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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09 (https://dejure.org/2009,12615)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2009 - 2 M 12/09 (https://dejure.org/2009,12615)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 (https://dejure.org/2009,12615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 1297; BGB § 1309 Abs. 2; PStG § 5 a
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eheschließung, beabsichtigte Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Standesbeamter

  • Judicialis

    AufenthG § 60a Abs. 2; ; BGB § 1309; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; PStG § 5a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung: Befreiung; Ehefähigkeitszeugnis; Eheschließung, beabsichtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung eines zeitweiligen Bleiberechts durch eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung; Erforderlichkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen aufenthaltsrechtlichen Schutz durch eine geplante Eheschließung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann zwar ein einer Ausreiseverpflichtung entgegenstehendes zeitweiliges Bleiberecht begründen, weil Art. 6 Abs. 1 GG auch das Recht schützt, eine Ehe zu schließen, und das Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsentscheidungen mit zu würdigen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 [67]).
  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Soweit andere Gerichte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, 2007, AuAS 2007, 148) es für das "unmittelbare Bevorstehen der Eheschließung" unter Hinweis auf Nr. 30.0.6.
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Bundesgebiet geführt werden soll, Anspruch darauf, dass ihm der Aufenthalt erlaubt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit: Beschl. v. 02.10.1984 - 1 B 114.84 -, InfAuslR 1985, 130, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 3 S 5.07

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschlüsse v. 01.10.2004 - 2 M 554/04 -, v. 15.09.2006 - 2 M 290/06 -, u. v. 05.02.2008, a. a. O.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.02.2007 - 3 S 5.07 -, AuAS 2007, 114; BayVGH, Beschl. v. 19.09.2005 - 24 CE 05.2526 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06

    Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Soweit andere Gerichte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, 2007, AuAS 2007, 148) es für das "unmittelbare Bevorstehen der Eheschließung" unter Hinweis auf Nr. 30.0.6.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2006 - 2 M 215/05

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung wegen "Vorwirkungen" einer Ehe und der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse. v. 01.02.2006 - 2 M 215/05 -, Juris, u. v. 05.02.2008 - 2 M 18/08 -) löst ein Verlöbnis (§ 1297 BGB) mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz aus, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet.
  • VGH Bayern, 19.09.2005 - 24 CE 05.2526
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09
    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschlüsse v. 01.10.2004 - 2 M 554/04 -, v. 15.09.2006 - 2 M 290/06 -, u. v. 05.02.2008, a. a. O.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.02.2007 - 3 S 5.07 -, AuAS 2007, 114; BayVGH, Beschl. v. 19.09.2005 - 24 CE 05.2526 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Der Antragsgegner weist zutreffend darauf hin, dass die beabsichtigte Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit nur dann ein rechtliches Abschiebungshindernis als Voraussetzung eines Duldungsanspruchs nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründet, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 - juris Rn. 3; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - juris Rn. 4 ff.; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 60a AufenthG Rn. 21 f.; offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13).

    So lange sie noch aussteht, kann nicht angenommen werden, dass die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17

    Abschiebung eines Ausländers trotz geplanter Eheschließung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 -, Juris RdNr. 3 m.w.N.) löst ein Verlöbnis (§ 1297 BGB) mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz aus, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet.

    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 - a.a.O. RdNr. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine

    Ausnahmsweise kann auch schon dann ein unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung bejaht werden, wenn jedenfalls das - durch die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt eingeleitete - Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit, also der Ehevoraussetzungen nach §§ 11 ff. Personenstandsgesetz - PStG - nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. Nr. 60a.2.1.1.2.1 i.V.m. Nr. 30.0.6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O.; weitgehender noch Nr. 30.0.6 Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz EU vom 22.12.2004 und OVG Saarland, Beschl. v. 23.9.2011 - 2 B 370/11 -, juris Rn. 19; enger hingegen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2017 - 3 S 109.16 -, juris Rn. 2 m. w. N; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.2.2009 - 2 M 12/09 -), juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14

    Vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung bei ernsthaft beabsichtigter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 -, Juris RdNr. 3 m.w.N.) löst ein Verlöbnis (§ 1297 BGB) mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz aus, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet.

    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 - a.a.O. RdNr. 4 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2019 - 2 M 138/18

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung; Abschiebungsschutz wegen unmittelbar

    In seinem Beschluss vom 18.02.2009 - 2 M 12/09 - hat der Senat hierzu ausgeführt:.
  • VG Köln, 30.08.2017 - 11 L 2304/17
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - m.w.N.
  • VG München, 14.04.2009 - M 12 E 09.1469

    Duldung; (keine) unmittelbar bevorstehende Eheschließung

    a) Der vom Antragsteller einzig vorgebrachte Grund, die beabsichtigte Eheschließung, kann wegen der Vorwirkung des Art. 6 GG einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung dann begründen, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (z. B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 19. September 2005 - 24 CE 05.2526; BayVGH vom 17. November 2005 - 24 CE 05.3027; BayVGH vom 7. November 2007 - 24 CE 07.2969; BayVGH vom 27. Mai 2008 - 19 CE 08.1381; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 24. April 2008 - 2 B 199/08; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 19. September 2008 - 10 ME 328/08; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachen-Anhalt vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09).
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