Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.10.2010 - 2 Ta 317/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32105
LAG Köln, 25.10.2010 - 2 Ta 317/10 (https://dejure.org/2010,32105)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10 (https://dejure.org/2010,32105)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 2 Ta 317/10 (https://dejure.org/2010,32105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,32105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei wiederholter Änderungskündung und nachfolgender Beendigungskündigung; Unsubstantiierte Darlegungen zu Mehrvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1; ZPO § 3; BGB § 779
    Gegenstandswert bei wiederholter Änderungskündung und nachfolgender Beendigungskündigung; unsubstantiierte Darlegungen zu Mehrvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 26.06.2020 - 1 Ca 8472/19
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände seitens der Beklagten nicht in das Verfahren einbezogen worden sind ( siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 1 Ca 7460/17

    Betriebsbedingte Kündigung - endgültiger Entschluss zum Aufgabenwegfall

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 20.06.2014 - 1 Ca 10159/13
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG (n.F.), §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei die allgemeinen Feststellungsanträge neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurden, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
  • ArbG Köln, 10.02.2017 - 1 Ca 6933/16

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung hinsichtlich

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht