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   OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10   

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https://dejure.org/2010,31622
OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10 (https://dejure.org/2010,31622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 RVs 37/10 (https://dejure.org/2010,31622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 RVs 37/10 (https://dejure.org/2010,31622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO § 344
    Aufklärungsrüge, Begründung, Anforderungen,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit des Angeklagten i.R.d. allgemeinen Aufklärungspflicht eines Gerichtes; Revisionsrüge wegen Berücksichtigung tilgungsreifer Vorstrafen aus dem Bundeszentralregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit des Angeklagten i.R.d. allgemeinen Aufklärungspflicht eines Gerichtes; Revisionsrüge wegen Berücksichtigung tilgungsreifer Vorstrafen aus dem Bundeszentralregister

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10
    Zwar ist unschädlich, dass die in der Sache erhobene Aufklärungsrüge nicht als solche, sondern als Verletzung des § 261 StPO bezeichnet worden ist, da allein maßgebend nur die wirkliche rechtliche Bedeutung des Revisionsangriffs ist, wie er Sinn und Zweck des Revisionsvorbringens entnommen werden kann; eine Bezeichnung der verletzten Gesetzesvorschrift ist nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW 2007, 92 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 344, Rn 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10
    Die zulässige Erhebung der Aufklärungsrüge erfordert die Benennung der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, die Bezeichnung des hierfür in Betracht kommenden Beweismittels, die Benennung der Umstände, aufgrund derer sich das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt sehen müssen und die Angabe, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn 11 m.w.N.; vgl. auch erkennender Senat, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 Ss498/06 und Beschluss vom 09.02.2004 - 2 Ss 21/04).
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10
    Ein bereits auf die Sachrüge hin zu berücksichtigender Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG ( vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 291 ) liegt in der Sache nicht vor.
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10
    Wird hingegen die nicht hinreichende weitere Aufklärung gerügt - hier durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten nach §§ 20, 21 StGB -, so stellt sich dies als Rüge der Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO dar, die einen unverzichtbaren Anspruch aller Prozessbeteiligten darauf begründet, dass sich die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und alle tauglichen Beweismittel erstreckt, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, (Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn 11 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 14.11.2006 - 2 Ss 498/06).
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