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BGH, 07.04.2005 - 2 StR 103/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Anträge hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlende Angaben zu dem Zeitpunkt des Wegfalls des Hinderungsgrundes zur Revisionsbegründung - Unbegründetheit bei schuldhafter Fristversäumung
- Judicialis
StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 46; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45
Zulässigkeit und Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1995 - 3 StR 353/95
Empfangsbekenntnis - Frist - Nachträgliche Ausstellung
Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 2 StR 103/05
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist nicht zulässig erhoben, weil der Antragsteller keine Angaben darüber macht, zu welchem Zeitpunkt der Hinderungsgrund weggefallen ist (BGH NStZ 1996, 149).