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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07 (https://dejure.org/2007,7584)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2007 - 2 S 63.07 (https://dejure.org/2007,7584)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2007 - 2 S 63.07 (https://dejure.org/2007,7584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung der Darstellungen von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan; Rüge einer fehlenden Anstoßwirkung der ortsüblichen Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegungen der ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § ... 1 Abs. 4; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 4 a Abs. 3; ; BauGB § 4 a Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 4 a Abs. 3 Satz 4; ; BauGB § 5 Abs. 1; ; BauGB § 6 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5; ; BauGB § 36 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 a; ; VwGO § 47 Abs. 6; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; EEG § 10 Abs. 5; ; BVerfGG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 231
  • ZMR 2007, 906
  • ZfBR 2007, 810
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    a) Soweit die Antragstellerin den Darstellungen von Sonderbauflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept abspricht, bezieht sie sich auf eine Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, NVwZ 2003, 1261), der ein "unfertiger" regionaler Raumordnungsplan zugrunde lag, weil dort in Bezug auf Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen sowohl "Entwicklungsbereiche", "Ausschlussbereiche" als auch "Resträume" in Form von "weißen Flächen" mit möglicher Privilegierung durch einen Flächennutzungsplan vorgesehen waren.

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von den von der Antragstellerin in Bezug genommenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 (NVwZ 2003, 1261) und vom 28. November 2005 (BRS 69 Nr. 108) und den diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen, weil dort für die so genannten "weißen Flächen" noch keine abschließende raumordnerische Entscheidung getroffen worden war und Windkraftanlagen - jedenfalls zunächst - ausgeschlossen sein sollten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 2 A 4.07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Die Antragstellerin hat am 6. Februar 2007 einen Normenkontrollantrag hinsichtlich der Darstellungen für Windenergie im Flächennutzungsplan gestellt (OVG 2 A 4.07).

    Mit dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt sie sinngemäß, den Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin in der Feststellungsfassung vom 6. Dezember 2006 hinsichtlich der Darstellungen von Sonderbauflächen für die Windenergie bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag OVG 2 A 4.07 einstweilen außer Vollzug zu setzen.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG, wobei in Anlehnung an die Revisionsentscheidung des BVerwG vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - für ein Normenkontrollverfahren, das die Konzentrationsflächen eines Flächennutzungsplans betraf, ein Wert von 20.000.- EUR angesetzt wird, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i. d. F. vom Juli 2004 (DVBl. 2004, 1525) zu halbieren ist.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Für Flächennutzungsplanänderungsverfahren, deren einziger Inhalt die ergänzende Darstellung von Konzentrationsflächen ist (so der Fall BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287), mag aufgrund des beschränkten Gegenstandes etwas anderes gelten.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung zur Feinsteuerung im Rahmen raumordnungsrechtlich festgelegter Konzentrationsflächen durch Bebauungspläne (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, NVwZ 2004, 477, 478; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 31. März 2006 - OVG 2 S 121.05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 7 B 200/07

    Abschließende Konfliktbewältigung im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2006 - OVG 2 S 121.05 - m. w N.; OVG Nds, Beschluss vom 8. März 2007, ZfBR 2007, 367; OVG NW, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 B 200/07.NE - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07
    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2006 - OVG 2 S 121.05 - m. w N.; OVG Nds, Beschluss vom 8. März 2007, ZfBR 2007, 367; OVG NW, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 B 200/07.NE - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Die Gemeinde ist vielmehr auf Grund ihrer Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB, einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, verpflichtet, in entsprechender Anwendung von § 5 Ab. 1 Satz 2 BauGB die betreffenden Darstellungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Juli 2007 - 2 S 63.07 -, NVwZ-RR 2008, 231, 232; Gaentzsch/Philipp, in: Schlichter/Stich/Driehaus/Paetow: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 3. Aufl, Stand März 2018, § 6 Rn. 18 sowie Gaentzsch/Philipp/Tepperwien, a.a.O., § 5 Rn. 12 f.; Gierke/Lenz, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand September 2017, § 6 BauGB Rn. 149).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 2 A 4.07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

    Der von der Antragstellerin gestellte Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Darstellungen von Sonderbauflächen für Windenergie bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag ist vom Senat mit Beschluss vom 28. August 2007 - OVG 2 S 63.07 - abgelehnt worden.

    Hierfür genügt es, dass weiterhin die Absicht besteht, das Verfahren 5 K 431.07 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam bezüglich der mit Bescheid vom 18. Dezember 2006 vom Landesumweltamt Brandenburg abgelehnten bzw. ausgesetzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Windenergieanlagen weiter zu betreiben (vgl. OVG NW, Urteil vom 4. Juni 2003, BRS 66 Nr. 116, m. w. N., OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2007 - OVG 2 S 63.07 -, NVwZ-RR 2008, 231), für das der Ausgang des Normenkontrollverfahrens von Bedeutung ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Finanzielle Verluste kommen jedoch grundsätzlich weder als abzuwehrender schwerer Nachteil noch als andere gewichtige Gründe in Betracht, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung i. S. d. § 47 Abs. 6 VwGO dringend gebieten würden, zumal ggf. auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen verwiesen werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2007, BRS 71 Nr. 27 = NVwZ-RR 2008, 231 m. w. N).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 10 S 20.10

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige

    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Juni 2010, a.a.O., juris RNr. 19; Beschluss vom 28. August 2007, NVwZ-RR 2008, 231, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 10 S 27.09

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige

    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2007, NVwZ-RR 2008, 231, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 2 S 6.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; summarische Prüfung; offene

    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Rechtsvorschrift kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. März 2006 - 2 S 123.05 - und vom 28. August 2007 - OVG 2 S 63.07 -, BRS 71 Nr. 27).
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