des Leistungsverhältnisses) eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich ist, wie das Landgericht und ihm folgend die Beklagte meinen (ebenso Hopt, Handelsvertreterrecht, 2. Aufl., § 89 a Rn. 10; MünchKomm-HGB/von Hoyningen/Huene, § 89 a Rn. 29), oder ob man bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung nur dann nicht für erforderlich hält, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Billigung des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist bzw. die Vertrauensbasis so erschüttert ist, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (BGH NJW 1992, 416; DB 1981, 987; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rn. 1750; Westphal, Vertriebsrecht, Band I, Handelsvertreterrecht, Rn. 797).
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist schließlich grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich (BGH, aaO unter III.2.a); Küstner, aaO Rn 1830), es sei denn, das Fehlverhalten eines Vertragspartners hat die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH, BGHReport 01, 334, 335; Thume, aaO Rn 1750; vgl. auch Senat, Urteil vom 20.10.2000 - 19 U 86/00 - NJW-RR 01, 820, 821 mwN).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Dieser bedarf es wie in § 314 Abs. 2 BGB ist auch im Rahmen des § 89a Abs. 1 HGB, wenn - wie hier - eine Störung auf der Leistungsseite vorliegt (BGH, Urt. v. 16.12.1998 - VIII ZR 381/97, NJW-RR 1999, 539; OLG Köln, Urt. v. 20.12.2000 - 19 U 86/00, OLGR 2001, 32).
  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02

    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen;

    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es allgemein anerkannt, daß bei größeren Wasserrutschen - zumindest - durch deutlich sichtbare Schilder, unterstützt durch entsprechend grafische Symbole, am Einstieg der Rutsche auf die Gefahren einer unsachgemäßen Benutzung, etwa bei Nichteinhaltung des notwendigen Mindestabstands, hinzuweisen ist (OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLGR Köln 2001, 32; Staudinger-Hager, § 823 E 312).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Grundsätzlich bedarf es dabei - von Ausnahmen abgesehen - einer Abmahnung (Senat, Urt. v. 20.10.2000, -19 U 86/00-, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer

    Dies ist der Fall bei Kündigungsgründen, die ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich oder zuzumuten ist (BGH Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 288/02, EBE 2004, 133; OLG Köln VersR 2001, 1023 und 2002, 482).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen,

    Es kann dahingestellt bleiben, ob man der Ansicht folgt, dass im Bereich der Störung des Vertrauensverhältnisses (im Gegensatz zu Störungen im Bereich des Leistungsverhältnisses) eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich ist oder ob man bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung nur dann nicht für erforderlich hält, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Billigung des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist bzw. die Vertrauensbasis so erschüttert ist, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH DB 1981, 987 ff., vgl. im Übrigen Senat NJW-RR 2001, 820 m.w.N. und zum Streitstand Baumbach/Hopt, HGB, Aufl. 34, 2010, § 89a, Rn 10 m.w.N.).
  • LG Münster, 24.10.2018 - 21 O 53/17
    In Einklang damit steht, dass nach der Rechtsprechung die Abmahnung entbehrlich ist bei so schwerwiegenden Vertrags-verstößen, dass die Abmahnung die Vertrauensbasis des Unternehmens nicht wiederherstellen kann (BGH ZIP 1999, 1309; OLG Koblenz, VersR 2001 1023; Hopt in: Baumbach/Hopt, a. a. O., § 89 a Rn. 10 m.w.N.).
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