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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12   

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https://dejure.org/2012,45783
OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12 (https://dejure.org/2012,45783)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - 2 S 44.12 (https://dejure.org/2012,45783)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 2 S 44.12 (https://dejure.org/2012,45783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zur Abweichung von Abstandsflächenvorschriften bei atypischer Grundstückssituation - wechselseitige Abstandsflächenverstöße

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 68 BauO BE, § 6 Abs 1 S 3 BauO BE, § 6 Abs 2 S 1 BauO BE, § 6 Abs 5 S 1 BauO BE, § 34 BauGB, § 212a BauGB
    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation (verneint); Vorrang des Bauplanungsrechts; offene Erfolgsaussichten; wechselseitiger Verstoß; Vergleichbarkeit; Interessenabwägung; Vorrang des Vollzugsinteresses; Bauen auf eigenes Risiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Abweichungsgenehmigung von den Abstandsflächenvorschriften gem. § 68 S. 1 BauO Bln bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Abweichungsgenehmigung von den Abstandsflächenvorschriften gem. § 68 S. 1 BauO Bln bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Abweichung von Abstandsflächenvorschriften ist nur in Ausnahmefällen bei atypischer Grundstückssituation zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 400
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - 10 B 274/07

    Unterschreitung der Abstandsflächen im Zentimeterbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Abstandsflächenvorschriften dürfen daher lediglich in atypischen Situationen durch die Anwendung von § 68 BauO Bln ergänzt, nicht aber grundsätzlich relativiert werden (vgl. zu § 60 BbgBO, Beschluss des Senats vom 16. Februar 2012 - OVG 2 N 110.11 -, BA S. 4), wobei regelmäßig nur eine grundstücksbezogene Atypik eine Abweichung rechtfertigen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 2007 - 10 B 274/07 -, juris Rn. 17).

    Hingegen begründen Wünsche eines Eigentümers, sein Grundstück stärker auszunutzen, als dies ohnehin schon zulässig wäre, keine Atypik (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 5. März 2007, a.a.O., juris Rn. 17).

  • OVG Berlin, 11.02.2003 - 2 B 16.99

    Nachbarklage; Rechtsnatur des Vorbescheids; "richtiger" Drittrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Dabei steht dem Nachbarn ein Abwehrrecht unabhängig davon zu, ob durch die Verkürzung der erforderlichen Abstandsflächen, die mit der Abweichung zugelassen wurde, eine tatsächliche Beeinträchtigung bewirkt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 27; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 B 16.99 -, juris Rn. 29).

    Daher kann ein Grundstücksnachbar gegen die Verletzung abstandsflächenrechtlicher Vorschriften Abwehrrechte grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, wobei eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, juris Rn. 13, und vom 18. August 2006 - OVG 2 N 359.04 -, BA S. 2; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003, a.a.O., Rn. 29 f.).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob es sich bei dem nunmehr geplanten Vorhaben der Beigeladenen, für das die streitgegenständliche Abweichungsentscheidung vom 1. September 2011 ergangen ist, außerdem um ein anderes Vorhaben als das mittels Vorbescheid vom 23. Dezember 2008 ausschnittsweise beurteilte Vorhaben handelt und auch deshalb eine Bindungswirkung nicht angenommen werden kann (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 CS 11.997 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 10 B 275/07

    Zulassung von Abweichung bei Abstandsflächenverstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Sie mag beispielsweise in Fällen gegeben sein, in welchen die gemeinsame Grundstücksgrenze bei geschlossener Bauweise nicht parallel im rechten Winkel zur Straße verläuft, sondern schräg, so dass die Abstandsfläche der hinteren Gebäudeaußenwand in Teilen auf dem Nachbargrundstück liegt, obwohl das Gebäude parallel zur Straße errichtet ist (vgl. eine Atypik in einem solchen Fall bejahend: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 2. März 2007 - 10 B 275/07 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Urteil vom 30. April 2010 - VG 19 K 43/09 - UA S. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Nach der durch den Landesgesetzgeber im Jahr 2005 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H gewährleisten diese Regelungen außerdem nur noch einen bauordnungsrechtlich zu sichernden Mindeststandard (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 2007 - 2 A 3.07 -, juris Rn. 93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 7 B 195/08

    Verzicht auf Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Macht ein Bauherr von einer ihm ggf. bauplanungsrechtlich eingeräumten Option einer grenzständigen Bebauung keinen Gebrauch - wie hier durch die Schaffung von nicht grenzständigen Staffelgeschossen einschließlich Dachaufbauten bzw. Balkonen - müssen die nicht grenzständig errichteten Teile der Außenwand ihrerseits die landesrechtlichen Abstandserfordernisse einhalten (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17. Juli 2008 - 7 B 195/08 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Daher kann ein Grundstücksnachbar gegen die Verletzung abstandsflächenrechtlicher Vorschriften Abwehrrechte grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, wobei eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, juris Rn. 13, und vom 18. August 2006 - OVG 2 N 359.04 -, BA S. 2; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003, a.a.O., Rn. 29 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Der Antrag hat dann Erfolg, wenn das Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Ausführung des genehmigten Vorhabens verschont zu bleiben, das Interesse des von der Abweichung Begünstigten an der unverzüglichen Ausnutzung derselben sowie ein gegebenenfalls bestehendes (gleichgerichtetes) öffentliches Interesse überwiegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - 10 S 21.12 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 2 S 50.10

    Baugenehmigung; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; getrennter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    In Fällen der "bauaufsichtliche(n) Zulassung eines Vorhabens" i.S.v. § 212a BauGB, worunter jedenfalls eine zeitgleich und unter Bezugnahme auf die Baugenehmigung erteilte Abweichungsentscheidung nach § 68 BauO Bln fällt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Januar 2012 - OVG 2 S 50.10 -, juris Rn. 3), ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber dem Interesse an der Verwirklichung des Bauvorhabens "auf eigenes Risiko" - also ohne bestandskräftige Genehmigung - grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (vgl. Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2012, § 212a Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12
    Dabei steht dem Nachbarn ein Abwehrrecht unabhängig davon zu, ob durch die Verkürzung der erforderlichen Abstandsflächen, die mit der Abweichung zugelassen wurde, eine tatsächliche Beeinträchtigung bewirkt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 27; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 B 16.99 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 2 N 110.11

    Beseitigungsanordnung; Sichtschutz; geschlossene Einfriedung; Begriff;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften ist daher nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation zulässig (OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 3; und vom 27. Februar 2013 - OVG 2 S 59.12 -, juris m.w.N.; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Aufl. 2009, § 60 Rn. 9, Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, BauO Bln, 6. Aufl. 2008, § 68 Rn. 18, wonach Abweichungen nur in Sonderfällen zulässig sind).
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Erteilung einer Abweichung von Abstandsflächenvorschriften nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer atypischen Situation zulässig, wobei die Atypik nach den bisher vorliegenden Entscheidungen der beiden Bausenate eine grundstücksbezogene sein muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. März 2014 - OVG 10 S 5.13 -, juris Rn. 11, und vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 - juris Rn. 3; Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 60).

    Im Einzelnen hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hierzu in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2012 (a.a.O.) wie folgt ausgeführt:.

    Denn die Schutzziele des Abstandsflächenrechts, nämlich eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung des Grundstücks sowie einen ausreichenden Sozialabstand zu sichern (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O.; Broy-Bülow, in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/dies., a.a.O., § 6 Rn. 15), sind hier merklich tangiert, ohne dass erkennbar ist, dass sie ebenso gut oder sogar besser auf anderem Weg als durch die Einhaltung der Anforderungen des § 6 BauO Bln gewahrt werden könnten (vgl. für diesen Maßstab VG Berlin, Beschluss vom 3. September 2014, a.a.O.; Groth/Kulms, a.a.O., 329; Jobs, a.a.O., 531).

    Diese Vorschrift räumt nach ihrem eindeutigen Wortlaut dem bundesrechtlichen Planungsrecht nur dann den Vorrang gegenüber dem Bauordnungsrecht ein, wenn die Außenwände tatsächlich an der Grundstücksgrenze errichtet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 5).

    Macht ein Bauherr von einer ihm gegebenenfalls bauplanungsrechtlich eingeräumten Option einer grenzständigen Bebauung keinen Gebrauch, müssen die nicht grenzständig errichteten Teile der Außenwand ihrerseits die landesrechtlichen Abstandserfordernisse einhalten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - OVG 7 B 195/08 -, juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 S 5.16

    Abstandsflächenrechtliche Berücksichtigung einer einem Staffelgeschoss

    Soweit das Verwaltungsgericht maßgeblich darauf abgestellt hat, dass weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht eine Belastung des Antragstellers durch die Abstandsflächenunterschreitung erkennbar sei, hat der Antragsteller zutreffend dargelegt, dass bereits die objektive Rechtswidrigkeit einer erteilten Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften ein Abwehrrecht des Nachbarn begründet, ohne dass es auf das Vorliegen einer tatsächlichen Beeinträchtigung ankommt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.), und dass hier Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abweichungsentscheidung bestehen.

    Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, die Abweichung allein an den Schutzzwecken des Abstandsflächenrechts wie ausreichende Belüftung und Belichtung sowie Sozialabstand und Wohnfrieden zu messen, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach angesichts der detaillierten Regelungen in § 6 BauO Bln, die einen bauordnungsrechtlich zu sichernden Mindeststandard gewährleisten sollen, eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation zulässig ist (vgl. nur OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. Februar 2015 - OVG 10 B 6.10 -, juris Rn. 51; Beschluss vom 27. März 2014 - OVG 10 S 5.13 -, juris Rn. 11; Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 60; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 3; ebenso etwa ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris Rn. 49; OVG MV, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 3 L 218/13 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819

    Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog.

    Es muss sich um eine atypische" von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung handeln (z.B. BayVGH" B.v. 29.11.2006 - 1 CS 06.2717 - juris; U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - BauR 2007" 1858; OVG Berlin-Brandenburg" B.v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - NVwZ-RR 2013" 400; OVG Bremen" B.v. 8.4.2013 - 1 B 303/12 - NVwZ 2013" 1027; kritisch zur Atypik neuerdings Happ" BayVBl 2014" 65).
  • AG Brandenburg, 17.12.2021 - 31 C 220/21

    Bauordnungsrechtsvorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

    Da eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften nach der BbgBO aber nur in den dort angeführten Ausnahmefällen bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation überhaupt zulässig ist ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 19.12.2012, Az.: OVG 2 S 44/12, u.a. in: NVwZ-RR 2013, Seite 400; LG Frankfurt/Oder , Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 16 S 192/14 ), ist hier zunächst davon auszugehen, dass die Verfügungsbeklagten den Nachweis erbringen müssen, dass diese Ausnahmevorschrift bezüglich des von ihnen zu errichtenden Gebäudes auch einschlägig ist, bevor die Verfügungsklägerin diese Baumaßnahmen der Verfügungsbeklagten hinnehmen muss.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

    Bei den genannten Anforderungen handelt es sich um Tatbestandsvoraussetzungen, deren Auslegung und Anwendung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris).

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den in den jeweiligen Landesbauordnungen enthaltenen Abweichungstatbeständen umstritten, welche Anforderungen an den Tatbestand im Falle der Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts zu stellen sind, insbesondere, ob - nach wie vor - das Vorliegen eines atypischen Falls (so Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 9 CS 16.2278 -, Rn. 14, juris; vgl. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 CS 07.1340 -, Rn. 16, juris) oder sogar grundstücksbezogenen atypischen Falls erforderlich ist (so OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 A 2757/12 -, Rn. 94, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8. April 2013 - 1 B 303/12 -, Rn. 4, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, Rn. 24, juris; vgl. auch Beschluss vom 12. November 2014 - 3 M 1/14 -, Rn. 17, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 2015 - 8 S 2470/14 -, Rn. 7 f., juris) oder ob eine solche Einschränkung bereits infolge der Novellierung der LBO 2009 - entsprechend der Musterbauordnung (vgl. Möller/Suttkus, LBO 2009, § 71 S. 335) - entfallen ist (so Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z -, Rn. 17, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 12 ME 221/13 -, Rn. 9 ff., juris).

    Gerade im Fall der Abweichung von erforderlichen Abstandflächen ist zu berücksichtigen, dass § 6 LBO ein in sich geschlossenes System der Abstandflächenvorschriften (OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris) vorsieht, das eine genaue Bestimmung der Abstandflächen vorschreibt (vgl. Abs. 4 und 5) und eigene Regel- und Ausnahmetatbestände beinhaltet (vgl. Abs. 6 und 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2015 - 10 B 6.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung nach dem Recht der DDR; Unterbrechung der

    Abstandsflächenvorschriften dürfen lediglich in atypischen Situationen durch die Anwendung von § 68 BauO Bln (2005) ergänzt, nicht aber grundsätzlich relativiert werden (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris Rn. 60; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Ebenso wenig genügt der Umstand, dass das Nachbargrundstück von einer Verkürzung der Abstandsfläche nicht stark betroffen ist, für die Annahme einer atypischen Grundstückssituation (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a. a. O., Rn. 3).

  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des OVG Schleswig und anderer Obergerichte (vgl. jüngst OVG Schleswig, Beschl. v. 04.05.2011 - 1 MB 5/10 -, NordÖR 2011, 33 und Beschl. v. 13.05.2013 - 1 MB 4/13 - n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - unter Hinweis auf Rspr. des OVG Lüneburg; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2012 - 2 B 983/12 - juris, m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris, m.w.N.; zur Rspr. des VGH München vgl. Dohm/Franz/Rauscher, in: Simon/Busse, Kommentar zur BayBO, 114. EL 2013, Art. 6 Rn 607 m.w.N.), dass ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich gehindert ist, die Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche gegenüber der Grenze seines Grundstücks zu rügen.

    Hierbei ist eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris; m.w.N.).

  • VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13

    Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dürfen Abstandsflächenvorschriften lediglich in atypischen Situationen durch die Anwendung von § 68 BauO Bln ergänzt, nicht aber grundsätzlich relativiert werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2015 - OVG 10 B 6.10 -, juris Rn. 51, und vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris Rn. 60, sowie Beschlüsse vom 27. März 2014 - OVG 10 S 5.13 -, juris Rn. 11, und vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 3).

    Ebenso wenig genügt der Umstand, dass das Nachbargrundstück von einer Verkürzung der Abstandsfläche nicht stark betroffen ist, für die Annahme einer atypischen Grundstückssituation (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2015, a.a.O., und Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O.).

    Eine wechselseitige Verletzung von Abstandsflächen ist zwar geeignet, es einem Nachbarn nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verwehren, sich auf einen Abstandsflächenverstoß zu berufen; dem Nachbarn steht in einem solchen Fall kein subjektives Abwehrrecht gegen das hinzutretende Bauvorhaben zu (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 11 m.w.Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung des zutreffenden Maßstabes des vorläufigen Rechtsschutzes Dritter gegen eine Baugenehmigung (§ 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14) bei summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe der Antragsteller gegen die Baugenehmigung in der Hauptsache zumindest als offen angesehen und eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 10 S 69.20

    Beschwerde; Baugenehmigung; Befreiung GFZ; Nachbarwiderspruch; Eckbebauung im

  • VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17

    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 2 S 28.15

    Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächenrecht; wechselseitiger

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

  • VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde, Abweichung, Abstandsfläche, Grenzanbau,

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 340/16

    Neue Tankstelle in Zeuthen vorerst nur tagsüber geöffnet

  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23

    Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität -

  • VG Berlin, 07.12.2017 - 13 L 605.17

    Baurecht: Einstweiliger Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung wegen

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
  • VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung

  • VG Cottbus, 29.01.2019 - 3 L 688/18

    Qualifizierte, gleichsam "erdrückende" Wirkung eines Bauvorhabens im Verhältnis

  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG München, 29.03.2016 - M 8 SN 15.5838

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Abweichung von Abstandsfläche

  • OVG Bremen, 08.04.2013 - 1 B 303/12

    Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen - Abstandsflächen;

  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
  • VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18

    Aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen eine Baugenehmigung

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 19 K 206.14

    Nachbarklage gegen Aufstockung eines Wohnhauses

  • VG Cottbus, 20.01.2021 - 3 L 535/20
  • VG Cottbus, 06.09.2022 - 3 L 285/21
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