Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 19.10.2000

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   OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00   

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OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Mahnbescheides; Gerichtsstandswahl; Übereinstimmender Antrag; Ausschließliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 261; ; ZPO § 281; ; ZPO § 690; ; ZPO § 692; ; ZPO § 696

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 261 § 281 § 690 § 692 § 696
    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids - übereinstimmender Antrag vor Abgabe an Streitgericht - ausschließliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 48 C 137/00
  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 646
  • MDR 2001, 50
  • Rpfleger 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    Die Gesetzeslage ist seit der ab 1.1.1992 geltenden Neuregelung der §§ 696, 692, 690 ZPO eindeutig: Eine Änderung der im Mahnbescheid getroffenen Gerichtsstandswahl ist nach Erlaß des Mahnbescheides nur noch auf übereinstimmenden Antrag vor der Abgabe an das Streitgericht möglich (BGH Beschluß vom 19.1.1993 NJW 1993, 1273).
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    Nur wenn bei Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts kein Wahlrecht bestand, kommt dieser Angabe im Mahnbescheidsantrag keine bindende Wirkung zu (BGH Beschluß vom 22.6.1993 NJW 1993, 2810).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    In seiner späteren Entscheidung vom 9.9.1993 (NJW-RR 1994, 891) hat das Bayerische Oberste Landesgericht nämlich - wenn auch in der abgedruckten Fassung ohne ausdrückliche Auseinandersetzung - von der früheren Entscheidung Abstand genommen und einen (Weiter-)Verweisungsbeschluß trotz übereinstimmender Auffassung der Parteien in einem Fall wie dem vorliegenden als willkürlich bezeichnet.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Weil sich das Oberlandesgericht hierbei in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung sieht, die in Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (MDR 2001, 50) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MDR 1994, 94) vertreten wird, hat es die Sache gemäß § 36 Abs. 3 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Eine solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH a.a.O.; BGH NJW 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646) oder eine nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt hat (BGH aaO; BayObLG NJW-RR 1994, 891, 892).
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (so für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz

    Auch das OLG Schleswig ist der Ansicht, dass, wenn bei Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts kein Wahlrecht bestand, der Angabe des im Mahnbescheidsantrags angegebenen Gerichts keine Bindungswirkung zukommt (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

    Mit dieser Frage hat sich das OLG Schleswig in seinem Beschluss vom 27. September 2000 (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646) nicht befasst.

  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

    Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren

    Weil sich das Oberlandesgericht hierbei in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung sieht, die in Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (MDR 2001, 50) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MDR 1994, 94) vertreten wird, legt es die Sache gemäß § 36 Abs. 3 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor.
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    Die Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (BayObLGZ 1993, 317 = NJW-RR 1994, 891) hat dagegen in einem derartigen Fall - im Anschluß an die genannte BGH-Entscheidung - Willkür angenommen (vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993,~l273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Landgericht und Familiengericht: Klage zwischen

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (Senatsbeschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07; ebenso für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Der Verweisungsbeschluss vom 10.4.2003 entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständige Landgericht Regensburg sich darüber hinwegsetzte, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 31.7; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • KG, 13.12.2007 - 2 AR 60/07

    Sachliche Zuständigkeit für Ansprüche des freiwillig aus der Ehewohnung

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 32/03

    Abgabeverlangen bei Übergang vom Mahn- in das Streitverfahren - Bindungswirkung

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   OLG Braunschweig, 19.10.2000 - 2 W 148/00   

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OLG Braunschweig, 19.10.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,20547)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,20547)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,20547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 2 ME 1326/04

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; Duldung; eheliche

    Denn wegen des gewöhnlichen Aufenthalts beider Eheleute (Antragstellerin/C.) in Deutschland ist nach Art. 17 Abs. 2 EGBGB die am 2. Mai 2004 möglicherweise erfolgte Scheidung als Privatscheidung für die staatliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland unwirksam (Palandt-Heldrich, BGB, 64. Aufl. 2005, RdNr. 12 zu Art. 17 EGBGB m. w. Nachw.), ausländerrechtlich also unbeachtlich; vielmehr hätte für eine Wirksamkeit der Scheidung der Scheidungsausspruch eines staatlichen Gerichtes vorliegen müssen (OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.10.2000 - 2 W 148/00 -, FamRZ 2001, 561).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 136/02

    Einverständliche Privatscheidung durch jordanisches Scharia-Gericht - Anerkennung

    Deshalb kann eine im Ausland vorgenommene Privatscheidung bei deutschem Scheidungsstatut nicht als wirksam anerkannt werden (vgl. BGHZ 110, 267/276; BayObLG 1994, 1263/1264; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 561).
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