Rechtsprechung
BGH, 03.05.2006 - 2 StR 85/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO; § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Strafzumessung (Beruhen; Änderung der Beteiligungsform) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Typische Voraussetzungen für eine untergeordnete Hilfstätigkeit
- Judicialis
StGB § 25 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 § 29a § 30
Kurier als Täter bzw. Gehilfe beim Handeltreiben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Beihilfe wurde lediglich dann angenommen, wenn der Kurier keinen Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hatte, weder Zeit und Ort der Übernahme des Rauschgifts noch die Gestaltung des Transports mitbestimmen konnte und auch sonst mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun hatte (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2006 - 2 StR 85/06; vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06 und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06). - BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
Beihilfe wurde lediglich dann angenommen, wenn der Kurier keinen Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hatte, weder Zeit und Ort der Übernahme des Rauschgifts noch die Gestaltung des Transports mitbestimmen konnte und auch sonst mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun hatte (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2006 - 2 StR 85/06; vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06 und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06). - BGH, 31.01.2007 - 2 StR 506/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
Damit sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lediglich die typischen Voraussetzungen für eine untergeordnete Hilfstätigkeit als Kurier festgestellt; für die Annahme von Mittäterschaft fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage (vgl. BGH NStZ 2006, 454; Beschlüsse vom 03. Mai 2006 - 2 StR 85/06 - 09. Mai 2006 - 3 StR 105/06 - und vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06).".