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LAG Köln, 25.10.2010 - 2 Ta 317/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert bei wiederholter Änderungskündung und nachfolgender Beendigungskündigung; Unsubstantiierte Darlegungen zu Mehrvergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 3 S. 1; ZPO § 3; BGB § 779
Gegenstandswert bei wiederholter Änderungskündung und nachfolgender Beendigungskündigung; unsubstantiierte Darlegungen zu Mehrvergleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.06.2010 - 12 Ca 413/10
- LAG Köln, 25.10.2010 - 2 Ta 317/10
Wird zitiert von ... (5)
- ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14
Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des …
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ). - ArbG Köln, 26.06.2020 - 1 Ca 8472/19 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände seitens der Beklagten nicht in das Verfahren einbezogen worden sind ( siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
- ArbG Köln, 18.01.2019 - 1 Ca 7460/17
Betriebsbedingte Kündigung - endgültiger Entschluss zum Aufgabenwegfall
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 495 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ). - ArbG Köln, 20.06.2014 - 1 Ca 10159/13 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG (n.F.), §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei die allgemeinen Feststellungsanträge neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurden, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).
- ArbG Köln, 10.02.2017 - 1 Ca 6933/16
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung hinsichtlich …
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO i.V. mit § 46 Abs. 2 ArbGG, wobei der allgemeine Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet wurde, da weitere Kündigungen oder andere Auflösungstatbestände nicht in das Verfahren einbezogen worden sind (siehe etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 Ta 159/06, NZA-RR 2006, 656; LAG Köln, Beschluss vom 16.10.2007 - 9 Ta 298/07, NZA-RR 2008, 380 f. m.w. Nachw.; LAG Köln, Beschluss vom 25.10.2010 - 2 Ta 317/10, zitiert nach juris ).