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   OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22   

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https://dejure.org/2022,29199
OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22 (https://dejure.org/2022,29199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2022 - 19 W 14/22 (https://dejure.org/2022,29199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 19 W 14/22 (https://dejure.org/2022,29199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 116 ZPO, § 50 ZPO
    Prozesskostenhilfe für GbR-Außengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine grundstücksverwaltende BGB -Außengesellschaft

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09

    Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Eine solche Rechtsanwendung würde überdies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) kollidieren, weil selbst juristische Personen und parteifähige Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, der Regelung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO unterliegen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 145/09 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund will die Regelung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO Vorsorge dagegen treffen, dass mittellose Vereinigungen wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Allgemeinheit verwirklichen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 145/09, juris m.w.N.).

    Die Unterlassung der Rechtsverfolgung kann auch dann allgemeinen Interessen zuwiderlaufen, wenn eine große Zahl von Kleingläubigern betroffen ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 145/09, juris m.w.N.).

    Außer Betracht hat schließlich zu bleiben, ob die Vereinigung auf der Grundlage eines ihr günstigen Urteils in die Lage versetzt wird, rückständige Steuern und Abgaben zu begleichen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 145/09, juris m.w.N.).

  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 87/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Gleiches kann gelten, wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl von Arbeitsplätzen ein allgemeines Interesse besteht (BGH, Beschluss vom 20. September 1957, VII ZR 62/57, juris; Beschluss vom 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90, NJW 1991, 703).
  • BGH, 20.09.1957 - VII ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Gleiches kann gelten, wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl von Arbeitsplätzen ein allgemeines Interesse besteht (BGH, Beschluss vom 20. September 1957, VII ZR 62/57, juris; Beschluss vom 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90, NJW 1991, 703).
  • BFH, 15.10.1992 - I B 84/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Ein allgemeines Interesse kann angenommen werden, wenn außer den an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen würde (BFH, RPfleger 1993, 290).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Infolge der ihr durch die Rechtsprechung zugebilligten Rechtsfähigkeit (BGHZ 146, 341 ff) ist auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, als parteifähige Vereinigung im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO anzusehen (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az.: II ZR 331/00, juris; BFH, Beschluss vom 03. August 2007, Az.: V S 18/07, juris; Zöller-Schlutzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 116 Rn. 17).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Zu den parteifähigen Vereinigungen gehören neben der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft (§ 124 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB) insbesondere die nicht rechtsfähigen Vereine (§ 50 Abs. 2 ZPO; vgl. bereits BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932 Rn. 54 ff).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Die Vereinigungen besitzen demnach nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung, wenn sie in der Lage sind, ihre Ziele aus eigener Kraft zu verfolgen (BT-Drucks. 8/3068 S. 26 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 348 ff, 356).
  • BFH, 03.08.2007 - V S 18/07

    PKH für GbR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Infolge der ihr durch die Rechtsprechung zugebilligten Rechtsfähigkeit (BGHZ 146, 341 ff) ist auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, als parteifähige Vereinigung im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO anzusehen (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az.: II ZR 331/00, juris; BFH, Beschluss vom 03. August 2007, Az.: V S 18/07, juris; Zöller-Schlutzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 116 Rn. 17).
  • BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 304/62

    Unterlassung der Rechtsverfolgung trotz Vorliegen von Rechtsfragen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22
    Das nach dem Willen des Gesetzgebers auf besondere Ausnahmefälle (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62, NJW 1965, 585) zugeschnittene Tatbestandsmerkmal des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wonach die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist zudem entgegen der Beschwerde und mit den Ausführungen der Kammer in dem angefochtenen Beschluss, worauf erneut und zur Meidung von Wiederholungen Bezug zu nehmen ist, im Streitfall nicht erfüllt.
  • BGH, 11.10.2022 - XI ZA 6/22

    Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Die Anträge der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. Mai 2022 - 19 W 14/22 - und auf die Beiordnung eines Notanwalts werden abgelehnt, weil die Rechtsbeschwerde unzulässig ist und ein günstiges Ergebnis der beabsichtigten Rechtsverfolgung auch bei anwaltlicher Vertretung ganz offensichtlich nicht erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87, FamRZ 1988, 1152).
  • OVG Hamburg, 06.07.2023 - 3 So 38/23

    Prozesskostenhilfe für eingetragenen Verein; Beschwerde; Darlegung der

    Diese Erfordernisse tragen den besonderen Verhältnissen der juristischen Personen und parteifähigen Vereinigungen Rechnung, die nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung haben, wenn sie in der Lage sind, ihre Ziele aus eigener Kraft zu verfolgen, und sollen Vorsorge dagegen treffen, dass mittellose Verbände eigene wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Allgemeinheit verwirklichen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.2021, II ZR 224/20, ZInsO 2022, 143, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, 19 W 14/22, juris Rn. 13; jew. m. w. Nachw.).
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