Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07   

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https://dejure.org/2008,17259
OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2008,17259)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2008,17259)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2008,17259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 9 Abs. 1 AGBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Tragung der Kosten der Schuttbeseitigung und der Bauendreinigung durch die Gesamtheit der Auftragnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Tragung der Kosten der Schuttbeseitigung und der Bauendreinigung durch die Gesamtheit der Auftragnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe (IBR 2010, 1209)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1079
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.10.1977 - VII ZR 298/75

    Verzug mit der Fertigstellung einer Bauleistung bei Verschiebung des Termins

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Zur Verwirkung der Vertragsstrafe, d.h. zum Inverzugsetzen der Gemeinschuldnerin, hätte es zudem einer Mahnung gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. bedurft, um die Gemeinschuldnerin in Verzug zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1977 - VII ZR 298/75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 23 U 75/99).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 23 U 75/99

    Vereinbarung eines Fertigstellungstermins

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Zur Verwirkung der Vertragsstrafe, d.h. zum Inverzugsetzen der Gemeinschuldnerin, hätte es zudem einer Mahnung gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. bedurft, um die Gemeinschuldnerin in Verzug zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1977 - VII ZR 298/75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 23 U 75/99).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Die Zeit für die Leistung ist gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. auch dann nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung der Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums im Vertrag vereinbart ist und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird (BGH, Urteil vom 13.12.2001- VII ZR 432/00).
  • OLG München, 24.11.1988 - 29 U 2858/88

    Klauseln; Geschäftsbedingungen; Bauhandwerker; Bauträger; Beseitigungskosten;

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Die pauschale Umlage der Bauschuttentsorgung auf alle Gewerke verstößt gegen das Verursacher- und Verschuldensprinzip und hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand, da sie den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (so auch LG Offenburg, Urteil vom 04.12.1998 - 2 O 243/98; OLG München, Urteil vom 24.11.1988 - 29 U 2858/88).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Die Abnahme ist zudem ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt wird oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wurde (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04; BGH, Urteil vom 3. März 1998, Az: X ZR 4/95).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Dieser Grundsatz gilt zwar dann nicht, wenn der Auftragnehmer endgültig die vertragsgemäße Erfüllung verweigert (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, BauR 2000, 1479 = ZfBR 2000, 479).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Die Abnahme ist zudem ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt wird oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wurde (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04; BGH, Urteil vom 3. März 1998, Az: X ZR 4/95).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 113/00

    Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Für einen VOB/B-Vertrag enthalten die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor Abnahme des Baues gezeigt haben (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 113/00; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97).
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 2 U 541/90

    AGB: Sog. Schuttbeseitigungsklausel

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Denn ein Unternehmer kann nur dann mit Drittkosten belastet werden, wenn er zuvor mit der Erfüllung seiner Reinigungspflichten in Verzug geraten ist (OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.1992 - 2 U 541/90).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
    Für einen VOB/B-Vertrag enthalten die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor Abnahme des Baues gezeigt haben (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 113/00; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97).
  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

  • LG Offenburg, 04.12.1998 - 2 O 243/98

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus einem Bauvertrag; Wirksamkeit einer

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

  • OLG Brandenburg, 08.01.2003 - 4 U 82/02

    Verspätetes Vorbringen von Einwendungen gegen eine Werklohnforderung

  • OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17

    Kündigung eines VOB-Vertrags mit dem Nachunternehmer durch den

    So behielt sich der Auftraggeber in der Klausel, die der Entscheidung des OLG Rostock (Urteil vom 30. April 2008 - 2 U 49/07) zugrunde lag, vor, die Schuttbeseitigung und die Bauendreinigung insgesamt selbst vorzunehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.03.2007 - 2 U 49/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6690
OLG Celle, 26.03.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,6690)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.03.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,6690)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. März 2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,6690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zwangsverwaltung: Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für von ihm eingeleitete Zahlungsprozesse nach Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1123 Abs. 2 S. 1 BGB; § 139 Abs. 2 ZPO; § 21 Abs. 2 ZVG; § 146 ZVG; § 148 ZVG; § 152 Abs. 1 ZVG; § 152 Abs. 2 ZVG
    Berechtigung eines Zwangsverwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen nach Aufhebung des Zwangsverwaltervertrages; Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Rücknahme des Gläubigerantrages; Auslegung eines Beschlusses über die Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens und ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Zwangsverwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen nach Aufhebung des Zwangsverwaltervertrages; Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Rücknahme des Gläubigerantrages; Auslegung eines Beschlusses über die Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Mietzahlung an Zwangsverwalter nach Verfahrensaufhebung

  • Judicialis

    ZVG § 152

  • rechtsportal.de

    ZVG § 152; ZwVwV § 8 § 12 Abs. 3; BGB §§ 1123 ff.
    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • ibr-online

    Zwangsverwaltung - Mietzahlungen an den Verwalter nach Aufhebung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung? (IMR 2008, 1049)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00

    Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2007 - 2 U 49/07
    Die zitierte Fundstelle (vgl. BGHZ 155, 38 ff. I. a.E.) enthält nur die Wiedergabe der Rechtsauffassung des dortigen Berufungsgerichts, die der BGH im folgenden Satz (a.a.O. II) ausdrücklich als unzutreffend bezeichnet, weil die Prozessführungsbefugnis des Klägers auch für anhängige Prozesse die Beendigung der Zwangsverwaltung nicht überdauere, sofern nicht das Vollstreckungsgericht die Fortdauer im Zusammenhang mit der Aufhebung erkennbar bestimme (vgl. auch OLG Hamm ZInsO 2004, 1034 f).

    Dem gegenüber hatte es die vormalige Gläubigerin des Zwangsverwaltungsverfahrens in der Hand, den weiteren Verfahrensablauf selbst zu bestimmen und - erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Kläger als Zwangsverwalter - die Rücknahme mit der Einschränkung zu versehen, dass einzelne, bestimmt bezeichnete Vermögensrechte, insbesondere die eingeklagten Forderungen, bis zu ihrer Durchsetzung für berücksichtigungsfähige Gläubigerpositionen weiter beschlagnahmt bleiben sollen (vgl. BGHZ 155, 38 ff.).

  • OLG Hamm, 14.07.2004 - 30 U 6/04

    Berechtigung der Zwangsverwalterin zur Prozessführung kraft Amtes im eigenen

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2007 - 2 U 49/07
    Die zitierte Fundstelle (vgl. BGHZ 155, 38 ff. I. a.E.) enthält nur die Wiedergabe der Rechtsauffassung des dortigen Berufungsgerichts, die der BGH im folgenden Satz (a.a.O. II) ausdrücklich als unzutreffend bezeichnet, weil die Prozessführungsbefugnis des Klägers auch für anhängige Prozesse die Beendigung der Zwangsverwaltung nicht überdauere, sofern nicht das Vollstreckungsgericht die Fortdauer im Zusammenhang mit der Aufhebung erkennbar bestimme (vgl. auch OLG Hamm ZInsO 2004, 1034 f).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 125/91

    Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2007 - 2 U 49/07
    Dort besteht die Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters fort, weil die Nutzungen aus der Zeit vor dem Wirksamwerden des Zuschlags zur Zwangsverwaltungsmasse gehören, da sich die Rechte des Erstehers allein auf die künftigen Nutzungen beziehen (vgl. BGH WuM 1993, 61).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13290
OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,13290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.08.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,13290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. August 2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,13290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sicherungszweckerklärung als den besonderen Vorschriften über Haustürgeschäfte unterliegend; Sicherungszweckerklärung als eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand eines Vertrages; Ein Familienangehöriger als Verhandlungsgehilfe einer Bank; Bestehen einer für ...

  • Judicialis

    BGB § 312

  • rechtsportal.de

    BGB § 312
    Anwendung der Vorschriften über Haustürgeschäfte auf eine Sicherungszweckerklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 199/94

    Bestellung einer Sicherungsgrundschuld als entgeltliche Leistung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Das gilt sowohl für eine auf die Bestellung einer erst noch einzutragenden Sicherungsgrundschuld gerichtete Vereinbarung (s. BGH NJW 2006, 845; BGHZ 131, 1, 4 f.) als auch dann, wenn es um die Unterzeichnung einer neuen Sicherungsabrede für ein bereits bestehendes Grundpfandrecht geht (so der Sachverhalt in BGH NJW 1996, 191 f.).

    Insofern lässt es der BGH bereits genügen, wenn der Sicherungsgeber die Verpflichtung zur Grundschuldbestellung in der - dem Gegner erkennbaren - Erwartung übernimmt, ihm selbst oder einem bestimmten Dritten werde daraus irgendein Vorteil erwachsen; dieser Vorteil kann - wie hier - auch in der Gewährung eines zusätzlichen Kredites durch die Bank bestehen (s. BGHZ 131, 1, 6).

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB scheidet im vorliegenden Fall jedoch deshalb aus, weil die Klägerin nicht von einem Repräsentanten der Bank (vgl. dazu BGH NJW 1996, 3414, 3415), sondern von ihrem eigenen Sohn in ihrer Privatwohnung aufgesucht und zur Unterzeichnung der Zweckerklärung bewogen worden ist.

    Diese Rechtsprechung, die auf ein Urteil des EUGH vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086 ff.) zurückgeht, setzt nämlich zunächst voraus, dass die in der Haustürsituation auftretende Person überhaupt ein Verhandlungsgehilfe des Vertragspartners, d. h. des Unternehmers ist (vgl. auch BGH NJW 1996, 3414, 3415).

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Das gilt sowohl für eine auf die Bestellung einer erst noch einzutragenden Sicherungsgrundschuld gerichtete Vereinbarung (s. BGH NJW 2006, 845; BGHZ 131, 1, 4 f.) als auch dann, wenn es um die Unterzeichnung einer neuen Sicherungsabrede für ein bereits bestehendes Grundpfandrecht geht (so der Sachverhalt in BGH NJW 1996, 191 f.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 1 HWiG - entsprechend nunmehr § 312 BGB n.F. - nicht anwendbar, wenn ein Kreditnehmer seine Mutter in ihrer Wohnung veranlasst, eine Sicherungszweckerklärung zugunsten der ihm Kredit gewährenden Bank zu unterschreiben (so ausdrücklich BGH NJW 1996, 191 f.).

  • BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Der Familienangehörige ist im Verhältnis zum Verbraucher nicht als Verhandlungsgehilfe der Bank anzusehen; es ist nicht Aufgabe des Haustürwiderrufsgesetzes (bzw. nunmehr des § 312 BGB), einen Angehörigen vor dem "psychologischen Druck" und den "Überredungskünsten" des anderen zu schützen (so BGH NJW 1993, 1594, 1595 für Ehegatten).
  • BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05

    Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Das gilt sowohl für eine auf die Bestellung einer erst noch einzutragenden Sicherungsgrundschuld gerichtete Vereinbarung (s. BGH NJW 2006, 845; BGHZ 131, 1, 4 f.) als auch dann, wenn es um die Unterzeichnung einer neuen Sicherungsabrede für ein bereits bestehendes Grundpfandrecht geht (so der Sachverhalt in BGH NJW 1996, 191 f.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    c) Zu Unrecht beruft die Klägerin sich demgegenüber auf die neuere Rechtsprechung des BGH, derzufolge sich ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, die in der Person des Verhandlungsführers objektiv bestehende Haustürsituation ohne weiteres zurechnen lassen muss, ohne dass es auf die entsprechende Anwendung des § 123 Abs. 2 BGB ankommt (s. BGH WM 2006, 674, 675; BGH WM 2006, 220, 221).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    Diese Rechtsprechung, die auf ein Urteil des EUGH vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086 ff.) zurückgeht, setzt nämlich zunächst voraus, dass die in der Haustürsituation auftretende Person überhaupt ein Verhandlungsgehilfe des Vertragspartners, d. h. des Unternehmers ist (vgl. auch BGH NJW 1996, 3414, 3415).
  • BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04

    Zurechnung der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2007 - 2 U 49/07
    c) Zu Unrecht beruft die Klägerin sich demgegenüber auf die neuere Rechtsprechung des BGH, derzufolge sich ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, die in der Person des Verhandlungsführers objektiv bestehende Haustürsituation ohne weiteres zurechnen lassen muss, ohne dass es auf die entsprechende Anwendung des § 123 Abs. 2 BGB ankommt (s. BGH WM 2006, 674, 675; BGH WM 2006, 220, 221).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.12.2007 - 2 U 49/07   

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https://dejure.org/2007,44021
OLG Dresden, 11.12.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,44021)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,44021)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 2 U 49/07 (https://dejure.org/2007,44021)
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Rechtsprechung
   BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,59186
BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B (https://dejure.org/2007,59186)
BSG, Entscheidung vom 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B (https://dejure.org/2007,59186)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - B 2 U 49/07 B (https://dejure.org/2007,59186)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Insbesondere hat er sich nicht mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem mit seiner Frage angesprochenen "Beweisnotstand" auseinandergesetzt (vgl BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).

    Vielmehr sind die Tatsachengerichte in einem derartigen Fall berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 mwN).

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Insbesondere hat er sich nicht mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem mit seiner Frage angesprochenen "Beweisnotstand" auseinandergesetzt (vgl BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Insbesondere hat er sich nicht mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem mit seiner Frage angesprochenen "Beweisnotstand" auseinandergesetzt (vgl BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Insbesondere hat er sich nicht mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem mit seiner Frage angesprochenen "Beweisnotstand" auseinandergesetzt (vgl BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Dazu ist zunächst darzutun, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Die Rechtsfrage darf sich nicht auf den Einzelfall in dem Sinne beschränken, ob das LSG nach unrichtigen rechtlichen Maßstäben entschieden habe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 58).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 04.05.2007 - B 2 U 49/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
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