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   BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06   

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https://dejure.org/2006,13262
BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06 (https://dejure.org/2006,13262)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06 (https://dejure.org/2006,13262)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 2 BvR 2097/06 (https://dejure.org/2006,13262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft; Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).

    Andererseits sind die Gerichte nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).

    Insbesondere gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Hierzu gehört die Pflicht, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung der Erzwingungshaft war das Oberverwaltungsgericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, von dem Beschwerdeführer gegen den der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheid vom 3. Januar 2006 vorgebrachte Einwendungen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, S. 290 ; BVerfGE 87, 399 ).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung der Erzwingungshaft war das Oberverwaltungsgericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, von dem Beschwerdeführer gegen den der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheid vom 3. Januar 2006 vorgebrachte Einwendungen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, S. 290 ; BVerfGE 87, 399 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Hierzu gehört die Pflicht, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Vollstreckungsakt, hier die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 24 HmbVwVG, nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, dass die Vollstreckungsbehörde bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen hat (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 15, 309 ; 28, 1 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Insbesondere gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
    Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Vollstreckungsakt, hier die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 24 HmbVwVG, nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, dass die Vollstreckungsbehörde bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen hat (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 15, 309 ; 28, 1 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

  • VG Hamburg, 16.06.2006 - 15 V 1807/06

    Verwaltungsgericht ordnet Erzwingungshaft an

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