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   OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05   

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OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05 (https://dejure.org/2006,20246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 U 1522/05 (https://dejure.org/2006,20246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 U 1522/05 (https://dejure.org/2006,20246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen teilweisen Verlustes einer Transportsendung; Vereinbarung eines Verzichts auf Schnittstellenkontrollen; Sicherungsmaßnahmen beim Transport von höherwertigen Gütern; Vorwurf der leichtfertigen Schadensverursachung bei ungeklärtem Sendungsverlust

  • Judicialis

    VVG § 67; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 435; ; HGB § 449; ; HGB § 449 Abs. 2; ; CMR Art. 29; ; BGB §§ 305 ff.; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Transportunternehmens bei Sendungsverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05
    Auch der BGH geht in seiner Entscheidung (Postfall) vom 30.3.2006 (I ZR 123/03) TranportR 2006, 254, davon aus, dass eine Ausschlussklausel keine Auswirkungen auf Zustandekommen des Vertrages hat.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.07.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324; Urteil vom 30.3.2006 I ZR 123/03 TransportR 2006, 254; BGH Urteil vom 8.5.2003 - I ZR 234/02 -TransportR 2003, 317, 318) muss sich der Absender ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er gegen seine Deklarationspflicht verstößt.

    Der Absender kann danach in einen § 425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (BGH 149, 337, 353; BGH TransportR 2006, 254; TransportR 2003, 317, 318).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.07.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324; Urteil vom 30.3.2006 I ZR 123/03 TransportR 2006, 254; BGH Urteil vom 8.5.2003 - I ZR 234/02 -TransportR 2003, 317, 318) muss sich der Absender ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er gegen seine Deklarationspflicht verstößt.

    Die Gewichtung der einzelnen Verursachungsbeiträge obliegt dem Tatrichter (BGHZ 149, 337, 355; BGH BB 2006, 2324).

    Bei Abwägung der Verursachungsanteile erachtet der Senat - auch unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des BGH vom 13.07.2006 (BB 2006, 2324)- ein Mitverschulden der Klägerin von 1/3 als angemessen (§ 425 Abs. 2 HGB, 254 BGB).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05
    Der Absender kann danach in einen § 425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (BGH 149, 337, 353; BGH TransportR 2006, 254; TransportR 2003, 317, 318).

    Die Gewichtung der einzelnen Verursachungsbeiträge obliegt dem Tatrichter (BGHZ 149, 337, 355; BGH BB 2006, 2324).

  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.07.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324; Urteil vom 30.3.2006 I ZR 123/03 TransportR 2006, 254; BGH Urteil vom 8.5.2003 - I ZR 234/02 -TransportR 2003, 317, 318) muss sich der Absender ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er gegen seine Deklarationspflicht verstößt.

    Der Absender kann danach in einen § 425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (BGH 149, 337, 353; BGH TransportR 2006, 254; TransportR 2003, 317, 318).

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04

    Paketbeförderung: Wirksamer Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05
    § 449 Abs. 2 HGB verlangt bei gewerblichen Versendern einen derartigen Verzicht auf Kontrollen bei der Paketbeförderung nur durch eine qualifizierte Individualvereinbarung, nicht jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 438; BGH TransportR 2002, 306 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 60/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: (Un-)Zulässigkeit

    Deshalb kommt es hier nicht mehr darauf an, ob bzw. dass die Beklagte und ihre Streithelferinnen der zunächst ihnen obliegenden sog. sekundären Darlegungslast betreffend die konkreten Umstände/Ursache des Brandschadensereignisses vom 14.7.2005 nicht nachgekommen sind und deswegen eine leichtfertige Schadensverursachung zu vermuten wäre (vgl. hierzu z.B. OLG Koblenz, OLGR 2007, 325; BGH TranspR 2005, 460; 2001, 29; 1999, 19 [23], 1998, 262 [264]).
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