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BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, die Strafvollstreckung bis zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines strafprozessualen Wiederaufnahmeantrags auszusetzen
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Einstweiliger Rechtsschutz - Hehlerei - Strafaufschub - Wiederaufnahmeverfahren - Neuer Zeuge
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 5 Ls 131 Js 55457/99
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 24.07.2001 - 131 Js 55457/99
- LG Stuttgart, 23.08.2001 - 5 Qs 45/01
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 ; stRspr). - BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage
Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01
Dementsprechend muss das öffentliche Interesse an der alsbaldigen Vollstreckung rechtskräftig erkannter Taten zurücktreten (vgl. BVerfGE 84, 341 ).