Rechtsprechung
BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Alibi - Verletzung von spezifischen Verfassungsrecht - Wiederaufnahmeverfahren
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
Wiederaufnahme des Verfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
Insoweit liegt kein Fall vor, der demjenigen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 - (NStZ 1995, S. 43 f.) vergleichbar wäre; dort war es um einen konkret bestimmten Tattag gegangen.Die Wiederaufnahmegerichte konnten deshalb das Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Tatbegehung im Zeitraum April/Mai 1992 nicht ausschloss, ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 ) oder gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 a.a.O.) als unerheblich bewerten.
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
Tatzeitfeststellungen können je nach den Gesamtumständen des Einzelfalls verschiedenes Gewicht haben (vgl. BGHSt 44, 153 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
Die Wiederaufnahmegerichte konnten deshalb das Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Tatbegehung im Zeitraum April/Mai 1992 nicht ausschloss, ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 ) oder gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (…Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 a.a.O.) als unerheblich bewerten. - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00
Sie zeigt keine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht auf (vgl. BVerfGE 95, 96 ).