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   BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99   

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BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 (https://dejure.org/2001,2705)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 (https://dejure.org/2001,2705)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 558/99 (https://dejure.org/2001,2705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; SchwbG § 15; BetrVG § 102; ZPO § 286
    Krankheitsbedingte Kündigung; langanhaltende Krankheit; Prognose; völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1071
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
    Die Überprüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen langanhaltender Krankheit ist grundsätzlich in drei Stufen vorzunehmen (vgl. BAG 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271, 276 f.), wobei in der ersten Prüfungsstufe eine negative Prognose hinsichtlich des weiteren voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich ist.

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung kann nicht zur Bestätigung oder Korrektur der Prognose verwertet werden (BAG 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - aaO, 278 f.).

  • LAG Hamm, 24.06.1999 - 8 Sa 2071/98
    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
    Auf die Anschlußrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Juni 1999 - 8 Sa 2071/98 - aufgehoben.
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
    Unerheblich ist deshalb, ob der neue Kausalverlauf durch subjektiv vom Arbeitnehmer beeinflußbare Umstände ausgelöst wurde, wie zB eine vom Arbeitnehmer zuvor abgelehnte Operation bzw. Therapie oder eine Änderung der bisherigen Lebensführung, oder durch außerhalb seines Einflußbereichs liegende Umstände, wie zB die Entwicklung oder das Bekanntwerden einer neuen Heilmethode oder die Anwendung eines schon bekannten, aber vom behandelnden Arzt nicht erwogenen Heilmittels erst nach Ausspruch der Kündigung (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18, zu B III 3 der Gründe; 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 27, zu B II 2 b bb der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32, zu II 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
    Unerheblich ist deshalb, ob der neue Kausalverlauf durch subjektiv vom Arbeitnehmer beeinflußbare Umstände ausgelöst wurde, wie zB eine vom Arbeitnehmer zuvor abgelehnte Operation bzw. Therapie oder eine Änderung der bisherigen Lebensführung, oder durch außerhalb seines Einflußbereichs liegende Umstände, wie zB die Entwicklung oder das Bekanntwerden einer neuen Heilmethode oder die Anwendung eines schon bekannten, aber vom behandelnden Arzt nicht erwogenen Heilmittels erst nach Ausspruch der Kündigung (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18, zu B III 3 der Gründe; 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 27, zu B II 2 b bb der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32, zu II 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
    Unerheblich ist deshalb, ob der neue Kausalverlauf durch subjektiv vom Arbeitnehmer beeinflußbare Umstände ausgelöst wurde, wie zB eine vom Arbeitnehmer zuvor abgelehnte Operation bzw. Therapie oder eine Änderung der bisherigen Lebensführung, oder durch außerhalb seines Einflußbereichs liegende Umstände, wie zB die Entwicklung oder das Bekanntwerden einer neuen Heilmethode oder die Anwendung eines schon bekannten, aber vom behandelnden Arzt nicht erwogenen Heilmittels erst nach Ausspruch der Kündigung (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18, zu B III 3 der Gründe; 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 27, zu B II 2 b bb der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32, zu II 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Sie hat deshalb keinen Einfluss auf die Indizwirkung der vor dem Kündigungszeitpunkt aufgetretenen Fehlzeiten (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 558/99 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Sprechen aber schon im Zeitpunkt der Kündigung objektive Umstände für eine Besserung des Gesundheitszustandes, so fehlt es an einer negativen Gesundheitsprognose (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 558/99 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 48).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    So kann etwa bei einer Kündigung wegen lang anhaltender Krankheit, bei der die maßgebliche Beurteilungsgrundlage die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung sind, ggf. erst ein eingeholtes Sachverständigengutachten Aufschluß über die anzustellende Gesundheitsprognose geben (vgl. etwa den Ausgangssachverhalt der Senatsentscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 558/99 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 48).
  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung -

    Auch die Besorgnis um die Gesundheit der Arbeitsperson kann im Lichte heutigen präventiven Gesundheitsschutzes (§§ 2, 3, 5 Abs. 2 Nr. 6 ArbSchG) einen Auflösungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG bedingen, und zwar selbst dann, wenn sich entsprechende Einschätzungen des Betroffenen (hier: allgemein rüder, aggressiver Führungsstil) nicht ohne Weiteres objektivieren lassen (s. zu ähnlichen Wertungen bereits BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1071 = BB 2001, 2430).(Rn.44).
  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 462/13

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung kann in der Regel nicht zur Bestätigung oder Korrektur der Prognose verwertet werden (vgl. z.B.: BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - KR/Griebeling, 10. Auflage, § 1 KSchG Rdn. 325 m.w.N.).
  • LAG Köln, 11.06.2007 - 14 Sa 1391/06

    Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung

    Von einer negativen Prognose kann bei einer Langzeiterkrankung nicht ausgegangen werden, wenn bereits vor Ausspruch der Kündigung ein Kausalverlauf begonnen hat, der die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheinen lässt (siehe BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - NZA 2001, S. 1071).

    Liegen im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung entgegen der Ansicht von behandelnden Ärzte objektive Umstände dafür vor, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheint, ist eine Kündigung schon mangels negativer Prognose sozial ungerechtfertigt (siehe BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - NZA 2001, S. 1071).

    Von einer negativen Prognose kann bei einer Langzeiterkrankung dann nicht ausgegangen werden, wenn bereits vor Zugang der Kündigung ein Kausalverlauf in Gang gesetzt worden ist, der eine solche Entwicklung möglich erscheinen lässt (siehe BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - NZA 2001, S. 1071).

  • LAG Hamm, 19.09.2005 - 8 Sa 2213/03

    Kündigung, personenbedingte Kündigung, Krankheit, mangelnde gesundheitliche

    (BAG AP Nr. 18, 22, 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 48 = NZA 2001, 1071 ff.):.

    Auch das Risiko einer Fehlbeurteilung durch den behandelnden Arzt trifft nach diesen Grundsätzen den Arbeitnehmer (BAG vom 21.02.2001, a.a.O.).

  • LAG Köln, 28.11.2008 - 10 Sa 739/08

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Sprechen schon bei Ausspruch der Kündigung objektive Umstände dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich oder möglicherweise von absehbarer Dauer sein wird, kann keine negative Prognose gestellt werden (BAG, Urt. vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99, in NZA 2001, S. 1071 ff.; LAG Köln, Urt. vom 11.06.2007 - 14 Sa 1391/06, in AUR 2007, S. 444).

    Nach dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Urt. vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99, in NZA 2001, S. 1071) ist damit die Kündigung schon mangels negativer Prognose als sozial ungerechtfertigt anzusehen.

  • ArbG Hamburg, 19.04.2018 - 4 Ca 195/17

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen

    möglich erscheinen ließ ( BAG , Urteil vom 21. Februar 2001, NZA 2001, 1071).
  • LAG Düsseldorf, 26.05.2004 - 12 Sa 439/04

    Kündigung einer Flugbegleiterin wegen Fluguntauglichkeit

    Weil maßgebender Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen eines personenbedingten Kündigungsgrundes die Zeit des Kündigungszugangs ist (BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 558/99, NZA 2001, 107, BAG, Urteil vom 28.02.1990, 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 1990, 727) und sich insoweit die Prognose auf den Wegfall der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beziehen hat, kommt es vorliegend darauf an, ob die Beklagte Ende Juni 2003 (Kündigungsausspruch) prognostizieren durfte, ab dem 30.06.2004 (Ablauf der Kündigungsfrist) die Klägerin auch nicht auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz (weiter-)beschäftigen zu können.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 259/21

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Sonderkündigungsschutz nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 Sa 343/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10

    Außerordentliche Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Arbeitskollegen

  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 8 (11) Sa 432/05

    Anforderungen an das substantiierte Bestreiten der negativen Gesundheitsprognose

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2004 - 3 Sa 526/03

    Kündigung, Krankheit, Prognose , Gesundheitsprognose, Beurteilungszeitpunkt,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 141/12

    Kündigung wegen Langzeiterkrankung - Zweifel an positiver Prognose des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 11 K 1685/04

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung trotz positiver

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2007 - 2 Sa 253/06

    Keine krankheitsbedingte Kündigung bei längerer Arbeitsunfähigkeit in lang

  • ArbG Berlin, 10.07.2015 - 28 Ca 6457/15

    Auflösungsgrund

  • LAG Nürnberg, 30.05.2011 - 7 Sa 568/10

    Kündigung - Besitz einer italienischen Fahrerlaubnis - fehlerhafte Einschätzung

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