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   BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00   

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https://dejure.org/2001,8613
BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00 (https://dejure.org/2001,8613)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00 (https://dejure.org/2001,8613)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 2 BvR 2195/00 (https://dejure.org/2001,8613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Alibi - Verletzung von spezifischen Verfassungsrecht - Wiederaufnahmeverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
    Wiederaufnahme des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
    Insoweit liegt kein Fall vor, der demjenigen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 - (NStZ 1995, S. 43 f.) vergleichbar wäre; dort war es um einen konkret bestimmten Tattag gegangen.

    Die Wiederaufnahmegerichte konnten deshalb das Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Tatbegehung im Zeitraum April/Mai 1992 nicht ausschloss, ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 ) oder gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 a.a.O.) als unerheblich bewerten.

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
    Tatzeitfeststellungen können je nach den Gesamtumständen des Einzelfalls verschiedenes Gewicht haben (vgl. BGHSt 44, 153 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
    Die Wiederaufnahmegerichte konnten deshalb das Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Tatbegehung im Zeitraum April/Mai 1992 nicht ausschloss, ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 ) oder gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 a.a.O.) als unerheblich bewerten.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
    Sie zeigt keine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht auf (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
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