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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14   

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https://dejure.org/2014,13027
LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14 (https://dejure.org/2014,13027)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2014 - 2 Sa 25/14 (https://dejure.org/2014,13027)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 2 Sa 25/14 (https://dejure.org/2014,13027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Taxifahrers unter Berücksichtigung von Standzeiten als unbezahlte Bereitschaftszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14
    Zu diesen Bedingungen gehören Klauseln, die den Umfang der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts festlegen, nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur die vom Arbeitsgericht bereits angezogene Entscheidung des BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 5, zu I 2 d aa d. Gr., Rz. 25 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14
    Auch insofern zutreffend hat das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10 - EzA § 138 BGB 2002, Nr. 6 zu Rz. 10; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -, EzA § 138 BGB 2002, Nr. 5, Rz. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen) herangezogen und darauf abgestellt, dass sowohl für den objektiven Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 2 BGB als auch für den des sittenwidrigen Geschäfts nach § 138 Abs. 1 BGB ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen müsse, was vorliegend anhand einer Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung und des dadurch erzielten Entgelts nach der Rechtsprechung des BAG zu ermitteln sei.
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14
    Sie müssen jedoch nicht wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden (vgl. dazu nur BAG 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitsbereitschaft Nr. 2 m. w. N.).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14
    Auch insofern zutreffend hat das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10 - EzA § 138 BGB 2002, Nr. 6 zu Rz. 10; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -, EzA § 138 BGB 2002, Nr. 5, Rz. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen) herangezogen und darauf abgestellt, dass sowohl für den objektiven Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 2 BGB als auch für den des sittenwidrigen Geschäfts nach § 138 Abs. 1 BGB ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen müsse, was vorliegend anhand einer Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung und des dadurch erzielten Entgelts nach der Rechtsprechung des BAG zu ermitteln sei.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    [hier: Standzeiten von nur wenigen Minuten am Tag bei Verfügungszeiten von zT über elf Stunden sowie Pausen und Arbeitszeiten die oft gleichauf liegen, wissend, dass die Arbeitszeiten eines Taxifahrers in erheblichen Umfang aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten bestehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2014 - 2 Sa 25/14, Rn. 30) nicht aber aus Pausen iSd. § 4 ArBZG)].

    Die Arbeitszeiten eines Taxifahrers resultieren in erheblichen Umfang aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2014 - 2 Sa 25/14, Rn. 30), die den Aufzeichnungen aber gerade nicht zu entnehmen sind.

  • OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18

    Wiedererteilung der Taxierlaubnis nach vorangegangenem Widerruf

    Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Taxifahrer bereit ist, einen Fahrauftrag auszuführen, sind Arbeitszeiten i. S. d. Arbeitszeitgesetzes (LArbG Berlin, Urt. v. 7.2.2014, 2 Sa 25/14, juris Rn. 30).
  • VG Hamburg, 08.03.2018 - 5 E 956/18

    Vorläufige Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen;

    Nach Auswertung der in der Sachakte der Antragsgegnerin befindlichen Unterlagen steht zur Überzeugung des Gerichts im Eilverfahren insbesondere fest, dass im Betrieb des Antragstellers Standzeiten regelmäßig nicht als Arbeitszeit deklariert worden sind, obwohl es sich bei Standzeiten und sonstigen Zeiten, in denen ein Taxifahrer bereit ist, einen Fahrauftrag auszuführen, um Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handelt (LArbG Berlin, Urt. v. 7.2.2014, 2 Sa 25/14, juris Rn. 30; ArbG Berlin, Urt. v. 10.8.2017, 41 Ca 12115/16, juris Rn. 60).
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