Rechtsprechung
BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Erledigte Verfassungsbeschwerde, Auslagenerstattung
- Bundesverfassungsgericht
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Antrag auf Auslagenerstattung
- rewis.io
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
- Burhoff online
Auslagenerstattung, Verfassungsbeschwerde, Erledigung, Grund der Erledigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3
Antrag auf Auslagenerstattung - datenbank.nwb.de
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung bejaht
Verfahrensgang
- VG Köln, 07.06.2022 - 2 K 2873/21
- BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 2160/17 -). - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Billigkeit der Auslagenerstattung bei Abhilfe durch die öffentliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 2160/17 -).