Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02   

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https://dejure.org/2003,19286
OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2003,19286)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.05.2003 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2003,19286)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2003,19286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 I; ; LSA-KAG § 6 VIII; ; BauGB § 131 I 1; ; LSA-BauO § 4 I (F 2001); ; BGB § 917

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zu Vorausleistungen auf Straßenausbaubeitrag; Dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Verkehrsanlage vom Grundstück; Besonderheiten eines Hinterliegergrundstücks; Bedeutung der Bebaubarkeit eines Grundstücks; Bewertung nach dem Stichtagsprinzip; ...

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 2 B 359/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02
    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt für das Erschließungsbeitragsrecht bei dem Begriff des "Erschlossen-Seins" i. S. v. § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB, dass ein Hinterliegergrundstück nur dann bei der Beitragsverteilung zu berücksichtigen ist, wenn die Zuwegung über ein unmittelbar an der Straße gelegenes Grundstück voraussichtlich auf Dauer besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.2000 - BVerwG 11 B 48.00 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 123 Nr. 42).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02
    Danach komme es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse habe selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - BVerwG 8 B 5.95 -, Buchholz 406.11 § 134 Nr. 7, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02
    Wird das Hinterliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur In-Anspruch-Nahme der ausgebauten Straße besitzt (so auch NdsOVG [zu einer insoweit vergleichbaren Rechtslage], Beschl. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, NST-N 2000, 242; Driehaus, a. a. O., § 35 RdNr. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

    Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

    Für den Fall, dass Hinterlieger- und Anliegergrundstück unterschiedlichen Eigentümerin gehören, vertritt der Senat zu der Frage der In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit einer Verkehrsanlage folgende Auffassung (grundlegender Beschl. des Senats v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 - ):.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

    Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

    Für den Fall, dass Hinterlieger- und Anliegergrundstück unterschiedlichen Eigentümerin gehören, vertritt der Senat zu der Frage der In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit einer Verkehrsanlage folgende Auffassung (grundlegender Beschl. des Senats v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 - ):.

  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

    Vielmehr muss der Eigentümer des Hinterliegergrundstückes ein durchsetzbares Recht besitzen, diese tatsächlich vorhandene Zufahrt auch nutzen zu dürfen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 2 M 39/02 - zit. nach juris; VG Gera, Urteil vom 2. September 2002 - 4 K 1257/98; Beschluss vom 16. Januar 2002 - 4 E 327/01; ferner OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - ThürVBl.

    Auch eine hinreichend verlässliche Zusage oder ein entsprechendes Angebot (so VGH München, Beschluss vom 4. März 2002 - 6 CS 02.368; Driehaus, § 8 Kommunalabgabenrecht, Rn. 401 a, Stand März 2005; anderer Ansicht aber OVG Magdeburg, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 2 M 39/02) des Eigentümers des Flurstücks c, dem Kläger als Eigentümer der Flurstücke a und b im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten zur Nutzung der Zuwegung über das Flurstück c liegt nicht vor.

  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Ob der Ansicht zu folgen ist, die für die rechtliche Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit ausschließlich eine dingliche Sicherung in Form einer zugunsten des Hinterliegergrundstücks eingetragenen Grunddienstbarkeit oder einer Baulast fordert (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.05.2003 Az.: 2 M 39/02, zitiert nach juris) oder der Meinung, die neben einer solchen Sicherung auch ein schuldrechtliches Nutzungsrecht zugunsten des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks in der Form genügen lässt, dass der Eigentümer des trennenden Grundstücks dem Hinterlieger spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten hinreichend verlässlich zusagt, zumindest aber den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung angeboten hat, sein Grundstück überqueren zu dürfen, kann in dem vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. zu der letztgenannten Ansicht: VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.03.2007, Az: 7 L 10/07 mit Verweis auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 8.Aufl., § 35 Rn. 20, wobei sich die dortigen Ausführungen auf gefangene Hinterliegergrundstücke beziehen; VG Frankfurt (Oder) Beschluss vom 05.03.2010 Az.: 7 L 322/09; Becker, Kommentar zum KAG § 8 KAG Rn. 146 f.; schuldrechtlicher Vertrag für nicht ausreichend erachtet: OVG Magdeburg, Beschluss vom 29.10.2003 Az.: 2 L 32/03 zitiert nach Juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

    Auf die Frage, ob ein sog. Hinterliegergrundstück einer dauerhaft gesicherten Zuwegung bedarf, kommt es hier mithin nicht mehr entscheidungserheblich an (vgl. grundsätzlich dazu BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 228 S. 140, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 246 S. 10, Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 35 Nr. 265 S. 47; in diesem Sinne auch OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 31/02

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers kann die Straße in Anspruch nehmen,

    Besteht bei einem hinterliegenden und einem anliegenden Grundstück Eigentümeridentität und werden die Grundstücke auch einheitlich genutzt, ist im Grundsatz die vorteilsrelevante In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit zu bejahen; denn der Grundstückseigentümer kann sich den Zugang oder die Zufahrt jederzeit aus eigenem Willensentschluss verschaffen (Beschl. des Senats vom 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02
    Bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an eine Verkehrsanlage angrenzen, wird für die Frage, ob eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit besteht, eine differenzierende Betrachtung angestellt (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 06. Mai 2003 - 2 M 39/02 -).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8743
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2002,8743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.09.2002 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2002,8743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. September 2002 - 2 M 39/02 (https://dejure.org/2002,8743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 318
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Dabei hat das Oberverwaltungsgericht nur diejenigen Beschwerdegründe zu prüfen, die in der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgetragen werden; nach Ablauf dieser Frist erstmals vorgetragene neue Beschwerdegründe finden bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bedenken unterliegt, keine Berücksichtigung (so auch OVG Münster vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 3941/98

    Bemessung des IHK-Grundbeitrags;; Geschäftsbetrieb, vollkaufmännischer;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Denn der Gewerbeertrag des kammerpflichtigen Unternehmens stellt eine Bemessungsgröße dar, die Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kammerzugehörigen erlaubt (OVG Lüneburg vom 12.11.1998 - 8 L 3941/98 -, GewArch 1999, 75).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.1997 - A 1 S 133/96
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Hierauf abzustellen, entspricht dem Äquivalenzprinzip, weil der Nutzen der Kammertätigkeit, die in der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Gewerbetreibenden, namentlich in einer günstigen Beeinflussung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besteht, mit der Größe der Unternehmen wächst (OVG Magdeburg vom 12.12.1997 - A 1 S 133/96 -, GewArch 1998, 74).
  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 14 CE 20.1131

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Aufrechnung wegen Überzahlung

    Ob der Beschwerde aus anderen, nicht dargelegten Gründen stattzugeben wäre, hat das Beschwerdegericht dagegen in aller Regel - abgesehen von möglichen Ausnahmen bei "offensichtlicher anderweitiger" Rechtswidrigkeit der angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - nicht von Amts wegen zu prüfen (im Anschluss an BVerfG, B.v. 14.8.2003 - 1 BvQ 30/03 - BVerfGK 1, 320 unter 1.; BVerwG, B.v. 27.3.2006 - 10 B 13.06 - juris Rn. 2 m.w.N.; OVG MV, B.v. 2.9.2002 - 2 M 39/02 - NVwZ-RR 2003, 318).

    Ob der Beschwerde aus anderen, nicht dargelegten Gründen stattzugeben wäre, hat das Beschwerdegericht dagegen in aller Regel - abgesehen von möglichen Ausnahmen bei "offensichtlicher anderweitiger" Rechtswidrigkeit der angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, B.v. 14.8.2003 a.a.O.; BVerwG, B.v. 27.3.2006 - 10 B 13.06 - juris Rn. 2 m.w.N.) - nicht von Amts wegen zu prüfen (vgl. OVG MV, B.v. 2.9.2002 - 2 M 39/02 - NVwZ-RR 2003, 318).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14

    Abweichungsentscheidung - Mindestabstand von Windenergieanlagen

    Solches nachträgliches erstmaliges Vorbringen kann bei der Entscheidung über die Beschwerde nicht mehr berücksichtigt werden (OVG Greifswald, B. v. 02.09.2002 - 2 M 39/02, NVwZ-RR 2003, 318; Guckelberger in Sodan/Ziekow VwGO 4. Aufl. 2014 § 146 Rn. 85).
  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    (OVG Greifswald, Beschluss vom 02.09.2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318 f.) Die Prüfungskompetenz des Senats wird im Beschwerdeverfahren durch § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 3 VwGO dahingehend beschränkt, dass sie sich nur auf solche Umstände erstreckt, die innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgetragen werden konnten und mussten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - 1 B 1388/05
    Zur Nichtberücksichtigung verspäteten Beschwerdevorbringens vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 1 Bs 135/02 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2007 - 12 S 53.07

    Luftrecht - Zuverlässigkeit i.S.d. Luftsicherheitsgesetzes; formelle

    Nach Ablauf der Monatsfrist vorgetragene Beschwerdegründe, mit denen der Antragsteller neue rechtliche oder tatsächliche Umstände geltend macht, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (OVG Münster, NVwZ 2002, 1390; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2003, 318; OVG Bautzen, SächsVBl 2004, 242; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 75; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 146 Rn. 43; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Auflage, § 146 Rn. 84).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2007 - 12 S 72.07

    Luftsicherheitsrecht - Widerruf i.S.d. § 4 Abs. 3 LuftVG, Zuverlässigkeit

    Nach Ablauf der Monatsfrist vorgetragene Beschwerdegründe, mit denen der Antragsteller neue rechtliche oder tatsächliche Umstände geltend macht, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (OVG Münster, NVwZ 2002, 1390; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2003, 318; OVG Bautzen, SächsVBl 2004, 242; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 75; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 146 Rn. 43; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Auflage, § 146 Rn. 84).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur

    Das Oberverwaltungsgericht hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur diejenigen Beschwerdegründe zu prüfen, die innerhalb der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Abs. 1 VwGO) vorgetragen wurden; nach Ablauf dieser Frist, hier mit dem 22. September 2003, erstmals vorgetragene neue - also nicht nur einen fristgerecht vorgetragenen Grund vertiefende - Beschwerdegründe finden bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts unrichtig ist, keine Berücksichtigung (vgl. u.a. OVG Greifswald, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 318 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 1 CS 03.2003 -, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 17 B 140/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Türkei, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Zum Ausschluss derartigen Vorbringens vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 11 S 2135/05 -, NVwZ-RR 2006, 849; OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rdn. 13a zu § 146.
  • OVG Sachsen, 15.06.2004 - 5 BS 406/03

    Hauptsacheerledigung, Beschwerdefrist, Bestimmtheit, Buchgrundstück

    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstmals vorgetragene Beschwerdegründe sind hingegen nicht berücksichtigungsfähig (SächsOVG, Beschl. v. 4.6.2004, aaO; OVG MV, Beschl. v. 2.9.2002, NVwZ-RR 2003, 318).
  • VGH Hessen, 16.11.2017 - 5 B 1990/17

    Erschließungsbeitrag

    Dies hat zur Folge, dass nach Ablauf der Begründungsfrist vorgetragene Beschwerdegründe grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 146 Rn. 43 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390 [OVG Nordrhein-Westfalen 18.03.2002 - 7 B 315/02] ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75 [VGH Baden-Württemberg 25.11.2004 - 8 S 1870/04] , sämtlich auch juris).
  • OVG Sachsen, 05.10.2007 - 1 BS 215/07

    Änderungsgenehmigung; Neue Sach- und Rechtslage; Beschwerdebegründungsfrist;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2007 - 12 S 59.07

    Luftrecht - Zuverlässigkeit i.S.d. Luftsicherheitsgesetzes

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2005 - 2 MB 170/04

    Vorläufige Gewährung von Leistungen der sog. Grundsicherung; Bedarfsorientierte

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2019 - 10 ME 225/19

    Austritt; Brexit; Europäische Union; Mitgliedstaat; Parallelhandel;

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03

    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer;

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