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   OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01   

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https://dejure.org/2001,10808
OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01 (https://dejure.org/2001,10808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 Ss 940/01 (https://dejure.org/2001,10808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 Ss 940/01 (https://dejure.org/2001,10808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen BtMG, minder schwerer Fall; Aufklärungshilfe, erforderliche Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusage des Tatrichters; Einhalten; Hinweis; Wahrunterstellung; Verstoß gegen das BtMG; Minder schwerer Fall; Aufklärungshilfe; Erforderliche Feststellungen

  • Judicialis

    StPO § 244; ; StPO § 267; ; BtMG § 30; ; BtMG § 29; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 § 267; BtMG § 30 § 29 § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2001 - 2 StR 528/00

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    a) Der Angeklagte hat die insoweit erforderliche formelle Rüge (vgl. BGH StV 2001, 387) zwar nicht ausdrücklich erhoben, aus dem Gesamtzusammenhang der Revisionsbegründung lässt sich jedoch eindeutig schließen, dass er einen Verfahrensmangel geltend machen will, wenn er unter Hinweis auf die §§ 261, 265 StPO rügt, dass das Landgericht sich nicht an die gegebene "Zusage" gehalten habe.

    Mit diesen Ausführungen hat die Strafkammer gegen die im Beschluss vom 21. Juni 2001 gegebene Zusage verstoßen, was von der Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2001 (2 StR 528/00 - StV 2001, 387) zu Recht beanstandet wird.

    Jedenfalls musste die Kammer aber die einmal gegebene Zusage einhalten (BGH StV 2001, 387).

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Darauf kann vorliegend jedoch nicht verzichtet werden, da nur ein Teil des erworbenen Kokains verkauft werden sollte und verkauft worden ist (vgl. u.a. BGH StV 1996, 214, 215).

    Angesichts des Umstandes, dass bei Kokain teilweise schon bei einem Wirkstoffgehalt von 40% von einer guten Qualität ausgegangen wird (BGH StV 1996, 214) wird auch die Annahme, bei einem Wirkstoffgehalt von 10% handle es sich schon um eine "relativ schlechte" Qualität weiterer Begründung bedürfen.

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Das Landgericht wird außerdem sorgfältig prüfen müssen, ob es angesichts der Gesamtumstände ohne sachverständige Hilfe in der Lage ist, die "nicht geringe Menge" Kokain, mit der Handel getrieben worden sein soll, zu ermitteln (vgl. dazu BGH StV 2001, 461 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 466/93

    Ablehnungsgrund - Wahrunterstellung - Rüge - Verfahrenstatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Denn selbst wenn man entsprechenden Vortrag fordern würde (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 344 Rn. 27, BGH StV 1994, 5;NStZ-RR 1997, 71 f.), ist die Revision vorliegend ausreichend begründet.
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Denn selbst wenn man entsprechenden Vortrag fordern würde (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 344 Rn. 27, BGH StV 1994, 5;NStZ-RR 1997, 71 f.), ist die Revision vorliegend ausreichend begründet.
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94

    Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Zudem werden zum Aufklärungserfolg ebenso wie zum Inhalt der vom Angeklagten gemachten Angaben keinerlei tatsächliche Feststellungen getroffen (vgl. wegen des Umfangs der erforderlichen Feststellungen u.a. BGH StV 1994, 544, Schäfer, a.a.O., Rn. 974 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., § 31 BtMG Rn. 76 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 04.07.1990 - 3 Vollz (Ws) 41/90
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
    Damit kann die Frage, ob und inwieweit in der Revisionsbegründung Vortrag zu Negativtatsachen erforderlich ist (vgl. zu dieser umstrittenen Frage eingehend Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; siehe auch Dahs StraFo 1995, 41, 44; Herdegen NStZ 1990, 510, Ventzke StV 1992, 338, 340, jeweils mit weiteren Nachweisen) dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 11.11.2013 - 2 Ss 125/13

    Betäubungsmittelstrafverfahren: Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei

    Bereits bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % hat Kokain nicht nur durchschnittliche, sondern bereits gute Qualität (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995, 4 StR 698/95, Beschluss vom 29. Juli 2000, 4 StR 202/00; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2001, 2 Ss 940/01, Weber, BtMG, 6. Auflage, Rdn. 954 vor §§ 29 ff., Körner/Patzak/Volkmann, BtMG, 7. Auflage, Rdn. 213 zu § 29 a).
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