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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe trotz materiell-rechtlicher Erledigung; Bestimmung des maßgebenden Zeitpunkts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bei nachträglicher Änderung der Sachlage und Rechtslage

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; VwVfG § 28 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 2; ; AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 31 Abs. 1; ; AufenthG § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Prozesskostenhilfe trotz materiell-rechtlicher Erledigung; Entscheidungsreife; maßgebender Zeitpunkt bei nachträglicher Änderung der Sach- und Rechtslage; befristete Aufenthaltserlaubnis; nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer; [kein] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 287
  • DÖV 2007, 1064
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abzustellen, die in der Regel gegeben ist, wenn der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung (§ 118 Abs. 1 ZPO) hatte (vgl. OVG Hbg, Beschluss vom 6. August 2003, DVBl. 2004, 844) und die Verwaltungsvorgänge vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2002, NVwZ-RR 2002, 791).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Die zwischenzeitliche materiell-rechtliche Erledigung des Rechtsstreits durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und die beabsichtigte Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung durch den Kläger stehen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfebeschwerde nicht entgegen, auch wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe prinzipiell voraussetzt, dass eine Sachentscheidung noch aussteht, denn das Gesuch war bereits vor dem Erledigungseintritt im positiven Sinne entscheidungsreif (vgl. hierzu OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, 650; BayVGH, Beschluss vom 6. August 1996, NVwZ-RR 1997, 500; OVG Bln, Beschluss vom 18. Januar 2005 - OVG 2 M 5.05 -).
  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 8 C 96.536
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Die zwischenzeitliche materiell-rechtliche Erledigung des Rechtsstreits durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und die beabsichtigte Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung durch den Kläger stehen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfebeschwerde nicht entgegen, auch wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe prinzipiell voraussetzt, dass eine Sachentscheidung noch aussteht, denn das Gesuch war bereits vor dem Erledigungseintritt im positiven Sinne entscheidungsreif (vgl. hierzu OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, 650; BayVGH, Beschluss vom 6. August 1996, NVwZ-RR 1997, 500; OVG Bln, Beschluss vom 18. Januar 2005 - OVG 2 M 5.05 -).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Hier wäre allerdings aufgrund der materiell-rechtlichen Situation für die Frage der Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 7. Juni 2006 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfolgten Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1991, InfAuslR 1991, 268 sowie zur Ausweisung NdsOVG, Beschluss vom 13. April 2005, NVwZ 2005, 968 m. w. N., so dass durch die spätere Geburt des Kindes des Klägers oder auch die bei Erlass des Bescheids noch nicht bekannte Schwangerschaft - sofern diese überhaupt ausgereicht hätte - jedenfalls keine Änderung der Erfolgsaussichten der Klage eingetreten sein kann. Entsprechenden Veränderungen kann in solchen Fällen nur durch die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis z. B. zu einem anderen Aufenthaltszweck oder (zunächst) durch die Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02

    Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abzustellen, die in der Regel gegeben ist, wenn der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung (§ 118 Abs. 1 ZPO) hatte (vgl. OVG Hbg, Beschluss vom 6. August 2003, DVBl. 2004, 844) und die Verwaltungsvorgänge vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2002, NVwZ-RR 2002, 791).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 4 ME 73/05

    Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Hier wäre allerdings aufgrund der materiell-rechtlichen Situation für die Frage der Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 7. Juni 2006 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfolgten Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1991, InfAuslR 1991, 268 sowie zur Ausweisung NdsOVG, Beschluss vom 13. April 2005, NVwZ 2005, 968 m. w. N., so dass durch die spätere Geburt des Kindes des Klägers oder auch die bei Erlass des Bescheids noch nicht bekannte Schwangerschaft - sofern diese überhaupt ausgereicht hätte - jedenfalls keine Änderung der Erfolgsaussichten der Klage eingetreten sein kann. Entsprechenden Veränderungen kann in solchen Fällen nur durch die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis z. B. zu einem anderen Aufenthaltszweck oder (zunächst) durch die Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der

    Auf diesen Zeitpunkt ist aber nicht zu Lasten des Antragstellers abzustellen, wenn sich nach der Entscheidungsreife die Sach- oder Rechtslage zu dessen Gunsten vor der Entscheidung über den Antrag ändert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 - juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 18 E 1327/11 - juris Rn. 5; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 77 f.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 166 Rn. 14a).
  • VG München, 27.04.2020 - M 24 K 19.6363

    Mangelnde Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes

    Die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens müssen im Zeitpunkt der Bewilligungsreife oder - sofern für den Betroffenen günstiger - spätestens im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (OVG BB, B.v. 11.9.2007 - 2 M 44/04 - NVwZ-RR 2008, 287, 288) als zumindest offen zu beurteilen sein (BayVGH, B.v. 23.10.2005 - 10 C 04.1205 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach

    Vielmehr ist dann ab diesem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe zu bewilligen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

    Nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage jedoch zugunsten des Antragstellers verändern, sind bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen (Bay.VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2012 - 18 E 1327/11 -, juris Rn. 9; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 488/22

    Prozesskostenhilfe: hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

    Treten jedoch nach der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten ein, die sich zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auswirken und die nach dem einschlägigen Fachrecht zu berücksichtigen sind, sind diese zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.03.2021 - 2 BvR 353/21 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 12 S 16.2159 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Sie tritt regelmäßig erst ein, wenn die Prozesskostenhilfeunterlagen vollständig vorliegen und die Gegenseite eine angemessene Frist zur Stellungnahme hatte (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - BVerwG 10 C 39.07 u.a. -, AuAS 2008, 11, juris Rn. 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2007, a.a.O., Rn. 8 ff.; Zimmermann-Krehler in: Posser/Wolf, VwGO, 2008, § 166 Rn. 46; Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 44, der zudem eine schlüssige Begründung der Klage verlangt; ähnlich OVG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 4 So 81/03 -, FamRZ 2005, 464, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4, wonach auch die Verwaltungsvorgänge vorliegen müssen).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

    Denn der andere (spätere) Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gilt ausnahmsweise ohnehin, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife die Sach- und Rechtslage zugunsten des Rechtsschutzsuchenden ändert und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspricht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287, 288, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 18 E 1327/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626 - 2 BvR 626/06 u.a. -, NVwZ 2006, 1156; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Dezember 2011 - 5 E 106/11 -, vom 23. November 2009 - 18 E 1322/09 -, vom 18. Februar 2009 - 18 E 1668/08 - und vom 19. November 2007 - 18 E 124/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287; Bay. VGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 24 C 03.314 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 5 BS 272/00 -, DVBl. 2001, 1228; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77 f.
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 13 PA 279/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren i.R.e.

    Dieser Zeitpunkt wäre jedoch nur dann zugrunde zu legen, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs die Sach- und Rechtslage zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geändert hätte und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspräche (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2018 - 13 PA 101/18 -, juris Rn. 4, und v. 27.6.2017 - 13 PA 252/16 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287, 288 [OVG Berlin-Brandenburg 11.09.2007 - 2 M 44/04] , juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18

    Prozesskostenhilfeantrag; Entscheidungsreife; Rechtsschutzbegehren;

  • OVG Sachsen, 24.03.2015 - 5 D 117/14

    Rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung nach übereinstimmender

  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 3 D 48/16

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Bewilligungsreife, nachträgliche

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bewilligungsreife; Antrag auf

  • OVG Sachsen, 31.08.2016 - 3 D 49/16

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Entziehung der Fahrerlaubnis,

  • VG Berlin, 09.03.2009 - 21 A 346.05

    Wirtschaftsgemeinschaft im Wohngeldrecht

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