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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94   

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BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1996,2)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1996,2)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1996,2)
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Mauerschützen

Art. 103 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Mauerschützen

  • Bundesverfassungsgericht

    Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG ist absolut und erfüllt seine rechtsstaatliche und grundrechtliche Gewährleistungsfunktion durch eine strikte Formalisierung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Staatsbegriff; Völkerrechtssubjekt.

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Todesschüsse an der Mauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB §§ 212, 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (6)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Mauerschützen"-Entscheidung

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"

  • uni-goettingen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nuremberg revisited - Das Bundesverfassungsgericht, das Völkerstrafrecht und das Rückwirkungsverbot (Dr. Kai Ambos; StV 1997, 39)

  • uni-goettingen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Rechtswidrigkeit der Todesschüsse an der Mauer (Dr. Kai Ambos; JA 1997, 983)

  • tolmein.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Auf der Flucht erschossen" - Basierte das DDR-Grenzregime auf "gesetzlichem Unrecht"? Überlegungen zur Legitimität einer Verurteilung der "Mauerschützen" (Oliver Tolmein; Konkret 02/97, S. 29)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abrechnung ohne Haß (Prof. Dr. Uwe Wesel; DIE ZEIT Nº 42/1995)

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 96
  • NJW 1997, 929
  • MDR 1997, 179
  • NJ 1997, 19
  • StV 1997, 14
  • DVBl 1997, 115
 
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Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
    aa) Ein Verfahrenshindernis auf der Grundlage der "act of state doctrine" bestehe aus den zutreffenden Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (BGHSt 39, 1 ) nicht.

    Insoweit sei ebenfalls der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (BGHSt 39, 1 ) zu folgen, wonach die auf § 27 Abs. 2 des Grenzgesetzes beruhende Staatspraxis der DDR, welche die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schußwaffen, Selbstschußanlagen oder Minen zur Verhinderung einer Flucht aus der DDR in Kauf genommen habe, nicht geeignet gewesen sei, die Täter zu rechtfertigen; diese Staatspraxis habe offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstoßen.

    Dazu bezog er sich auf die in seinem Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (BGHSt 39, 1 ff. ) näher dargelegten Grundsätze, auf die auch hier wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird.

    Entsprechend den in seinem Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (BGHSt 39, 1) entwickelten Grundsätzen müsse ein der Staatspraxis entsprechender Rechtfertigungsgrund für die (bedingt oder unbedingt) vorsätzliche Tötung von Personen bei der Rechtsanwendung unbeachtet bleiben, wenn die Opfer nichts weiter gewollt hätten, als unbewaffnet und ohne Gefährdung allgemein anerkannter Rechtsgüter die innerdeutsche Grenze zu überschreiten.

    Festzuhalten sei auch an der bereits im Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (BGHSt 39, 1) geäußerten Auffassung, die nach dem Recht der DDR zur Verfügung stehenden Auslegungsmethoden hätten es ermöglicht, den Rechtfertigungsgrund so auszulegen, daß Menschenrechtsverletzungen vermeidbar gewesen wären.

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 ; 39, 168 ; 40, 218 ; 40, 241 ).

    Auch ihre sonstigen Darlegungen ergeben mit noch hinreichender Deutlichkeit aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe und der Bezugnahme auf die Ausführungen in den vorangegangenen, die gleiche Fallkonstellation betreffenden Entscheidungen vom 3. November 1992 (BGHSt 39, 1) und vom 25. März 1993 (BGHSt 39, 168), daß dem Schuldprinzip genügt ist.

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    d) Der Bundesgerichtshof änderte durch sein ebenfalls angegriffenes Urteil (veröffentlicht in BGHSt 40, 218 ff.) auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts dahin ab, daß die Beschwerdeführer des Totschlags schuldig seien und für den Beschwerdeführer zu 1. die Gesamtstrafe fünf Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe betrage.

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 ; 39, 168 ; 40, 218 ; 40, 241 ).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
    Deshalb können im Verhältnis zur DDR die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (vgl. BVerfGE 36, 1 ; 92, 277 ).

    Dieses Völkergewohnheitsrecht muß aber auf einer allgemeinen, gefestigten Übung zahlreicher Staaten beruhen, der die Rechtsüberzeugung zugrunde liegt, daß dieses Verhalten Rechtens sei (vgl. BVerfGE 92, 277 ).

    Die von den Beschwerdeführern in Anlehnung an anglo-amerikanische Rechtsvorstellungen in Anspruch genommene "act of state doctrine" kann nicht als allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG angesehen werden, da sie jedenfalls außerhalb des anglo-amerikanischen Rechtskreises nicht anerkannt ist (vgl. BVerfGE 92, 277 ; Fonteyne , "Acts of State", in: Bernhardt , Encyclopedia of Public International Law, Vol. I, 1992, S. 17 ; Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., 1984, S. 775 f.).

    Für die Anwendung des Tatortrechts hat der Senat dies bereits durch Beschluß vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277 ) entschieden; daran hält er fest.

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    a) Der Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte, sondern grundsätzlich nur, ob dem Schuldgrundsatz überhaupt Rechnung getragen oder ob seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Mit der Strafe wird dem Verurteilten ein rechtswidriges sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 95, 96 ), ihn trifft, über die sonstige Beeinträchtigung seiner Grundrechte in Strafdrohung, Strafverfahren und Strafvollzug hinaus, ein sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Der Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang; er ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ; 95, 96 ; 120, 224 ; 130, 1 ).

    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ; 123, 267 ).

    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ).

    Es sichert den Gebrauch der Freiheitsrechte, indem es Rechtssicherheit gewährt, die Staatsgewalt an das Gesetz bindet und Vertrauen schützt (BVerfGE 95, 96 ).

    Für den Bereich des Strafrechts werden diese rechtsstaatlichen Anliegen auch im Schuldgrundsatz aufgenommen (BVerfGE 95, 96 ).

    Der Strafprozess hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ; 95, 96 ), zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4265
BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1994,4265)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1994,4265)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1875/94, 2 BvR 1853/94 (https://dejure.org/1994,4265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts wegen früherer politischer Äußerungen zu verfahrensrelevanten Fragen

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters [Jutta Limbach]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 226
  • NJW 1995, 2626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 1 [4]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    des Herrn S... - 2 BvR 1875/94 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7462
BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94 (https://dejure.org/1994,7462)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94 (https://dejure.org/1994,7462)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 1875/94 (https://dejure.org/1994,7462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der ehemaligen DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 >161<).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 >161<).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 >56<; st. Rspr.).
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 >180<), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 >322<).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 >180<), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 >322<).
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