Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensbefugnis und Beteiligtenbefugnis des Gremiums eines Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels; Beteiligungsbefugnis bei der Frage der Zuständigkeit; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags des Betriebsrates auf Errichtung einer Einigungsstelle durch ...
- Judicialis
ArbGG § 98; ; BetrVG § 21 a; ; BetrVG § 21 b; ; BetrVG § 24; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BGB § 613 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 21 a, b; BGB § 613 a; ArbGG § 98
Kein Restmandat des Betriebsrats bei personellem Wechsel nach Widerspruch einzelner Mitglieder gegen Betriebsübergang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- yumpu.com (Auszüge)
Betriebsrat, Betriebsübergang, Restmandat, Widerspruch
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.02.2005 - 10 BV 16/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 529
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10
Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine …
Soweit das LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 18.04.2005 (2 TaBV 15/05, zitiert nach juris) eine andere Auffassung andeutet, überzeugt dies nicht. - LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 TaBV 40/05
Keine offensichtlich unzuständige Einigungsstelle
Genauso wenig kann als Vorfrage vorliegend geklärt werden, ob dem antragstellenden Betriebsrat noch ein Restmandat im Sinne von § 21 b BetrVG zusteht (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05). - LAG Köln, 17.08.2012 - 10 Sa 1347/11
Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten …
Nach dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05, zitiert nach juris) finden die Rechtsfolgen aus § 21 b BetrVG analoge Anwendung, da sich das Restmandat funktional bezogen auf alle im Zusammenhang mit der Stilllegung sich ergebenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte beziehe, wozu neben dem Abschluss eines Sozialplans auch solche betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben gehörten, die sich daraus ergäben, dass trotz tatsächlicher Stilllegung des Betriebes noch nicht alle Arbeitsverhältnisse rechtlich beendet seien und evtl. einzelne Arbeitnehmer mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt würden (vgl. auch Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01, zitiert nach juris). - LAG Sachsen, 21.06.2006 - 2 Sa 677/05
Kündigung
In der Rechtsprechung hat bislang allein das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05 - JURIS) ein Restmandat des Betriebsrats trotz Betriebsüberganges angenommen; allerdings nach den tragenden Entscheidungsgründen nur für den Fall, dass "zahlreiche" Arbeitnehmer "dem Übergang" widersprechen. - ArbG Köln, 14.10.2011 - 1 Ca 6564/09
Zeitpunkt der Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen …
Soweit vereinzelt angenommen wird, dass der Betriebsrat ein Restmandat behalte, wenn bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB der übertragende Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer kündige, die dem Betriebsübergang widersprochen haben (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05, NZA-RR 2005, 529; wohl auch ArbG Berlin, Urteil vom 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01, zitiert nach juris ), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
Rechtsprechung
LAG Bremen, 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
Übernahme eines Auszubildendenvertreters
bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist.Darauf hat bereits die zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen zum Beschluss vom 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05 - hingewiesen.
- LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher …
bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist. - ArbG Bielefeld, 29.11.2006 - 3 Ca 2018/06 Die an dieser Rechtsprechung verschiedentlich geäußerte Kritik, zuletzt die des LAG München vom 06.09.2006 - 9 TaBV 84/05 und die des LAG Bremen vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05 - und vom 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05 - teilt die erkennende Kammer nicht.