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   BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99   

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https://dejure.org/1999,3140
BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99 (https://dejure.org/1999,3140)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1999 - 2 StR 162/99 (https://dejure.org/1999,3140)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1999 - 2 StR 162/99 (https://dejure.org/1999,3140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 2 StGB
    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 268 a Abs. 3; ; StPO § 473

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 281
  • StV 1999, 645
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Das gilt erst recht, wenn der Angeklagte bereits mehr als neun Monate in Untersuchungshaft verbracht hat (vgl. BGH StV 1990, 304; BGH StV 1993, 302).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Denn bereits ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2, 4; Tröndle § 56 Rdn. 9 d m.W.N.).
  • BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Die Begründung läuft zudem darauf hinaus, eine bestimmte Deliktsgruppe, den Handel mit Heroin und Kokain, generell aus dem Anwendungsbereich des § 56 StGB herauszunehmen; das ist unzulässig (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2; Tröndle StGB 48. Aufl. § 56 Rdn. 8 b m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1993 - 2 StR 616/92

    Revisionsverfahren wegen Festellung einer positiven Sozialprognose und

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Das gilt erst recht, wenn der Angeklagte bereits mehr als neun Monate in Untersuchungshaft verbracht hat (vgl. BGH StV 1990, 304; BGH StV 1993, 302).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Denn bereits ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2, 4; Tröndle § 56 Rdn. 9 d m.W.N.).
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 255/88

    Aufhebung eines Urteils auf Grund von Mängeln in der Darlegung hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Denn bereits ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2, 4; Tröndle § 56 Rdn. 9 d m.W.N.).
  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 424/88

    Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Lediglich die Entscheidungen nach § 56 a bis 56 d StGB und die Belehrung des Angeklagten nach § 268 a Abs. 3 StPO bleiben dem Tatgericht überlassen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 515/90

    Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Die Annahme, eine Aussetzung der nach Anrechnung verbleibenden Reststrafe könne auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen, liegt infolgedessen fern (vgl. BGH StV 1991, 157).
  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 349/98

    Bestand eines Strafausspruchs bei einer Strafe für unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (2 StR 349/98) und die Sache insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 126/97

    Merkmal der nicht geringen Menge - Anforderungen an eine günstige Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
    Es erscheint daher billig, der Staatskasse die gesamten Kosten und Auslagen des zweiten Revisionsverfahrens aufzuerlegen (BGH, Beschl. v. 15. April 1997 - 4 StR 126/97).
  • OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04

    Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei

    Zur Entscheidung über eine mögliche Versagung der Aussetzung trotz günstiger Sozialprognose bedarf es vielmehr stets einer am Einzelfall orientierten Gesamtwürdigung aller Tat und Täter kennzeichnenden Umstände (BGH a.a.O.; StV 1998, 260ff.; StV 1999, 645 f.; wistra 2001, 319).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 332/03

    Freiheitsstrafe, kurzfristige, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,

    Endlich können auch nicht etwa Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln generell - etwa unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung - zur Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe führen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 281 zu § 56 Abs. 3 StGB).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Die Entscheidungen nach §§ 56 a) - d) StGB sowie die Belehrung des Angeklagten nach § 268 Abs. 3 StPO bleiben jedoch dem Tatgericht überlassen (vgl. dazu etwa BGH NStZ-RR 1999, 281 m.w.N.).
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