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   BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06   

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BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch die Annahme fehlenden Feststellungsinteresses durch das Landgericht; Unzulässigkeit der Nachprüfung vereinsrechtlicher oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte bei Verbleiben von ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; PGO § 35; ; PGO § 36 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 253
    Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur bei Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Dadurch soll vermieden werden, dass die Gerichte unnötig angerufen werden und sie in die Selbstverwaltung des Vereins eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ).

    Etwas anderes soll ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Mitglied die Verweisung auf das vereinsinterne Verfahren aus besonderen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BGHZ 47, 172 ; BGHZ 106, 67 ).

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Etwas anderes soll ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Mitglied die Verweisung auf das vereinsinterne Verfahren aus besonderen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BGHZ 47, 172 ; BGHZ 106, 67 ).

    Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Wahl sind ihrer Natur nach eilbedürftig (vgl. BGHZ 106, 67 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    a) Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gegen Hoheitsakte der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Dadurch soll vermieden werden, dass die Gerichte unnötig angerufen werden und sie in die Selbstverwaltung des Vereins eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Allerdings darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 52, 203 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    a) Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gegen Hoheitsakte der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Allerdings darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 52, 203 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 23 U 222/87
  • LG Hamburg, 18.01.1991 - 328 O 432/90
  • LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13

    Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet, schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen oder aber auch andere Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel vorgeschaltete Schiedsverfahren etc. zu fordern (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2006, 2 BvR 1416/06 Rn. 3).
  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20

    Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung

    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    b) Der Antrag des Beteiligten zu 2) scheitert auch nicht daran, dass grundsätzlich zunächst die nach der Vereinssatzung und hier sogar nach dem Gesetz vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden müsste (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass Satzungsklauseln, die den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit für den von einer belastenden Vereinsmaßnahme Betroffenen ohne Gewähr einer echten Schiedsgerichtsbarkeit ausschließen, als unwirksam angesehen werden oder ihnen nur die Wirkung beigemessen wird, dass grundsätzlich der vereinsinterne Rechtsweg als Vorschaltverfahren erschöpft sein muss, bevor die staatliche Gerichtsbarkeit angerufen werden darf (BGHZ 197, 162 Rn. 23; BGH, Urt. v. 28. November 1994, II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 [110; juris Rn. 30]; Urt. v. 6. März 1967, II ZR 231/64, BGHZ 47, 172 [174 f., juris Rn. 21]; KG, Beschluss vom 17. Juli 2020, 22 W 10/20, NZG 2020, 1113 Rn. 6 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006, 2 BvR 1416/06, juris Rn. 3 f.).
  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
    Dies kann etwa auch bei der Anfechtung von innerparteilichen Wahlentscheidungen der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06, NVwZ 2007, 326).
  • LG Köln, 05.04.2023 - 16 O 175/22
    Aufgrund der Unbegründetheit der Feststellungsklage vermag dahinzustehen, ob selbige überhaupt aufgrund Bestehens eines Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) zulässig ist, wofür unter Heranziehung der Grundsätze des BVerfG, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06, Rz 4 sowie des BGH, Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, Rz 8 und unter Berücksichtigung der Verfahrensdauer in der Parteigerichtsbarkeit sowie des Umstandes, dass es vorliegend um die Anfechtung innerparteilicher Wahlentscheidungen geht, viel spricht.
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