Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.10.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2, § 117 Abs. 2 Nr. 5, § 137 Abs. 1, § 138 Nr. 6; BRRG § 127 Nr. 2
    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; gesetzliche Prozessstandschaft; materielle Rechtskraft; Bindung einer in demselben Verwaltungsstreitverfahren ergangenen rechtskräftig gewordenen Entscheidung.

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Verwaltungsprozessrecht - Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; gesetzliche Prozessstandschaft; materielle Rechtskraft; Bindung einer in demselben Verwaltungsstreitverfahren ergangenen rechtskräftig gewordenen Entscheidung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; gesetzliche Prozessstandschaft; materielle Rechtskraft; Bindung einer in demselben Verwaltungsstreitverfahren ergangenen rechtskräftig gewordenen Entscheidung.

Verfahrensgang

  • OVG Magdeburg A - 3 S 415/98
  • VG Magdeburg, 21.07.1998 - A 8 K 134/96
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2000 - A 3 S 415/98
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2004 - A 3 S 415/98
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 117, 228
  • NJW 2003, 1753
  • NJ 2003, 384
  • DVBl 2003, 867



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Wird zitiert von ... (43)  

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05  

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Das Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 41 S. 6 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04  
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 24.05  

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Das Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 41 S. 6 f. m.w.N.).
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   BVerwG, 16.10.2001 - 2 B 16.01   

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