Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 204 Abs 1 Nr 3 BGB, § 214 BGB, § 17 Abs 1 ZPO, § 167 ZPO, § 689 Abs 2 S 2 ZPO
Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Mahnantrag einer als Schein-Auslandsgesellschaft zu qualifizierenden englischen Limited bei einem unzuständigen Gericht - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mahnbescheid unzuständiges Mahngericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zuständiges Mahngericht einer "Limited" - demnächstige Zustellung
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Zuständiges Mahngericht einer "Limited" - demnächstige Zustellung
- brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zuständiges Mahngericht einer "Limited" - demnächstige Zustellung
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
- LG Dessau-Roßlau, 01.06.2011 - 2 O 760/09
- OLG Naumburg, 14.10.2011 - 10 W 44/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81
Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Die Vorverlagerung der Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt des Mahnantrags kann bei Einreichung eines Mahnantrags gegenüber einem unzuständigen Gericht nur eintreten, wenn die Abgabe an das zuständige Gericht alsbald erfolgt und das in der Einreichung des Antrags bei dem unzuständigen Gericht liegende Verschulden des Antragstellers als geringfügig anzusehen ist (vergleiche BGH, Urteile vom 24. Januar 1983, VIII ZR 178/81 und vom 1. Februar 1990, IX ZR 188/89).(Rn.16).Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572).
In seiner Entscheidung vom 24.01.1983 (VIII ZR 178/81 - NJW 1983, 1050) hat es der BGH als ein geringfügiges Verschulden erachtet, dass der Antragsteller den Mahnantrag beim für den Wohnsitz der Beklagten zuständigen Mahngericht gestellt hat, nachdem wenige Monate zuvor das Mahnverfahren neu geregelt worden war und eine wesentliche Neuerung darin bestand, eine ausschließliche Zuständigkeit des Gericht am Sitz des Antragstellers zu schaffen, die an die Stelle der bisherigen Verweisung auf die allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften in § 689 Abs. 2 ZPO trat.
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 188/89
Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Die Vorverlagerung der Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt des Mahnantrags kann bei Einreichung eines Mahnantrags gegenüber einem unzuständigen Gericht nur eintreten, wenn die Abgabe an das zuständige Gericht alsbald erfolgt und das in der Einreichung des Antrags bei dem unzuständigen Gericht liegende Verschulden des Antragstellers als geringfügig anzusehen ist (vergleiche BGH, Urteile vom 24. Januar 1983, VIII ZR 178/81 und vom 1. Februar 1990, IX ZR 188/89).(Rn.16).Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572).
In der Entscheidung vom 01.02.1990 (IX ZR 188/89 - NJW 1990, 1368) demgegenüber war der Mahnantrag an das zuständige Mahngericht adressiert, ging jedoch aus nicht mehr aufklärbaren Umständen beim unzuständigen Gericht ein.
- BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07
Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Daran fehlt es, wenn ein Mahnantrag für eine Limited gestellt wird, welche zwar in England ihren satzungsmäßigen Sitz hat, während die Geschäftstätigkeit von einem inländischen Ort aus wahrgenommen ist und die Gesellschaft deshalb als Schein-Auslandsgesellschaft zu qualifizieren ist (vergleiche BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007, XII ZB 114/06 und vom 10. März 2009 - VIII ZB 105/07).(Rn.20).Hat jedoch eine ausländische Kapitalgesellschaft lediglich ihren satzungsmäßigen Sitz im Gründungsstaat, während die Geschäftsführung von einem inländischen Ort aus wahrgenommen wird, d.h. dort die zentralen unternehmerischen Entscheidungen getroffen und in Geschäftsführungsakte umgesetzt werden, begründet letzterer Ort einen allgemeinen Gerichtsstand (BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - XII ZB 114/06-; ZIP 2007, 1626 = ZinsO 2007, 890 = GmbHR 2007, 1048 = NJW-RR 2008, 551; ferner Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZB 105/07-; NJW 2009, 1610).
- BGH, 27.06.2007 - XII ZB 114/06
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im Berufungsverfahren bei allgemeinem …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Daran fehlt es, wenn ein Mahnantrag für eine Limited gestellt wird, welche zwar in England ihren satzungsmäßigen Sitz hat, während die Geschäftstätigkeit von einem inländischen Ort aus wahrgenommen ist und die Gesellschaft deshalb als Schein-Auslandsgesellschaft zu qualifizieren ist (vergleiche BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007, XII ZB 114/06 und vom 10. März 2009 - VIII ZB 105/07).(Rn.20).Hat jedoch eine ausländische Kapitalgesellschaft lediglich ihren satzungsmäßigen Sitz im Gründungsstaat, während die Geschäftsführung von einem inländischen Ort aus wahrgenommen wird, d.h. dort die zentralen unternehmerischen Entscheidungen getroffen und in Geschäftsführungsakte umgesetzt werden, begründet letzterer Ort einen allgemeinen Gerichtsstand (BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - XII ZB 114/06-; ZIP 2007, 1626 = ZinsO 2007, 890 = GmbHR 2007, 1048 = NJW-RR 2008, 551; ferner Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZB 105/07-; NJW 2009, 1610).
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Dann jedoch begründet die Außerachtlassung einer im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ergangenen und in allgemein zugänglichen Fachzeitschriften veröffentlichten, höchstrichterlichen Rechtsprechung den Vorwurf eines nicht lediglich geringfügigen Verschuldens (vgl. zu den Sorgfaltspflichten im Rahmen der Anwaltshaftung z.B. BGH, NJW 2009, 987 m.w.N.). - OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572). - KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
Rechtliche Einordnung von Baubetreuungstätigkeiten; Verjährungsregelung für …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572).
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LG Dessau-Roßlau, 01.06.2011 - 2 O 760/09 |
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- LG Dessau-Roßlau, 01.06.2011 - 2 O 760/09
- OLG Naumburg, 14.10.2011 - 10 W 44/11