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BGH, 06.03.2002 - 2 StR 533/01 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; § 240 StGB; § 16 StGB
Zueignungsabsicht (Tatbestandsirrtum bezüglich der Rechtswidrigkeit); Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug); Nötigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Diebstahl - Diebstahl mit Waffen - Nötigung - Tateinheit - Generalbundesanwalt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1 § 253 Abs. 1
Rechtswidrigkeit der Bereicherung/Zueignung bei vermeintlichem Zahlungsanspruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99
Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …
Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 2 StR 533/01
Das Bewußtsein einer rechtswidrigen Bereicherung (Zueignung) ist nur dann nicht gegeben, wenn der Täter klare Vorstellungen über Grund und Höhe des geltend gemachten - rechtlich geschützten - Anspruchs hat; für die Annahme eines Tatbestandsirrtums reichen vage Vorstellungen nicht aus (st. Rspr., BGH JR 99, 338, 341; StV 2000, 79, 80).