Rechtsprechung
BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 4 StPO
Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Qualifizierung eines geistig Behinderten als widerstandsunfähig im Sinne des § 179 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 179; ; StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1 § 182 Abs. 2
Widerstandsunfähigkeit und geistige Behinderung des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1960 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 172
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04
Eine Widerstandsunfähigkeit in diesem Sinne folgt nicht allein daraus, daß der Geschädigte geistig behindert ist (BGH NStZ 2003, 602).
- BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der …
Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04;… Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).c) Der neue Tatrichter wird deshalb das Vorliegen einer Widerstandsunfähigkeit des Geschädigten im Sinne des § 179 StGB erneut zu prüfen und dabei einen solchen Zustand von einer auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB abzugrenzen haben (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04).
- BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt; …
Die Feststellung, der Geschädigte sei "mittelschwer geistig behindert" (UA S. 4), reicht insoweit nicht aus; erst recht nicht der Umstand, dass er nicht lesen oder rechnen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 172 f.; 2005, 232, 233;… BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9;… Fischer StGB 55. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11 a m.w.N.). - OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung
Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340).
- BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat); …
Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603). - OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12
Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall; …
Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340;… OLG Nürnberg, a.a.O.). - LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10 Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340;… OLG Nürnberg, a.a.O.).
- OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der …
Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340;… OLG Nürnberg, a.a.O.).